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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (14. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage der Stempelung der achtkarätigen Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- ArtikelZur Frage der Stempelung der achtkarätigen Uhren 37
- ArtikelDie wirtschaftliche Bedeutung der Qualität einer Nebenuhr 39
- ArtikelEinfacher elektrotechnischer Lehrgang für Uhrmacher (Fortsetzung ... 41
- ArtikelEin Schritt zur Beseitigung der Kontakte in den ... 43
- ArtikelDie Pforzheimer Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie im Jahre ... 44
- ArtikelSprechsaal 46
- ArtikelVermischtes 47
- ArtikelHandels-Nachrichten 48
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 50
- ArtikelBriefkasten 51
- ArtikelBriefkasten 52
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 52
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermä&igungen bestehen, Jahres- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S. A S. 30 Schweizer Franken usw.). Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend, Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin C 2, Breite Strafte 8-9- Heult luiwia Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,15 RM Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis XMultiplikator 1,5 RM). Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7684 U Kcea-Edelmetall-und ScSrniucktuaceii-Mackt Nr. 3, Jahrgang 52 Uerlag: Deutsche Uerlagsuierhe Strati, Heiter 8 Co.. Berlin C 2 14. Januar 1928 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Zur Frage der Stempelung der achtkarätigen Uhren Die Frage, ob die achtkarätigen goldenen Uhrgehäuse gestempelt werden sollen oder nicht, ist in Deutschland schon mehrmals akut gewesen und eingehend er örtert worden, am eingehendsten wohl in den Jahren 1905 und 1906. Zuletzt wurde diese Streitfrage auf der Köl ner Reichstagung im Jahre 1926 leidenschaftlich er örtert. Während vor zwei Jahrzehnten die Führer der Uhrmacherverbände mit aller Entschiedenheit gegen eine Stempelung auftraten, dagegen aus den Reihen der Kollegen schaft vielfach neben ablehnenden Erklärungen auch Zu stimmungen verlauteten, stehen sich die Anschauungen jetzt bis in die Reihe der Vorstandsmitglieder des Zentralver bandes der Deutschen Uhrmacher hinein schroff gegenüber. In der mit der Kölner Reichstagung verbundenen Hauptaus schuß-Sitzung waren sechzehn Stimmen für und sechzehn Stimmen gegen die Stempelung. Ähnlich geteilt waren die Ansichten auch in der Hauptversammlung. Da die Leitung des Zentralverbandes mit Recht der Ansicht war, daß eine so tief in das Geschäftsleben der Uhrmacher eingreifende Änderung, wie sie die Stempelung der achtkarätigen Uhren bedeutet, nur dann betrieben werden dürfe, wenn die Fach angehörigen sich in ihrer weit überwiegenden Zahl dafür aussprächen, wurde die Abstimmung zurückgestellt, und es wurde beschlossen, die Frage in den Unterorganisationen gründlich durchsprechen und zur Abstimmung bringen zu lassen. Das geschah auch in der Zwischenzeit hier und da, doch konnte bislang von einer wirklichen Klärung nicht ge sprochen werden, so daß sich die Münchener Reichstagung vom Jahre 1927 noch nicht mit dieser Frage befassen konnte. Kürzlich hat nun der Zentralverband in einem beson deren Rundschreiben die für und wider die Stempe lung der achtkarätigen Uhren sprechenden Gründe zusam mengestellt und zu einer Beschlußfassung darüber in den Unterorganisationen aufgefordert; es ist also damit zu rech nen, daß diese Frage auf der Tagesordnung der kommenden Versammlungen stehen und von der Reichstagung 1928 end- giltig oder wenigstens für eine längere Reihe von Jahren entschieden wird. Da es sich hier um eine Angelegenheit handelt, die nicht nur für den Einzelhandel von Bedeutung ist, und bei deren weiterer Behandlung die Industrie und der Großhandel nicht zu umgehen sind, vorausgesetzt, daß der Einzelhandel sich in seiner über wiegenden Mehrheit für die Stempelung einsetzen sollte, so halten wir es für angebracht, die Frage auch in aller Öffent lichkeit zu behandeln. Dies empfiehlt sich auch aus dem Grunde, damit die Fachangehörigen nicht von den in ihren Bezirken umgehenden, oftmals einseitigen Anschauungen beherrscht werden und dadurch den Überblick über den ganzen Komplex der hier auftauchenden Fragen und anzu stellenden Erwägungen verlieren. Wir geben in den fol genden Ausführungen die bislang für und wider die Stempe lung achtkarätiger Uhrgehäuse vorgebrachten Gründe wie der und fordern die Angehörigen des Einzelhandels, aber auch diejenigen des Großhandels und der Industrie dazu auf, sich in unserer Zeitung zu dieser Frage zu äußern, insbesondere dann, wenn neue Gründe geltend zu machen sind und eine andere Würdigung der schon be kannten Gründe als angebracht erscheint. Für die Stempelung achtkarätiger Uhr gehäuse wird zunächst angeführt, daß es ganz inkonse quent sei, wenn in dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884 die Stempelung acht karätiger Schmuckwaren gestattet sei, die Stempelung acht karätiger Geräte, zu denen gemäß § 4 des Feingehalts gesetzes auch die Uhrgehäuse zu rechnen sind, jedoch nicht. Dies mache sich in der Praxis vor allem dann sehr unange nehm bemerkbar, wenn achtkarätige Uhren keinen Stempel tragen, wohl aber das achtkarätige Ziehband. In solchen Fällen komme es häufig vor, daß Kunden, die nicht iiber die Mittel zum Ankauf einer vierzehnkarätigen Uhr ver fügen, von dem Kauf einer goldenen Uhr überhaupt absehen, weil sie nur eine gestempelte Uhr haben wollten. Durch die Gesetzgebung müsse der gesunkenen Kaufkraft des Publi kums Rechnung getragen werden. Von einer Stempelung der achtkarätigen Uhren versprechen sich die Befürworter der Stempelung einen Aufschwung des Geschäftes. Ein
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