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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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zustimmen. Ein großer Teil t. r Jugend ist seit dem Bestehen des Staats jugendgesc es automatisch mit dem 18. Lebensjahr von der HJ bzw. dem BDM in die NSDAP übernommen worden. Die Jugendlichen konnten sich bei der einseitigen Beeinflussung ein politisches Urteil über haupt nicht bilden. Viele wurden während des Krieges in die NSDAP übernommen, ohne erst lange gefragt zu werden. Wir wollen diese Jugendlichen nicht für ihr ganzes Leben mit unbilligen Schwierigkeiten belasten. Deshalb halten wir die Annahme dieses Gesetzes für alle am 1. Januar 1919 und später Geborenen, soweit sie nicht unter § 2 fallen, für unbedingt notwendig. Es darf bei der Erziehung des deutschen Volkes, vor allen Dingen aber unserer Jugend, zu demokratischen friedliebenden Menschen nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß unsere Jugend infolge der einseitigen Er- ziehungsarbeit in den vergangenen zwölf Jahren mit der größten Skepsis und einem erschütterten Glauben an alle politischen Vorgänge unserer Tage herangeht. Würde man sie genau so behandeln, wie alle übrigen Mitglieder der NSDAP, die in der Lage waren, die Trag weite ihrer Handlungen klar zu übersehen, so würde sie den Glauben verlieren, daß wir bemüht sind, wirkliche Gerechtigkeit und Menschlichkeit walten zu lassen. Die vom Kriege zurückgekehrten Jugendlichen sind nach ihrem furchtbaren Erleben draußen an den Fronten wohl die größten Pazifisten geworden. Sie haben am eigenen Leibe kennengelernt, was der Krieg bedeutet und welches Grauen er in sich birgt. Es besteht, oder es be stünde die Gefahr, daß bei Nichtannahme dieses Gesetzes ein großer Teil der heute verbittert abseits stehenden Jugend in die Arme der Heaktion getrieben werden könnte, wenn man ihr den Glauben nimmt, daß der neue demokratische Staat vom Ideal der Humanität und der Menschlichkeit wohl spricht, daß aber diesem Traum eine furchtbare Wirklichkeit entgegensteht. Wir werden mit diesem Gesetz der Jugend zeigen, daß wir Verständnis für ihre Not haben. Wir wollen ihr die Hand reichen. Dann sind wir überzeugt, daß wir sie in wenigen Jahren zu demokratischen, friedliebenden Bürgern erziehen und daß sie einen sicheren Faktor für den Wiederaufbau des deutschen Staates bildet. Wir müssen nicht nur aus ideellen, sondern auch aus volkswirtschaftlich-politischen Gründen an diesen Prozeß herangehen, damit der organische Nachwuchs für alle Berufe gewährleistet wird. Unsere politische Arbeit gilt der Jugend, der durch den Zusammenbruch ja alles ge- nomrnen wurde. Ich möchte hier, wie schon mehrmals betont, sagen: Wenn wir nicht für die arbeiten, die nach uns kommen, wäre unsere Arbeit hier im Landtag wohl ohne den wesentlichen Inhalt. Von einem Tag zum anderen stand seinerzeit die Jugend vor den Trümmern ihres Vaterlandes, fassungs los erschüttert. Sie sah, daß alles, was man sie gelehrt hatte, Irrlehren waren und daß ihre Vorbilder nichts anderes als traurige Figuren ohne Stolz und Würde, Götzen, waren. Wir wollen ihr doch durch unsere Hand lungsweise zeigen, daß die Volksvertretung des neuen deutschen demokratischen Staates ihre Worte durch die Tat fundiert. Wir LiberabDemokraten begrüßen aufrichtig, daß die heute noch auf der Jugend lastende Unsicherheit end lich mit der Annahme dieses Gesetzes genommen wird. Wir sind überzeugt, daß die Jugend es uns mit der aktivsten Mitarbeit danken wird. Ich bitte, im Namen des Jugendausschusses, um Annahme des Gesetzes. Vizepräsident Prof. D. Hickmann: Frau Abgeordnete Gumpert hat das Wort. Abgeordnete Frau Gumpert (CDU): Ich habe den Worten meiner Vorredner nicht mehr allzuviel hinzuzufügen. Wir alle hier im Hause begrüßen wohl gerade diese Gesetzesvorlage, wird doch durch die Annahme des Gesetzes die Jugend endlich von dem Druck befreit, unter dem sie seit dem 8. Mai 1945 geseufzt hat. Sie soll nun auch mitarbeiten dürfen am Neuaufbau eines demokratischen Deutschlands. Unsere Jugend ist zum größten Teil in die Organisa tionen des Faschismus hineingezwungen worden. Sie kann deshalb auch nicht für die Fehler der Vergangenheit verantwortlich gemacht werden. Ich hoffe, daß die Jugend, die heute noch verbittert beiseitesteht, die durch die Annahme des Gesetzes dargebotene Hand ergreift und zur aktiven Mitarbeit bereit sein wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, sielt dem Beschluß des Jugendausschusses anzuschließen und dieses Gesetz an zunehmen. Vizepräsident Prof. D. Hickmann: Der Ausschuß hat auch für dieses Gesetz die Verbin dung der ersten und zweiten Lesung beantragt. Es ist also in Schlußberatung zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Demnach wird jetzt das Gesetz zur Scblußabstimmung gebracht. Es ist zu bemerken, daß zwei Änderungen vorgenommen werden sollen. Zunächst soll es in der Überschrift auf der dritten Zeile heißen: „Der jugendlichen ehemaligen Mitglieder.“ Es ist also eine Umstellung vorzunehmen. Ferner ist darauf aufmerksam zu machen, daß in § 2 unter Ziffer c) ein Schreibfehler vorliegt. Es muß heißen „ehemalige Angehörige der Waffen-SS vom Unterschar führer einschließlich an aufwärts und diejenigen, auf welche die Bestimmungen des Absatzes i) „dieses Para graphen“ zutreffen, anstatt „dieses Gesetzes“. Ich bitte, diese Änderungen vorzunehmen. Wer gegen dieses Gesetz mit den eben bezeichneten zwei Änderungen ist, wolle die Hand erheben. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, habe ich nun bekanntzugeben, daß die vom Herrn Präsidenten am Beginn der Sitzung angekündigte Sitzung des Ältesten- rates ausfällt. Der Herr Präsident wird später bei Ge legenheit zu dieser Sitzung besonders einladen. Die nächste Sitzung des Landtages wird auf Dienstag, den 22. April, 14 Uhr, anberaumt. Eine weitere Sitzung soll dann am Donnerstag, dem 24. April, stattfinden. Der Zwisehentag, der 23. April, ist für die Ausschuß beratungen vorgesehen. Die Tagesordnung der Voll sitzung wird den Mitgliedern des Landtages rechtzeitig zugehen. Ehe ich die Sitzung schließe, wünsche ich den Mit gliedern für die Osterzeit wohltuende Feiertage. Die Sitzung ist geschlossen.
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