171 1. Friedensvertrag zwischen Sachsen und Preußen, abgeschlossen zu Berlin am 2 1. Oktober und in den Ratificationen ansgewechselt ebendaselbst am 24. Oktober 1866. Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die durch den Krieg unterbrochenen gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen herzustellen und für die Zukunft zu regeln, haben Behufs Verhandlung eines darüber abzuschließenden Friedensvertrages zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, und zwar: Seine Majestät der König von Sachsen, Seinen Staatsminister der Finanzen Nichard Freiherrn von Friesen, Großkreuz des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens u. s. w., und Seinen Wirklichen Geheimen Rgth Carl Adolph Grafen von Hohen- thal, Großkreuz des Königlich Sächsischen Civil - Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Classe u. s. w., und Seine Majestät der König von Preußen, Seinen Wirklichen Geheimen Rath, Kammerherrn und Gesandten Carl Friedrich von Savigny, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Classe, Großkreuz des Königlich Sächsischen Albrechts-Ordens, Comthur des Königlich Sächsischen Civil - Verdienst- Ordens u s. w., welche nach erfolgtem Austausch ihrer in guter Ordnung befundenen Vollmachten über nachfolgende Vertragsbestimmungen übereingekommen sind. Artikel 1. Zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, deren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und Unterthanen, soll fortan Friede und Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen.