59 ^i4 y.cinnv S^/s;x «nv« mchj/! 65<j chuo ^ryL) sr- 8 1 .'^t .H 4rvId''m)D tzzvtftss«^ u-j2 Li.-'- -jU^ mWn^äwtz tzrs mmu riü^ir 5uuu!'.'t. u',v',Wz chvu .sOL r«v .0 1 -- Li 6nu .11 .U ü-z n^4 mch Anderweiter Bericht : der elften Deputation der ersten Kammer, das Decret und den Gesetzentwurf über das Verfahren in Administrativ - Justizsachen betreffend. Eingegangcn am 15. Marr 18Z4. (Decret und Gesetzentwurf, I. Abth. 2. Bd. S. 594. und flg. Berickt der ersten Deputation der ersten Kammer, Beil, zur II. Abtheil. 1ste Samml. S. 243. und flg. Protocolle der ersten Kammer, Abth. II. Bd. 2. S. 305. und flg. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abth. 2te Samml. S. 151. und flg. Protocolle der zweiten Kammer, Abth. III. Bd. 3. S. 209. und flg.) A Das Decret und der Gesetzentwurf, das Verfahren in Administrativ-Justiz- fachen betreffend, hat auch in der zweiten Kammer der Berathung unterlegen nu und ist gegenwärtig mittelst Protocolleptracts an die erste Kammer zurückgelangt. Die unterzeichnete Deputation ermangelt nicht, in Gemäeheit des ihr ge- ovt wordenen Auftrags, nach vorschriftmäsiger Vernehmung mit dem Königlichen oI Commissar über die noch übrigen Diffcrenzpuncte, in Bezug auf jenes Gesetz, nü der verehrten ersten Kammer in Folgenden gutachtlichen Bericht zu erstatten. 854 8lo T In der Uiberschrift des ersten Abschnitts halte die erste Kammer die Worte „unter Privaten" in Wegfall zu bringen beschlossen. Die zweite Kammer will jedoch jene Worte aus den S. 153. und 154. des Berichts ihrer Deputation ersichtlichen Gründen wieder ausgenommen sehen. Die Deputation konnte sich von der Richtigkeit jener Gründe nicht über zeugen, denn auch der Staat als solcher und nicht blos in seiner Qualität als Grundstücksbesitzer kann bei Administrativstreitigkeiten als Parthei betheiligt DeUage zur zweiten Abtheil. 2. Samml. 1"