Suche löschen...
Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (5. Februar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beleuchtete Turmuhren
- Autor
- Wernicke, Karl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inwieweit genießen gewerbliche Räume noch Mieterschutzrecht?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- ArtikelKrieg im Frieden 81
- ArtikelBeleuchtete Turmuhren 82
- ArtikelInwieweit genießen gewerbliche Räume noch Mieterschutzrecht? 84
- ArtikelPreisaufgabe des Forschungsinstitutes für rationelle ... 85
- ArtikelHauptversammlung der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und ... 86
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat Dezember 1926 und ... 87
- ArtikelVon der rechtlichen Zulässigkeit der Ausverkäufe 88
- ArtikelWas muß der Uhrmacher von der Reparationsbelastung für 1927 ... 88
- ArtikelDie Werbestelle des Uhrmachers 89
- ArtikelWirtschaftliches 91
- ArtikelVerschiedenes 91
- ArtikelPersonalien 92
- ArtikelHandels-Nachrichten 92
- ArtikelFragen und Antworten 93
- ArtikelAus dem Vereinsleben 93
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 96
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
leuchtung ausgearbeitet worden und bei den Uhren ihres Fabrikkomplexes — später auch bei anderen Unterneh mungen — zur Ausführung gekommen. Das Zifferblatt der Turmuhr des Wernerwerkes zeigt Stunden und Minuten marken auf einer Kreisfläche von 7 m Durchmesser. Zur Herstellung der Marken ist das Mauerwerk durchbrochen. Die Durchbrüche sind rund; sie haben für die Stunden marken einen Durchmesser von 60 cm, für die Minuten marken einen Durchmesser von 10 cm. Im Innern sind sie mit Glühlampen versehen und an der Vorderfläche mit ablesen, als es bei durchleuchteten Zifferblättern gewöhn licher Art möglich ist. Die Siemens-Uhr ist nachts auf eine Entfernung von 2 bis 3 km Luftlinie deutlich zu erkennen. Wie klar und markant sich die leuchtenden Zeiger und Zifferblattmarken von dem Hintergrund abheben, zeigt Bild 8 (Seite 85). Aber auch am Tage ergibt sich wegen der Bild 6 Bild 7 Milchglas abgedeckt. So bilden sie ein Zifferblatt (Bild 7), Klarheit des Bildes (weiße Zeiger und Marken auf dem das ohne Schwierigkeit auch bei Türmen herzustellen ist, dunkelroten Grunde des Mauerwerkes) eine vorzügliche die baulich nicht für große Durchbrüche berechnet Ablesung der Zeit. waren. Die in einer Höhe von 51 m über Straßen- Weil Zeiger und Zifferblatt bei einer Reinigung oder fläche liegenden Zeigerachsen tragen je ein Zeigerpaar, einem Neuanstrich wegen der großen Höhe schwer zugäng- dessen Stundenzeiger, von der Achsenmitte bis zur Spiße lieh sind, ist bei jedem Zifferblatt zwischen Zeigerachse gemessen, 2,20 m und dessen Minutenzeiger 3,40 m lang und Stundenmarken ein viereckiger Durchbruch hergestellt, ist. Diese in Eisenkonstruktion ausgeführten Zeiger haben der, wie aus Bild 7 ersichtlich ist, das Herausfahren von der ganzen Länge nach einen mit Milchglas abgedeckten Schiebebühnen ermöglicht. Hohlraum zur Aufnahme von Glühlampen, so daß die Auch bei bereits vorhandenen Turmuhren wird diese vorderen Flächen der Zeiger bei Einschaltung der Lampen Einrichtung unter Umständen in Erwägung gezogen wer- in ihrer ganzen Fläche leuchten. Ebenso leuchten die den können. Stets ausführbar ist hingegen die einfache Stunden- und Minutenmarken auf ihrer Vorderfläche. Man Beleuchtung des Zifferblattes von außen durch eine starke kann deshalb eine solche Uhr auf viel größere Entfernung Lampe in der Anordnung nach Bild 5. lllllllllllllllllll!llllllllllllllllllllllllll!llllllllllllllllllllllllllllllllllll!lllllllllllllllllll!llllll!llllllllllllllllllll!llllllllllllll!llllllllllllllllllllllll!lllllllllllll!lll!llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll!llllllllllt Inwieweit genießen gewerbliche Räume noch Mieterschutjrecht? senkündigungen und übermäßige Steigerungen des Miet zinses vorzunehmen, weil sonst durch die Landtage oder Ministerien die betreffenden Verordnungen wieder zurück genommen werden könnten. Wie liegen nun die Verhältnisse in den Staaten, in denen die gewerblichen Räume jeßt ohne Schußrecht sind? Während nach dem Geseß über Mieterschuß nur aus be stimmten Gründen — (Belästigungen durch den Mieter oder seine Leute, unangemessener Gebrauch des gewerb lichen Mietraumes, unbefugte Überlassung des Mietraumes an einen Dritten, Verzug in der Mietzahlung, dringen des Bedürfnis des Vermieters zur eignen Benußung der gewerblichen Räume) — die Aufhebung des Mietverhält nisses gefordert werden konnte, können jeßt dort, wo das Mieterschußrecht für die gewerblichen Mieträume, also Läden, Werkstätten, Lagerräume usw. aufgehoben ist, diese Räume wie in der Vorkriegszeit gekündigt werden. Welche gewerblichen Räume genießen auch weiterhin den Mieterschuß? Einmal die Geschäfts- as Mieterschußrecht war bislang in allen Freistaaten des Deutschen Reiches auch auf die vermieteten gewerblichen Räume ausgedehnt. Das Geseß über Mieter schuß und Mieteinigungsämter regelt ausdrücklich auch den Schuß für die Räume, die zu gewerblichen Zwecken vermietet worden sind. Jedoch gab der § 52 des Geseßes vom 30. Juni 1926 den obersten Landes behörden die Befugnis, mit Zustimmung des Reichsarbeits ministers anzuordnen, daß bestimmte Arten von Mieträu men von den Vorschriften des Mieterschußes ausgenom- werden können. Von dieser Befugnis haben nun bisher Preußen, An halt, Oldenburg,Thüringen, Baden, Württemberg und Bayern Gebrauch gemacht, während Sachsen den Mieterschuß auch für gewerbliche Räume aufrecht erhält. Inzwischen haben sich vor allem in Preußen, Anhalt, Ol denburg bereits Stimmen geregt, die davor warnen, Mas- Die Uhrmacher- IVoche ■ Nr. ß. 1927
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder