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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (3. Dezember 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Berufsausbildungs-Gesetz
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Werkbund-Ausstellung Stuttgart 1927 und ihre Lehre für das Uhrenfach
- Autor
- Münch, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- ArtikelDas Berufsausbildungs-Gesetz 783
- ArtikelDie Werkbund-Ausstellung Stuttgart 1927 und ihre Lehre für das ... 785
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat Oktober 1927 787
- ArtikelSchaufensterschilder (Schluß zu Seite 775) 788
- ArtikelDie moderne Uhrenreklame und wir 790
- ArtikelPariser Brief 791
- ArtikelVerschiedenes 792
- ArtikelBüchertisch 794
- ArtikelPersonalien 794
- ArtikelHandels-Nachrichten 795
- ArtikelFragen und Antworten 795
- ArtikelPatent-Nachrichten 795
- ArtikelAus dem Vereinsleben 796
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 797
- ArtikelAn Alle Mitglieder des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher! 798
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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8 Die Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 91 bis 97) setjen in § 95 die bisher einschlägigen Vor schriften der Gew.-O. außer Kraft. — Dem Gesetzentwurf ist schließlich eine 30 Seiten um fassende „Begründung“ beigegeben, aus der bereits in Vorstehendem das Wichtigste entnommen wurde, hin gehenderes Wiedergeben aus ihr verbietet der zur Ver fügung stehende Raum. Interessenten, besonders die In nungsobermeister und Vorsigenden der Lehrlings- und Prüfungsausschüsse, werden aus ihrer genauen Kenntnis nahme wertvolle Aufschlüsse entnehmen und vor allem das von umfassender Sachkenntnis und hohem Idealismus eingegebene Bestreben, der gesamten erwerbstätigen deut schen Jugend eine lebenswerte Gegenwart und erfolgver sprechende Zukunft zu bereiten. Und doch ist stark zu bezweifeln, daß das Handwerk wünschen kann, daß der Gesegesentwurf die Gesetzeskraft erlange. Die Vorspanndienste, welche die hochentwickelte und noch weiter zu entwickelnde Handwerkergesetzgebung den in der Ausbildung ihres Nachwuchses zurückgeblie benen anderen Erwerbsständen leisten soll, kann diese nicht plöglich auf gleiche Höhe reißen, dazu gehört Zeit. Auch kann dem Handwerk nicht zugemutet werden, auf diesem Vorsprungsgebiete so lange zu warten, bis die an deren — sonst seine niemals rastenden, rücksichtslosen Konkurrenten — es eingeholt und mit ihrem Nachwuchs durch- und zersegt haben werden. Wer zwischen den Zei len lesen kann, wird noch manches andere finden, was zur Vorsicht mahnt. Geradezu abstoßend und die beste Tradi tion des Handwerks verlegend aber wirkt ein Punkt: Die Nichteinbeziehung der Arbeiter und Angestellten, die bei ihren'JE.ltern beschäftigt werden (§ 272) und die Fassung des § 46: „Die geseglichen Berufsvertretungen können allgemein bestimmen, daß Lehrlinge aus einem elter lichen Betriebe zur Gesellenprüfung nur zugelassen wer den dürfen, wenn sie eine bestimmte Zeit auch in einem fremden Lehrbetriebe beruflich ausgebildet worden sind.“ Wohl das gesamte Handwerk ist darin einig, daß der fach- eigene Nachwuchs der beste ist und daß deshalb die Zünft ler, auch in ihrer Glanzzeit, für die Berufswahl die einfache Formel hatten: „Der Sohn wird, was der Vater war.“ Daß der wohlhabende Handwerkervater heute seinen Sohn in eine fremde Lehre oder auf eine Fachschule schickt, ist allerdings gerade so Regel, als daß die Mehrzahl der Mei ster minderbemittelt ist und meistens die Söhne in die eigene Lehre nehmen muß, weil sich aus Konkurrenz- und anderen Gründen am Wohnorte keine andere gute Ge legenheit bietet. Dafür, daß solchen Jungen bei Prüfungen nichts nachgesehen wird, bürgt wohl die über jeden Zwei fel erhabene Unparteilichkeit der Prüfungskommissionen — andernfalls müßte unser Geseggeber überhaupt allen Handwerkersöhnen die Ergreifung des väterlichen Hand werksverbieten. Den sozialen Ausgleich auf solchem Wege zu fördern, ist sicher auch nicht beabsichtigt — bewegen sich die Ziele ja auch sonst in der Richtung des Auf- und nicht des Abstieges. Nach meiner persönlichen Überzeugung kann das Hand werk nur wünschen, daß seine Berufsangelegenheiten wie bisher in der Gewerbeordnung zusammengefaßt bleiben. Eine Revision der legteren wird Gelegenheit geben, das Gute und Zweckmäßige aus dem Entwurf des Berufsausbildungsgeseges herüberzunehmen und damit würde in der Sache (wenn auch nicht in der Form) auch für die Reidhsregierung ein schöner Erfolg zu verzeichnen sein. Die Werkbund^Ausstellung Stuttgart 1927 und ihre Lehre für das Uhrenfach Von Frig Münch Je Ausstellung „Die Wohnung“ ist zwar seit Oktober geschlossen, aber noch lange nicht geschlossen ist die Diskussion über i das, was man hier der Öffentlichkeit zur Kritik gestellt hatte. Wer von unseren Fachgenossen die Möglichkeit hatte, der Werkbund-Ausstellung einen Besuch ab zustatten, wird dies wohl nicht unterlassen haben. Wer aber etwa die Ausstellung in der Hoffnung betreten hat, auch Uhren dort zu finden, mußte die bittere Erkenntnis mit nach Hause G mmmmntam Versuchssiedlung zur Verfügung gestellt. Es sollte den besten internationalen Baukünstlern der Gegenwart Ge legenheit gegeben werden, ihren Plänen und Gedanken über die Wohnung des Menschen der Jegtzeit praktische Gestalt zu geben. Es ist unnötig zu sagen, daß die Stadt Stuttgart dieses schöne Geld nicht zum Fenster hinaus werfen wollte für Experimente, sondern sie wollte brauch bare und zweckmäßige Wohnungen gewinnen, die dem Stil unseres Lebens entsprechen — daß dies nicht immer erfüllt wurde, lag in der Natur der Sache. — Ich will die Leser der Uhrmacher-Woche nicht mit den technischen Ver suchen über neue Bauweisen und Baumaterialien lang weilen, sondern nur auf das Innere dieser Bauten und die geistige Idee, die die Triebkraft zu diesem Versuch war, etwas näher eingehen. nehmen, daß Uhren dort anscheinend nicht zum Begriff „Wohnung“ gezählt wurden. Der Werkbund hat damit auch der Uhrenindustrie eine Überraschung bereitet, die man sich an maßgebender Stelle hoffentlich vermerkt hat. Von den neuesten Stahlrohrmöbeln bis zu den versenk baren Bettstellen, vom praktischsten Gasherd, Küchentisch und Radioapparat bis zu den modernsten Stoffen, Tep pichen, Badewannen und anderen sanitären Artikeln war so ziemlich alles vertreten, nur Uhren suchte man vergeblich. Zum Grundgedanken der Ausstellung selbst muß noch einiges erklärend vorausgeschickt werden: Die Stadt Stutt gart hat in großzügiger Weise 1V> Millionen Mark für eine M Diese Siedlung und die dort propagierte neue Form des Wohnens ist ein Anfang. Mag manches Versuchte noch problematisch sein, mag manches unseren bisherigen Lebensgewohnheiten allzu fremd und unmöglich erscheinen. Nr Ad. 1927 ■ Die Uhrmacher- Woche 7g5
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