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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Braunschweiger Entscheidung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 353
- ArtikelDie Braunschweiger Entscheidung 355
- ArtikelDie Marineuhren von Ferdinand Berthoud 356
- ArtikelDie Kredit-Kuppelei der Abzahlunggeschäfte 357
- ArtikelEin billiges Schaufensterstück 359
- ArtikelModerne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik 360
- ArtikelPrüft Eure Bücher daraufhin, ob am 31. Dezember 1904 Forderungen ... 361
- ArtikelViertelschlagwerk einer alten Schwarzwälderuhr 362
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 363
- ArtikelGeschäftsnachrichten 363
- ArtikelPersonalien 364
- ArtikelVereinsnachrichten 364
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 367
- ArtikelFragekasten 367
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 368
- ArtikelBüchertisch 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 23 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 355 Die Brcmnfcbweiger €ntfcbeiÖung Die Beklagten werden unter solidarischer Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits verurteilt, bei Vermeidung einer fiska lischen Strafe von 50 Mk. für jeden Fall der Zuwiderhandlung, es zu unterlassen, in der zu Braunschweig erscheinenden Zeitung „Neueste Nachrichten“ bei Veröffentlichung der von der Firma M. Feith zu Wien, Mariahilferstr. 38, aufgegebenen Verkaufsanzeigen über goldelektroplattierte Uhren zum Preise von 15 Mk. die An gaben zu wiederholen, daß diese Uhren auf der letzten Pariser Weltausstellung mit dem höchsten Preise ausgezeichnet seien, ein Präzisionswerk besäßen, genauest reguliert und mit 14karät. Gold platten überzogen seien. Der Antrag der Klägerin auf Gestattung der Veröffentlichung dieser Entscheidung auf Kosten der Beklagten wird abgewiesen. Das Urteil ist gegen eine Hinterlegung einer Sicherheit von 3000 Mk. vorläufig vollstreckbar. Zur Beglaubigung der Abschrift: Kühne, Rechtsanwalt. (Begl. Abschrift!) Gutachten des Herrn Dencker, Chronometermacher, Hamburg. An das Amtsgericht Hamburg. Der mir am 15. Februar d. J. zugestellten Aufforderung J. A. Nr. 660 auf Ersuchen des Herzogl. Landgerichts zu Braunschweig, ein sachverständiges Gutachten über die mir eingehändigte Taschen uhr No. 3308 zu erstatten, komme ich umgehend nach. Bevor ich zu der Beantwortung der ersten Frage komme, möge es mir gestattet sein, anzuführen, was unter Präzisionsuhr ver standen wird. Der Begriff ist ein genau begrenzter und kann wohl kaum einer verschiedenen Auslegung unterzogen werden. Eine Präzisionsuhr hat folgende Bedingungen zu erfüllen: Der Einfluß der Reibung und die Einwirkung wechselnder Temperaturen darf auf die Dauer der Schwingungen des Regulators einen nur minimalen Einfluß ausüben. Oder mit anderen Worten: Die Uhrgänge müssen in verschiedenen Lagen der Uhr und in Wärme und Kälte ausgeglichen sein, ferner muß die Akzeleration, also die natürliche Neigung einer Uhr zum Yorgehen oder Nachgehen, sei es durch Verdickung des Oles oder durch andere Ursachen herbeigeführt, beseitigt sein. — Die Vorschriften sind durch die für die Beobachtung von Chronometern und Präzisionsuhren bestimmten Sternwarten gegeben. Ais Beispiel führe ich die Bestimmung der Sternwarte in Neuchatel an über die Bedingungen, die eine Präzisionsuhr zu erfüllen hat für die 1. Klasse: 1. Mittlere Abweichung des täglichen Ganges . +0,75 Sek 2 . Thermometrische Koeffizient 0,15 3. Mittlere Irrung des Kompensation 2,00 ” 4. Wiederaufnahme des ursprünglichen Ganges . 3,00 ” 5. Abweichung zwischen zwei fünftägigen Gängen bei gleicher 1 emperatur 2 00 6. Abweichung des Ganges zwischen Hängen und Liegen 4 0 Q 7. Abweichung im Liegen auf Boden ’ oder Zifferblatt 4 00 8. Mittlere Abweichung korrespondierend mit einer Veränderung der Position 2 50 9. Aeußerste Grenze der Abweichung des täg lichen Ganges . . . 6 00 Als hinüberleitend für diese Regulierung hat man eine dritte Klasse geschaffen, und darf man die hier erlaubte Abweichung der Gange wohl als die äußerste Grenze für die Klassifizierung als Präzisionsuhr gelten lassen. Alle Taschenuhren, die größere Ab weichung der Gänge zeigen, dürfen auf diese Bezeichnung keinen Anspruch mehr machen III. Klasse. 1. Abweichung des täglichen Ganges zwischen Hängen und Liegen 10 00 Sek. 2. Abweichung des täglichen Ganges unter gleichen Verhältnissen 3 00 3. Aeußerste Grenze des täglichen Ganges . ! 8’00 4. Abweichung zwischen Wärme und mittlerer Temperatur §00 Das Kaiserliche Observatorium Wilhelmshaven stellt als äußerste Grenze der Abweichung des täglichen Ganges für die silbernen Observationsuhren der Kaiserlichen Marine: a) Die Uhr ist mit Kompensationsunruhe und Breguetspirale zu versehen und für die vertikale Lage zu regulieren. b) Der tägliche Gang darf sich bei Änderung der vertikalen in die horizontale Lage (hängend und liegend) bei gleichbleibender Temperatur nicht mehr als 8 Sek. verändern. c) Bei gleichbleibender Temperatur und hängender Lage dürfen zwei aufeinander folgende tägliche Gänge nicht mehr als 3 Sek. von einander abweichen. d) Zwischen den Temperaturen 10° und 30° darf sich der täg liche Gang nicht mehr als 10 Sek. ändern. Aus diesen Beispielen geht deutlich hervor, wie eng die Grenzen sind, mit denen sich der Begriff Präzisionsuhr decken kann. Hiernach ist die äußerst erlaubte tägliche Abweichung des G a] ^g^ s für extreme Positions- und Temperaturenveränderung gleich Ich habe nun zunächst eine Prüfung der Uhrgänge in verschie denen Positionen vorgenommen, um festzustellen/ wie weit die Gänge dieser Uhr von den Forderungen einer Präzisionsuhr ab weichen, und habe gefunden: Hängen, Bügel oben —Tägl. Gang Minute, Sekunden + 1 7 » „ unten die Uhr ist stehen geblieben. rechts + 7 Min. 49 Sek. „ „ links +1 1 Lie § en +3 ” .4 ” Untersuchungen in Wärme und Kälte ließen sich nicht aus führen, weil die Uhr überhaupt keine Vorrichtung für Kompensation besitzt, sondern nur mit einfacher Messingunruhe ausgestattet ist. Es ist ohne weiteres aus einem Vergleiche der Gänge ersicht lich, daß diese Uhr nicht Anspruch auf die Bezeichnung einer Prä zisionsuhr machen kann. Das Resultat kann selbst nicht annähernd die Ansprüche befriedigen, welche man an eine gewöhnliche gute Taschenuhr für den bürgerlichen Gebrauch zu stellen berechtigt ist Schon ein flüchtiger Blick auf das Uhrwerk ließ dieses Resultat voraussehen, und die dann vorgenommene eingehende Untersuchung bestätigte die Wahrnehmung. Die mir vorliegende Uhr No. 3308 ist ein Produkt der billigen Massenfabriken ohne Handarbeit und steht selbst hier noch auf einer niedrigen Stufe. Ein solches Uhr werk läßt sich für einige Mark herstellen. Der Preis dagegen einer Präzisionsuhr ist schon deswegen ein sehr hoher, weil nicht nur bei der maschinellen Anfertigung des Rohwerkes und bei der Kon struktion alles aufgeboten werden muß, um die spätere Regulierung zu ermöglichen, sondern weil auch die ganzen folgenden zeit raubenden Arbeiten nur Handarbeiten sind und diese nur von ganz besonders geschickten Arbeitern ausgeführt werden können. Dasselbe gilt auch, wenn auch in abgeschwächtem Maße für alle Uhren für den bürgerlichen Gebrauch, und hieraus erklärt sich der gewaltige Preisunterschied zwischen den Präzisionsuhren, den Uhren für den bürgerlichen Gebrauch und den LIhren, der Massen fabrikation entstammend. Was nun die Prämiierung dieses Fabrikates auf der letzten Pariser Weltausstellung betrifft, so liegen mir die Listen nicht vor, man würde daraus leicht die Wahrheit oder Unwahrheit ersehen können. Da ich aber selbst mehrfach erste Preise bekommen habe, so sind mir die für die Beurteilung entscheidenden Gründe bekannt. Für den ersten Preis ist zumeist maßgebend, die durch Unterlagen, hier also Prüfung an einer Sternwarte, bewiesene hervorragende gute Regulierung einer Uhr oder einer ganzen Serie Uhren, die sämtlich eine besonders gute Regulierung zeigen. Andererseits werden Fabrikate prämiiert, die sich durchweg als besonders gut in der Konstruktion erweisen, und bei deren Her stellung der Güte und dem Preise nach die Verwendung hervor ragend guter und neuer Werkzeugmaschinen zu erkennen ist. Sicherlicher trifft für diese Uhr oder für dieses Fabrikat der erste Grund nicht zu, aber auch für den zweiten Teil läßt sich eine Berechtigung nicht erkennen, weder hinsichtlich der Kon struktion noch der Verwendung guter Hilfsmaschinen, so daß ich den Eindruck gewinnen muß, daß die Benennung „prämiierte Uhr“ eine ebenso wenig zutreffende ist als die einer „Präzisionsuhr“. Ich beantworte deshalb die mir gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen dahin: „Die mir zur Untersuchung ausgehändigte Uhr No. 3308 be sitzt weder ein Präzisionswerk noch ist sie genauest reguliert und endlich ist es mir unerfindlich, daß eine derartige Uhr auf der letzten Pariser Weltausstellung mit dem höchsten Preise aus gezeichnet sein kann. Hamburg, den 24. Februar 1904. Dencker.
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