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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-07-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
- Links
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geordnete Frau Grete Groh-Kummerlöw, Abgeordnete Frau Spangenberg, Abgeordneter Mundt, Abgeordnete Frau Pleißner und Abgeordneter Dr. Liebler. Für den verstorbenen Herrn Ministerpräsidenten Dr. h. c. Friedrichs ist von der SED-Fraktion als Nach folger für den Landtag Herr Jatzke vorgeschlagen wor den. Die SED-Fraktion hat mir durch ihren Fraktions führer folgendes Schreiben zugeschickt: „Nachdem der Herr Ministerpräsident Dr. h. c. Fried- richs verstorben ist, macht es sich notwendig, an seine Stelle einen Kandidaten in den Sächsischen Landtag nachrücken zu lassen. Wir wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, entsprechend der Wahlordnung, durch Mehrheitsbeschluß des Wahlvorstandes die Reihenfolge der nachrückenden Kandidaten zu ändern. Unser Vor stand hat beschlossen, Herrn Gerhard Jatzke an Stelle des verstorbenen Ministerpräsidenten nachrücken zu lassen." Dieser Vorschlag entspricht der Wahlordnung, und ich glaube, daß dagegen kein Widerspruch erfolgt. Damit ist Herr Jatzke als Abgeordneter in unseren Landtag ein gerückt. Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. 1. Punkt: Zweite Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung über die Errichtiing eines Zweckverban- des für die sächsische Energieversorgung, Drucksache Nr. 314. Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Dr. v. Stoltzenberg. Abgeordneter Dr. von Stoltzenberg (LDP): Meine Damen und Herren! Die Regierung hat dem Landtag mit der Drucksache 200 den „Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Zweckverbandes für die sächsische Energieversor gung" und den Entwurf einer dazugehörigen Satzung des Zweckverbandes vorgelegt. Diese Entwürfe wurden in erster Lesung vom Plenum des Landtages an den Wirtschaftsausschuß und den Ge meindeausschuß des Landtages zu gemeinsamer Beratung überwiesen. Die beiden Ausschüsse haben in gemein samer Sitzung vom 7. Mai die Entwürfe durchberaten. In der Sitzung hat insbesondere Herr Minister Selbmann als Vertreter der Regierung die Vorlage begründet. Er legte die Notwendigkeit dar, die zu einem Zusammen schluß aller sächsischen Energieversorgungsunterneh men führt. Die Möglichkeit einer Verstaatlichung der Versorgungsbetriebe kam dabei aus verschiedenen Grün den nicht in Betracht. Die Übernahme der Energiever sorgung in die Gemeinwirtschaft ist eine seit langem erhobene Forderung, deren Verwirklichung jetzt zu dringender Notwendigkeit geworden ist. Die Beteiligung des Landes und sämtlicher Gemeinden und Kreise an der Energieversorgung führt zwangsläufig zu einer Gemein wirtschaft in der Form des Zweckverbandes. In der Beratung wurde die Zustimmung aller Ausschuß mitglieder zu dem Grundgedanken des Gesetzes und der Satzung festgestellt. Einige Änderungen des Gesetzes und der Satzung haben die Ausschüsse in ihrer ersten Beratung sogleich vorgenommen. Bei der eingehenden Debatte stellte sich heraus, daß einige Bestimmungen noch genauerer Prüfung und Durcharbeitung zur Er reichung des festgelegten Zweckes des Verbandes er forderten. Die vereinigten Ausschüsse bestellten daher einen Unterausschuß von drei Mitgliedern zur weiteren Bearbeitung der Zweifelsfragen in Gemeinschaft mit den zuständigen Sachbearbeitern der Regierung. Zum Bericht erstatter wurde der Abgeordnete Dr. v. Stoltzenberg be stellt. Der Unterausschuß setzt sich aus den Abgeord neten Bohlmann (CDU), Weidauer (SED), Dr. v. Stoltzen berg (LDP) zusammen. Diese Kommission nahm ihre Arbeit sofort auf. Sie trat zu zwei Sitzungen am 29. Mai und 12. Juli zusam men. In der ersten Sitzung vom 29. Mai wurde Einigkeit über den Wortlaut des Gesetzes erzielt In grundsätz lichen Erwägungen wurde in Übereinstimmung mit den Vertretern der Regierung klargestellt, daß die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der gemeindlichen Unternehmungen der Gas- und Stromversorgung als Ab satzorganisationen zum Einzelabnehmer nicht berührt werden soll. Die Aufgabe des Zweckverbandes ist die Planung und Lenkung der Gesamtwirtschaft der Energie versorgung, besonders hinsichtlich der Erzeugung und der Verteilung an die Unternehmen der Verbandsmitglie der. Diese Aufgabe soll die möglichst sichere und aus reichende Versorgung der Bevölkerung und der Wirt schaft mit Strom und Gas gewährleisten. Zunächst wurde in der Kommission eine Einigung über die Einzelaufgaben der Tätigkeit des Verbandes erzielt. Der Verband hat demnach folgende Aufgaben, die Sie in der Satzung im vorliegenden Entwurf finden, und zwar werden die einzelnen Aufgaben des Verbandes in § 2 Abs. 2 der Satzung eingehend dargelegt: a) die Erzeugungs-, Absatz- und Bauplanung nach über bezirklichen Gesichtspunkten, b) der Einsatz von Material, Geräten und Arbeitskräften zur Verhinderung und Behebung von Notfällen und Schaffung entsprechender Organisationen — zu diesem Punkt haben in der heutigen Ausschuß sitzung die vereinigten Ausschüsse Stellung ge nommen und haben hier ausdrücklich festgelegt, daß diese Bestimmung nicht in extensiver Weise auszulegen ist, so daß also nur dann, wenn sich wirklich Notfälle in sichtbarer Weise ergeben, ein Eingreifen des Verbandes durch Einsatz von Mate rial, Gerät und Arbeitskräften zur Verhinderung und Behebung von Notfällen eintreten darf. Das ist ausdrücklich auch von dem Vertreter der Regierung anerkannt worden. c) Die Mitwirkung bei der Beschaffung von Material, Ge räten und Arbeitskräften; d) die Beratung in Personalangelegenheiten und ein Ein ¬ spruchsrecht bei der Besetzung leitender Stellen — es hieß zunächst in der Unterausschußfassung „lei tender Stellen". Es heißt jetzt „bei der Besetzung von Stellen leitender Berufsangestellter". Diese Änderung ist eine Änderung der heutigen Beratung. Sie beruht darauf, daß klargestellt sein soll, daß nicht etwa von Gemeinden auf Grund ihrer gemeind lichen Verfassungsrechte berufene Wahlbeauftragte bzw. Wahlbeamte, etwa z. B. Stadträte, in deren Bestellung ein Eingriffsrecht seitens des Verbandes gegeben ist und gegeben sein soll, sondern daß sich dieses Einspruchsrecht lediglich auf die Stellen bezieht, in denen Berufsangestellte im Gemeinde unternehmen angestellt werden; e) die Errichtung und Unterhaltung von Prüfämtern zur Durchführung der Eichpflicht von Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern; f) die ihm von der Landesregierung Sachsen übertragene Lastenverteilung für Strom und Gas; g) die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und des Standes der technischen Entwicklung der Energiever sorgungsunternehmen und die Durchführung von Betriebsvergleichen; h) die wirtschaftliche Gestaltung des Strom- und Gas tarif- und Vertragswesens; i) die Regelung des Energieveikehrs zwischen den Energieversorgungsunternehmen und Betrieben im Land Sachsen und Regelung des Energieverkehrs mit Energieversorgungsunternehmen außerhalb des Landes Sachsen; k) Ausbildung von Fachkiäften für die Energiewirtschaft.
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