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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (5. Februar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Vereinsleben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- ArtikelKrieg im Frieden 81
- ArtikelBeleuchtete Turmuhren 82
- ArtikelInwieweit genießen gewerbliche Räume noch Mieterschutzrecht? 84
- ArtikelPreisaufgabe des Forschungsinstitutes für rationelle ... 85
- ArtikelHauptversammlung der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und ... 86
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat Dezember 1926 und ... 87
- ArtikelVon der rechtlichen Zulässigkeit der Ausverkäufe 88
- ArtikelWas muß der Uhrmacher von der Reparationsbelastung für 1927 ... 88
- ArtikelDie Werbestelle des Uhrmachers 89
- ArtikelWirtschaftliches 91
- ArtikelVerschiedenes 91
- ArtikelPersonalien 92
- ArtikelHandels-Nachrichten 92
- ArtikelFragen und Antworten 93
- ArtikelAus dem Vereinsleben 93
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 96
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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entfesselt. Da der Antrag aber zu spät eingereicht Wörden war und auch sonst noch Formfehler aufwies, wurde er als ungültig den Antragstellern zurückgegeben. Man beschloß, dem Hand werker-Erholungsheim als Mitglied beizutreten. Uhrmadier - Zwangsinnung zu Oels. Außerordentliche Hauptversammlung am 24. Januar. Der Obermeister, Kollege Methner, eröffnete die Versammlung und begrüßte die an wesenden Kollegen. Er beglückwünschte den Prüfling Georg Stenzel, der am Vormittag die Gehilfenprüfung bestanden hatte. Darauf wurden die Ausweiskarten für 1927 ausgegeben und die Tagesordnung bekanntgemacht. Ein Schreiben des Zentralverbandes kam zur Verlesung, worin die Kollegen ermahnt werden, die Beiträge pünktlich zu zahlen. Nach der Verlesung eines Schreibens betr. des Sterbegeldes vom Z.-V. soll nach einstimmigem Beschluß der Versammlung folgender Antrag gestellt werden: „Das Sterbegeld ist in jedem Falle, gleichgültig, ob Erben oder Angehörige vorhanden sind, beim Todesfall eines Mitgliedes an die betreffende Innung zu zahlen, da diese für eine würdige Bestattung Sorge tragen wird.“ Noch einige weitere Eingänge des Verbandes wurden verlesen. Es fand eine längere Aussprache über die Handhabung der Einkommensteuer statt. Im Juni wird der diesjährige Provinzial verbandstag in Liegnits abgehalten, an dem sich die Innung wieder, wie immer, in stattlicher Zahl beteiligen wird. Herr Menge hielt nun einen kurzen Vortrag über die Ein bruchsversicherung. Da die Bedingungen sehr günstig sind, meldeten sich viele Kollegen zur Aufnahme. Niedergesäß, Schriftführer. Die Uhrmacher-, Goldschmiede-, Juwelier-, Graveur-und Optiker-Zwangsinnung Gleiwitj hielt unter Vorsitj des Herrn Obermeister A. Wollnißa aus Hindenburg am 24. Januar ihre erste diesjährige Vierteljahrsversammlung in Gleiwits ab. Der Schriftführer, Herr Kollege Wagner aus Hindenburg, erstattete den Jahresbericht, aus dem zu entnehmen ist, daß im verflos senen Jahre vier Vierteljahrsversammlungen — zwei in Glei- wit5 und zwei in Hindenburg — abgehalten wurden. Der Vor stand hatte 8 Sißungen. Die Innung zählt zur Zeit 59 ordentliche Mitglieder und 1 Ehrenmitglied. Bei den Innungsmitgliedern sind 19 Lehrlinge und 24 Gehilfen beschäftigt. — Der Kassenbericht schließt mit einem Überschuß von 143,35 RM. Die Kassenrevi soren gaben Bericht über den Kassenbefund und beantragten Entlastung des Kassierers, die auch erteilt wurde. Nunmehr wurde die stufenweise Einreihung der Mitglieder bekanntgegeben. Demnach entfallen auf die erste Stufe (Vier teljahrsbeitrag 5 RM) 20 Kollegen, auf die zweite (Vierteljahrs beitrag 4 RM) 17 Kollegen und auf die dritte Stufe (Vierteljahrs beitrag 3 RM) 23 Mitglieder. Die Beiträge verstehen sich ein schließlich aller Verbandsbeiträge. Die Einteilung wurde gut geheißen. Beiträge, die zu der Vierteljahrsversammlung nicht bezahlt werden, sollen nach vier Wochen sofort zwangsweise (ohne Mahnung) eingezogen werden. Evtl. kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag die Beiträge nochmals vier Wochen stunden. — Hierauf fand eine sehr lebhafte Aussprache über die Einschäßungen einiger Kollegen statt, trog gut geführter Felsingscher Bücher. Ferner, daß Kollegen, die keine Bücher führen, vom Finanzamt Hindenburg nach folgendem Schema eingeschäßt werden: Bei einem Umsats (nicht Einkommen) bis 5000 RM werden 45°/ 0 , bis 10000 RM 28%, bis 20000 RM 16%, bis 40000 RM 12% und über 40000 RM 10% als Reingewinne zur Versteuerung herangezogen. Es kann den Kollegen nur immer wieder empfohlen werden, ihre Bücher ordnungsmäßig zu führen. Der Mieterschußverein Gleiwit; hatte gebeten, daß sich die Innung einem Proteste anschließen möge. Mit großer Mehrheit wurde diesem Antrage zugestimmt und der Vorstand beauftragt, das weitere zu veranlassen. Die Gründung einer eigenen Innungssterbekasse für Innungs mitglieder und deren Ehefrauen wurde endgültig beschlossen und die Herren Kollegen Rotter, Grzondziel, Alker, Rasche und Volkmer zu einer Kommission gewählt, welche die Statuten und alle Vorarbeiten bis zur nächsten Vierteljahrs versammlung erledigen soll. Die Krankenkasse der Hand werkskammer Oppeln und der Versicherungsabschluß mit der Frankfurter Versicherungsanstalt wurde den Kollegen emp fohlen. — Da die Arbeiten des Vorstandes immer mehr zu nehmen, beantragte der Obermeister, dem Vorstande eine Schreibhilfe zu geben, was auch bewilligt wurde. Das Thema „Präzision“ kam nochmals kurz zur Besprechung, ebenso die doppelte Beitragszahlung zur Handelskammer und zur Handwerkskammer. Den Kollegen wurde nochmals mitge teilt, daß sich beide Kammern gegenseitig zwischen Handwerks und Handelseinkommen nach jeweiligen Prozenten einigen. Ein entsprechender Antrag muß schriftlich eingebracht werden, ob bei der Handwerks- oder Handelskammer ist gleich. — Eine sehr ausführliche Aussprache veranlagten die Lieferungen an die Verwaltungen. Es ist festgestellt worden, daß seit der Ver teilung von Uhren als Belohnung an Arbeiter aus Anlaß ihres gg Die Uhrmachcr-Woche ■ Nr. (>. 1927 25jährigen Arbeitsjubiläms, der Verkauf von Herrenuhren ganz bedeutend heruntergegangen ist. Besonders trifft dies bei den jenigen Markenuhren zu, die bei den betreffenden Lieferungen in Frage kamen. Die Uhren — es handelte sich um etwa 1000 Stück — wurden mit 22 RM, einschließlich einer gravierten Widmung, unter dem Uhrmacherpreis an die Verwaltungen geliefert. Silberne Ketten von 40 g Gewicht wurden mit 6 RM zu den Uhren geliefert. Es ist klar, daß unser Gewerbe unter diesen Umständen nicht existieren kann. Es wurden verschie dene Mittel besprochen, um in Zukunft diesen Schaden von den Kollegen abzuwenden. Das Material wurde dem Unterver- bande überwiesen. D1XI. Mitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmadier (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: Der Verbands direktor des Zentralverbandes, W. König in Halle a. d. S. Hausierhandel in Kasernen. Vor mehr als Jahresfrist ver öffentlichten wir bereits einen schädigenden Hausierhandel des Juweliers Ed. Kokoski in Berlin N54, Brunnenstraße. Dieser ließ durch einen Oberstleutnant Schreier Uhren in Reichs wehrkasernen im Wege des verbotenen Hausierhandels ab- seßen. Der Oberstaatsanwalt Berlin teilt uns nunmehr mit, daß Kokoski wegen Übertretung der §§55, 56, 56a und 148 der Reichsgewerbeordnung in Tateinheit mit Vergehen gegen die §§ 1 Ziffer 1, 6, 18, 20, 23, 26, 28 des Preußischen Geseßes vom 3. Juli 1876 betreffend die Besteuerung des Gewerbetriebes im Umherziehen zu einer Geldstrafe von 400 RM, hilfsweise für je 10 RM zu 1 Tag Haft sowie zu den Kosten des Verfahrens ver urteilt ist. Die eingelegte Berufung hat dem Angeklagten auch nichts genügt. Sie wurde unter voller Aufrechterhaltung des oben genannten Urteils verworfen. Schacht & Töpfer, Jena, Johannisstraße 6. Uns liegen vertrauliche Mitteilungen über diese Firma vor, die wir Inter essenten gern zur Verfügung stellen. Die Firma versucht näm lich, Waren angeblich in Kommission zu erhalten. Ungültige Centra-Ausweiskarte. Die in Verlust geratene Centra Ausweiskarte des Uhrmachers Hinrich Kathmeyer (Vegesack, Hafenstraße 8) wird für ungültig erklärt. Herrn Kathmeyer ist die Centra-Berechtigung entzogen worden. Er ist aus dem Centra-Adreßbuch zu streichen. Als Lieferanten für die Markenuhr „Centra“ scheiden aus die Firmen: Heinrich Gelles, Uhrengroßhandlung in Essen, R heinis che Uhrengroßhandlung G. m. b. H. in Neu wied a. Rh., da sie aus dem Verband Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig, ausgeschieden sind. Uhrenausspielungen bei Volksbelustigungen usw. Der Unterverband Norden hat an die Regierungspräsidenten Schles wig, Lüneburg und Stade Eingaben bezüglich des Verbotes des Ausspielens von Uhren, insbesondere von Weckuhren, gerichtet. Diese Eingaben waren ausführlich damit begründet worden, daß info'ge der minderwertigen Qualität usw. ein großes öffent liches Interesse daran besteht, auch mit Rücksicht auf das An sehen des Uhrengewerbes ein entsprechendes Verbot herbei zuführen. Der Regierungspräsident in Lüneburg hat unter dem 14. Januar nachstehende Verfügung an alle ihm unterstellten Polizeibehörden erlassen: „Von beteiligter Seite bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, daß in legter Zeit bei Volksbelustigungen sehr häufig Uhren und namentlich Weckeruhren durch Wandergewerbetreibende zur Ausspielung gelangen. Ich mache die Polizeibehörden darauf aufmerksam, daß Taschenuhren ge mäß § 56 der Reichsgewerbeordnung vom Feilbieten im Umherziehen Ober haupt ausgeschlossen sind, und daß ferner nach § 56c a. a. O. das Feilbieten von Waren im Umherziehen in der Art, daß sie versteigert oder im Wege des Glöckspiels oder der Ausspielung abgesegt werden, grundsäglich nicht gestattet ist. Ausnahmen von legterem Verbot dürfen die Ortspolizeibehör den zulassen. Nach Benehmen von Interessenvertretungen von Handel und Handwerk ersuche ich die Polizeibehörden jedoch, von dieser Befugnis, so weit Uhren in Betracht kommen, möglichst auch hinsichtlich der Weckuhren keinen Gebrauch zu machen. Es handelt sich bei den gelegentlich dieser Ausspielungen angebotenen Uhren durchweg um minderwertige Ware. Durch den Verkauf dieser zumeist schlechten Stücke wird nicht allein das ordentliche Uhrmachergewerbe empfindlich geschädigt, sondern es liegt auch die Gefahr einer Schädigung des kaufenden Publikums nahe, in sofern, als ihm keinerlei Sicherheit dafür geboten wird, daß es in den Besig eines zuverlässigen Zeitmessers gelangt. Die Spielunternehmer, die schlechte Stücke geliefert haben, zur Verantwortung zu ziehen, ist uns selten oder fast gar nicht möglich, während der Uhrmacher im allgemeinen Garantie für die von ihm gelieferten Uhren leistet und ihm nichtgehende Stücke zurückge geben werden können.“ I. V.: Wellenkamp. Unseren Unterorganisationen wird empfohlen, in ähnlicher Weise eine Erschwerung der Erlaubniserteilungen für derartige schädigende Konkurrenz in die Wege zu leiten.
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