. '^!- '!, Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer, das Decret vom 25. Mai 1833. die Abnahme der Steuerhaupt- rechnungen auf die Jahre 1828. 1829. und 1830. betreffend. Eingcgangen am 30. Mai L834. Allerhöchstes Decret, No. 6?. Landtags-Acten I. Abth. 2. Band. S. 625. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Beilage zur IH. Abth- 2te Samml. S. 269. ff. Protocoll der zweiten Kammer vom 5. Mai l834. III. Abth. 3. Bd. S. 636. ff. 56 Ä^ach der früher» Verfassung wurden nach Ablauf jeder Bewilligungs-Periode ;i4 die Steuerhauptrechnungen nebsi Unterlagsrechnungen, nachdem dieselben zuvör- derst von der Oberrechnungs-Deputation epaminirt worden waren, den Stän- ml den zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt, zu welchem Geschäft eine besondere nvff ständische Deputation niedergesctzt wurde. Durch das höchste Decret vom 25. M Mai v. I. (No. 62.) sind nun die bereits bei der Oberrechnungs Deputation unr examinirlen Sleuerhauplrechnungen auf die Bewilligungs-Periode der Jahre t8t 1828. 1829. und 1830. der jetzigen Ständeversammlung ebenfalls zur Prü- mist fung überwiesen worden und es hat die zweite Deputation der zweiten Kammer sstjj dieselben untersucht und dabei keine Erinnerungen zu machen gehabt, worauf in'^ denn die zweite Kammer den Antrag ihrer Deputation die Kammer möge sich mit der Vorlage der fraglichen Rechnungen zufrieden gestellt erklären Hno angenommen hat. Die unterzeichnete Deputation hat diese Rechnungen gleichfalls einer Prü- muf fung unterworfen und gefunden, daß die Einnahmen und Ausgaben mit der nöff ständischen Bewilligung auf jene Jahre übereinstimmen und daß, so viel die zffn erstem betrifft, die Uiberlragung der nach den frühem Rechnungen sich ergcben- den Bestände richtig erfolgt, die bewilligten Abgaben, so wie die Reste auf frühere Bewilligungen gehörig eingebracht, und die auf dieselben angewiesenen Betrage zur- zweiten Abtheilung. 2. Samml. ^2