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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (7. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisauszeichnung im Schaufenster
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- ArtikelPreisauszeichnung im Schaufenster 505
- ArtikelMagdeburg, die Stadt der achten Reichstagung der deutschen ... 507
- ArtikelGleichstrom-Netzanschlußgeräte 510
- ArtikelMax Engelmann † 512
- ArtikelAnforderungen an Dunkelkammeruhren 513
- ArtikelBericht über eine Aussprache der Vertreter von ... 514
- ArtikelSprechsaal 515
- ArtikelVermischtes 516
- ArtikelUnterhaltung 517
- ArtikelHandels-Nachrichten 518
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 521
- ArtikelBriefkasten 524
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 524
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM. Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermähigungen bestehen, Jahres- bezugspreis 25,— RM in Landeswährung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.). Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend, Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin C 2, Breite Strahe 8-9 VScfo/t, nuyqen* TKMuoqi P.UKcy Fltr\Y\ou4 4 Ktno\d Illllltll Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,27 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,17 RM. Die ganze Seite wird mit 255,- RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis XMultiplikator 1,7 RM). P o s t s c h e c k - K o n t o Berlin 2 581 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: El Berolina 5641 U hcea- Edelmetall- und ScKmuckroacea- Mackt Nr. 28, Jahrgang 52 Perlag: Deutsche liErlagswcrhe Strauß, Vetter s ßo., Berlin C 2 7. Juli 1928 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Preisauszeichnung im Schaufenster Eine Rundfrage im Uhrengewerbe Schon seit langem wird in dieser Zeitung wiederholt darauf hingewiesen, daß die heutige Zeit neue kaufmännische Methoden verlangt, die mit manchen Traditionen des Uhren gewerbes hier und dort im Widerspruch stehen. Beispiels weise ist man vielerorts früher der Meinung gewesen, daß die Auszeichnungen der im Schaufenster ausgestellten Waren dem Ansehen und der Vornehmheit eines Geschäftes scha den könne. Die gänzlich veränderte wirtschaftliche und soziale Struktur der Kundenkreise bringt aber auch hier ganz andere Anschauungen und Notwendigkeiten für die Geschäftsinhaber. Obwohl aber bereits statistisch nach gewiesen ist, daß die Auszeichnungen der im Schaufenster ausgestellten Waren mit gut sichtbaren Preisen einen er höhten Kundenzustrom und größere Umsätze zur Folge haben, und obwohl wiederholt darauf hingewiesen wurde, kann man doch in vielen Städten immer wieder beobachten, daß ge rade die in Uhrmacher- und Juwelierläden ausgestellten Waren vielfach ohne Preisauszeichnung sind. Um die ganze zweifellos für unser Fach bedeutungs volle Frage der Zweckmäßigkeit der Preisauszeichnung im Schaufenster gründlich zu prüfen, und um unseren Lesern nicht etwa nur Theorie, sondern die Erfahrungen und Mei nungen praktischer und erfolgreicher Geschäftsleute vor Augen zu führen, haben wir eine Rundfrage an verschie dene Kollegen sowohl in Großstädten als auch in Mittel und Kleinstädten gerichtet, ob sie die Preisauszeichnung der im Schaufenster ausgestellten Waren ganz allgemein oder mit Einschränkungen für vorteilhaft halten, und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben. Zu unserer Freude ist unsere Anregung auf einen frucht baren Boden gefallen, und über die reine Beantwortung un serer Fragen hinaus bringen die uns zugegangenen Antwor ten viele wertvolle praktische Anregungen. Des Raumes wegen können wir nicht alle Schreiben ausführlich wieder geben, wir müssen uns darauf beschränken, nur die wich tigsten Ausführungen zu veröffentlichen. Zunächst seien einige Schreiben aus Großstädten er wähnt. Eine bekannte Berliner Firma schreibt u. a. fol gendes: „Wer in Berlin in unserem Gewerbe Geschäfte machen will, muß alle Waren im Schaufenster mit deutlich sichtbaren Preisen versehen. Es empfiehlt sich sogar, wo irgend angängig, noch Qualitätsbezeichnungen hinzuzufügen, wie etwa „Ankerwerk 15 Steine“, „Zylinderwerk 10 Steine“, „Echt Silber , „Echt Gold , „14 Kt. Gold“ usw. Wir machen täglich mehrfach die Erfahrung, daß die Kunden sagen: „Sie haben den und den Gegenstand zu dem und dem Preise aus gestellt; ich möchte gerne diesen haben.“ Häufig kommt noch folgende Äußerung: „Bitte zeigen Sie mir den zu dem und dem Preise ausgestellten Gegenstand." Wer auf diese Weise den Laden betritt, geht fast stets als Käufer heraus. Dr. F e 1 s i n g , der Inhaber der bekannten Berliner Uhrenfirma, schreibt: „Die Preisauszeichnung im Schau fenster ist schon mit Rücksicht auf die Anziehungskraft der Warenhäuser eine unbedingte Notwendigkeit geworden, bei welcher das Publikum die einzelnen Abteilungen ohne jeden Kaufzwang besichtigen und dort die Preise entweder ablesen oder mit Leichtigkeit erfahren kann. Die Verkaufspreise an sämtlichen Uhren eines Schaufensters deutlich sicht bar zu machen, begegnet jedoch einerseits praktischen Schwierigkeiten und erscheint mir auch andererseits nicht als empfehlenswert, da die Übersichtlichkeit und der ge schmackvolle Aufbau der Waren darunter leiden muß. Be sonders anzuraten erscheint mir die Bekanntgabe von An fangspreislagen, da erfahrungsgemäß das Publikum daraufhin die Läden zu besuchen pflegt. Die Preisauszeichnung muß aber von dem Willen absoluter Ehrlichkeit getragen sein. Hierzu gehört, daß die Schilder mit aller Deutlichkeit den jenigen Gegenstand decken, dessen Preis sie ansagen sollen. Einen wesentlichen Schaden kann z. B. die in manchen Branchen leider üblich gewordene Preisauszeichnung an- richten, bei welcher ein Schild in besonders „geschickter“ Weise so aufgestellt ist, daß es neben dem eigentlich be-
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