Kapitel II: Bedingungen der technischen Filmaufnahme. Jede Filmaufnahme ist eine Examensarbeit, die Vorführung der Probekopie eine Urteilsverkündung. Beidemal ist nur die Frage, ob die Beteiligten nichts vergessen haben. Sind alle Möglichkeiten berücksichtigt, so geht es eben glatt und das Ergebnis entspricht dann den Erwartungen. Kommt aber der geringste Fehler vor, so wird er getreulich registriert; jedes Versehen, ein kurzes Zögern, jede räumliche oder zeitliche Störung markiert sich automatisch. Der Film ist ein strenger Examinator, der nur die Urteile „gut“ oder „ungenügend“ kennt. Im zweiten Falle muß dann die Aufnahme wiederholt werden, was Ärger, Zeit, Mühe und Geld kostet — wenn es überhaupt möglich ist. Da sich in den wenigen Minuten, oft nur Sekunden der Aufnahme, die ganze Arbeit konzentriert, müssen die Vorbereitungen zur Entlastung dieser kurzen Zeit spanne so umfassend, gründlich und genau wie nur möglich sein. Auf die vorbereitenden Maßnahmen ist mindestens so viel Sorgfalt zu verwenden, wie auf die eigentliche Aufnahme. Daher wollen wir die Vorarbeit zur Filmaufnahme ausführlich besprechen. i. Aufnahmevorbereitungen. Ein Industriefilm kann auf zweierlei Art entstehen. Ent weder wird er nach einem genau ausgearbeiteten Programm aufgenommen oder er wird aus vorhandenen Aufnahmen zusammengestellt. Im letzteren Falle haben wir es mit einem Betriebe zu tun, der überhaupt jeden zur Verfilmung geeigneten Vorgang aufnehmen läßt, um ihn für alle Fälle zu