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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Moderne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Prüft Eure Bücher daraufhin, ob am 31. Dezember 1904 Forderungen verjähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 353
- ArtikelDie Braunschweiger Entscheidung 355
- ArtikelDie Marineuhren von Ferdinand Berthoud 356
- ArtikelDie Kredit-Kuppelei der Abzahlunggeschäfte 357
- ArtikelEin billiges Schaufensterstück 359
- ArtikelModerne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik 360
- ArtikelPrüft Eure Bücher daraufhin, ob am 31. Dezember 1904 Forderungen ... 361
- ArtikelViertelschlagwerk einer alten Schwarzwälderuhr 362
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 363
- ArtikelGeschäftsnachrichten 363
- ArtikelPersonalien 364
- ArtikelVereinsnachrichten 364
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 367
- ArtikelFragekasten 367
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 368
- ArtikelBüchertisch 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 23 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 361 aufgepaßt werden, und damit wird wiederum ein Moment der Unsicherheit in die Sache gebracht. Man wußte wohi, daß die nach solchen Normallehren hergestellten Teile ineineinder passen, aber wie leicht oder schwer sie ineinander liefen, war nach wie vor Sache des Zufalles. Es genügte also nicht, der Tätigkeit des Arbeiters nach der einen Seite hin eine Grenze zu geben, sondern es wurde not wendig, seine Tätigkeit von zwei Seiten her einzugrenzen, und so kam man zu dem System der Toleranzlehre. Das Prinzip der Toleranzlehre beruht darauf, dem Arbeiter für ein Stück nicht eine Lehre zu ^eben, der er nun von oben oder unten her, je nachdem es sich um Dorn- oder Ringlehren handelt, möglichst nahe zu kommen versuchen wird, sondern vielmehr zwei ein wenig verschiedene Lehren, innerhalb deren sich sein Arbeits stück bewegen muß. Fig. 2 veranschaulicht dieses Prinzip. Die Abbildung zeigt eine Grenzlehre zum Außenmessen, eine so genannte Rachenlehre, und eine Grenzlehre zum Innenmessen, eine Dornlehre. Es mögen also beispielsweise die beiden Seiten der Rachenlehre um 0,015 mm variieren. Der Arbeiter wird nun seine vorgedrehte Welle weiter abschleifen und dabei ständig mit der größeren Seite der Rachenlehre betasten. Sobald diese Lehre an allen Stellen leicht durch eigenes Gewicht und ohne Anwendung von Gewalt über die Welle geht,' hat der Arbeiter seine Aufgabe gelöst. Zur Kontrolle aber, daß er nicht zu weit geschliffen hat, dient das andere Ende der Lehre, welches nicht über die Welle gleiten, sondern höchstenfalles leicht anschnäbeln darf. Man hat dann also die Gewißheit, daß die Maße der so hergestellten Wellen untereinander nicht um 0,015 mm differieren. In der Mehrzahl aller Fälle werden sie einem Mittelwert zwischen beiden Grenzlehren sicher nahe kommen und nur um ganz wenige Tausendstel eines Millimeters differieren. Die Praxis hat gezeigt, daß die Arbeiten mit derartigen Toleranzlehren sicher billig sind und außerdem gut austauschbare Stücke ergeben. Es wäre nun zu erörtern, welche Form man derartigen Grenz lehren in der Praxis am besten gibt. Für die Rachenlehren sind nacheinander die in Fig. 3 skizzierten Formen zur Anwendung gekommen. A zeigt eine Grenzlehre, nach dem Prinzip der bekannten Drahtlehre ausgebildet. Die Backen sind unter einem entsprechend schlanken Winkel gegeneinander geneigt. Auf der Vorderseite sind zwei Marken (a a und b b) querüber aufgerissen, die die Grenzen vorstellen, in der Mitte ist das Normalmaß. Alle Stücke, die in den Raum zwischen den Marken eingelehrt werden können, sind gut, die Stücke außerhalb der Marklinie dagegen Ausschuß. Die Lehre ist theoretisch vollkommen. In Wirklichkeit aber ist der Winkel zwischen den Backen so klein, daß die Lehre sehr bald aufgesperrt und damit unbrauch bar wird. Eine andere Form, die sich bisweilen mit Vorteil anwenden läßt, ist die von B, eine dritte Abänderung zeigt C. Bei diesen beiden Ausführungen werden die Grenzen durch zwei Größen gemessen. Die Stufen der Backenseiten stellen den Grad der Toleranz dar. Der Einwand gegen diese Art Lehren ist, daß derartig abgestufte Oberflächen nur mit großer Schwierigkeit herzustellen und noch schwerer zu reparieren sind. Denn es muß der Parallelismus jeder Stufe mit der Gegenseite gesichert sein bei gleichzeitiger Einhaltung der korrekten Grenzen. Die gewöhnliche Art der Lehre ist die von D, welche die beste Form der Werkstattslehren vorstellt. Die Genauigkeit einer derartigen Lehre geht bis 0,0025 mm, was für die beste Klasse Arbeit ausreicht. (Fortsetzung folgt.) Prüft Cure Bücber daraufbin, ob am 31. De 3 ember 1904 Forderungen verjähren Mit dem 31. Dezember verjähren alle Forderungen, die der den Betrag von Mk. 31.— Uhrmacher an seine Kunden hat, sofern die Forderungen schon Kosten < Porto für Mahnungen) . . . . „ -.30 2 Jahre alt sind oder mit dem Ende dieses Jahres 2 Jahre alt Zusammen Mk. 31.30 werden, und können nachher nicht mehr eingeklagt werden, wenn • ersuch ®’ aa den Schuldner einen Zahlungsbefehl • . . , , . . . « | ... ~ , m Hohe meiner Forderung nebst entstehenden Kosten zu nicht durch irgend eine Anerkennung, die in Form eines Schuld- erlassen und dessen Zustellung durch die Gerichtsschrei- Scheines abgefaßt ist, ein neuer Berechtigungstermin zur Klage berei zu veranlassen. geschaffen wird. Wir raten, an sämtliche Schuldner dieser Art z -> den L Dezember 1904. L. M. ein Zirkular mit Hinweis auf das Gesetz zu senden und dabei zu Durch das schriftliche Anerkenntnis also, durch den Zahlungs- ersuc en, die diesem Zirkular beiliegende Rechnung mit folgendem befehl oder auch dadurch, daß der Schuldner eine Abschlags usa z sofort zu unterschreiben und zurückzusenden, damit keine Zahlung leistet, wird die Verjährung unterbrochen, niemals aber erja rung ein r._ e. durch eine bloße mündliche oder briefliche Anmahnung oder Auf- Der Unterzeichnete anerkennt hiermit, der Firma forderung zur Zahlung. Ist die Verjährung unterbrochen, so läuft Betra von obenst ehender richtiger Rechnung den vom Tage der Unterbrechung an eine neue zweijährige Ver- schuidigTu sein ' jährungsfrist. den Die Verjährungsfrist für Warenforderungen, die der Grossist Nam . an Uhrmacher für gelieferte Waren hat, ist eine vierjährige, denn ... ame das Bürgerliche Gesetzbuch kennt für gewisse im täglichen Ge- Uieser Zusatz kann mit einem Stempel aufgedruckt werden und schäftsverkehr entstehende Forderungen, wie namentlich der Hand bewirkt die Hinausschiebung der Verjährung um 2 Jahre vom Tag werker, Fabrikanten und Kaufleute für gelieferte Arbeiten und der Anerkennung an. Um sich gesetzlich sicher zu stellen, muß Waren, zweierlei Verjährungsfristen: die zwei- und die vierjährige. fL?S ChäftSmann den säurai S en Zasern gegenüber zu dieser Der vierjährigen Verjährung unterliegen diese Forderungen Selbsthilfe greifen. Den dadurch vielleicht verletzten Kunden dann, wenn die Ausführung der Arbeit oder die Lieferung der kann ja als Ausweg das rechtzeitige Bezahlen der Rechnungen Waren für den Gewerbebetrieb des Bestellers oder Käufers er- emp ohlen werden. Dieses Verfahren ist indessen nur bei so- folgte, währenddem die zweijährige Frist zutrifft, wenn die Lie genannten anständigen Kunden zu empfehlen, bei denen man ferung z. B. für den persönlichen Gebrauch des Käufers oder annehmen kann, daß sie die Schuld anerkennen oder infolge dieser Bestellers erfolgt ist. Aufforderung bezahlen. Bei faulen Schuldnern ist sofortiger Zah- Wenn also z. B. ein westfälischer Grossist einem Uhrmacher lungsbetehl das einzige Mittel, die Verjährungsfrist zu verlängern. zu einer Sendung Großuhren einige westfälische Schinken zu bur die Erlassung des Zahlungsbefehls zuständig ist dasjenige seinem Haushalte beigepackt hat, so verjährt die Forderung des Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. ersten Postens in 4, des letzteren in 2 Jahren. Diese Unter- as esuch um Erlassung des Zahlungsbefehls kann mündlich Scheidung ist sehr wichtig, und es empfiehlt sich unter Umständen, oder schriftlich gestellt werden. Das schriftliche Gesuch würde die Zweierleilieferung (an das Geschäft und an den Haushalt) in au en ' . , , A . der Faktura zum Ausdruck zu bringen. Wenn nämlich der Schuldner Der 8 ' ...“^"wohnhaft ZU A., schuldet mir behauptet, die Forderung sei verjährt so hat der Gläubiger zu für am 20. Februar 1902 gelieferte Waren laut bei- beweisen, daß die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Schuld liegender spezifizierter Rechnung ners erfolgt sei.
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