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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kredit-Kuppelei der Abzahlunggeschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 353
- ArtikelDie Braunschweiger Entscheidung 355
- ArtikelDie Marineuhren von Ferdinand Berthoud 356
- ArtikelDie Kredit-Kuppelei der Abzahlunggeschäfte 357
- ArtikelEin billiges Schaufensterstück 359
- ArtikelModerne Meßwerkzeuge in Maschinenbau und Präzisionsmechanik 360
- ArtikelPrüft Eure Bücher daraufhin, ob am 31. Dezember 1904 Forderungen ... 361
- ArtikelViertelschlagwerk einer alten Schwarzwälderuhr 362
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 363
- ArtikelGeschäftsnachrichten 363
- ArtikelPersonalien 364
- ArtikelVereinsnachrichten 364
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 367
- ArtikelFragekasten 367
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 368
- ArtikelBüchertisch 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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358 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 23 ein, daß eine Ehe, die mit dem Bleigewicht der Schulden im Ab zahlungsgeschäft belastet ist, leicht an der wirtschaftlichen Klippe zerschellt. Das Geschäft treibt die fälligen Raten auch ein, wenn Mann und Frau ohne Verdienst sind. Folgt keine Zahlung, so ist die Klage sicher, und genau so schnell, wie der im Basar auf Abzahlung entnommeneHaus- rat wieder davongeht, fliegt auch das Eheglück zum Hause hinaus. Jedenfalls kommen mit den Ab zahlungsmöbeln die schwersten Sorgen in das Haus. In das Schuldbuch der Abzahlungsge schäfte ist auch jene äußereTalmi- vornehmheit zu schreiben, die man heute vielfach in gänzlich unbemittelten Familien findet. Wo die Alten auf hölzerner Bank und am gehobelten, aber bar bezahlten Tisch tüchtig und in Biederkeit ihr Dasein lebten, da sucht jetzt* ein aufdringlicher Prunk die Armseligkeit der Le benshaltung zu verdecken. Pol stermöbel,mitschäbigstem Baum- wollplüsch bezogen, ein Teppich aus schlechtestem Stoff, an den Wänden brutal bunte Öldrucke in breiten Goldrahmen aus Pappe und Gips, „echte“ Möbel mit an geleimtem Renaissance-, Barock- und Allerweltsstil, Pfeilerspiegel in schillernder Pracht! Der ganze Hausrat strotzt von Gold und Farbe wie ein Schloßportier der „guten alten Zeit“, und jedes dieser gepappten, pompösen Prunkstücke schreit geradezu: ich bin auf Abzahlung, auf Abzah lung, Abzahlung! •— Können sich ehrliche Charaktere in diesem „Milieu“ bilden, kann die Wahr haftigkeit gedeihen, wo jedes Stück gewissermaßen eine gesell schaftliche Lüge ist? Diese Ele ganz trägt einen starken Zug der Unzufriedenheit in viele Lebens kreise hinein, der Unzufrieden heit und der Unwahrhaftigkeit. Erst wenn der Bedürftige sich dem Abzahlungsgeschäft ver pflichtet hat, wird er inne, wie schwer er meistens an dieser Verpflichtung zu tragen hat. Diese „Wohltätigkeitsanstalten“ mit dem bitteren Ende verleiten durch ihre Kreditaufdrängung den Unerfahrenen nicht nur, unnütze Sachen einzukaufen, sondern sie sind natürlich auch die t e u er s t e Einkaufsquelle. Sie haben viel Spesen und lassen sich ihre Waren weit, sehr weit über dem Einkaufspreis bezahlen. Einige Beispiele hierfür, die gleichzeitig das geschäftliche Verfahren dieser Betriebe kennzeichnen: Eine Arbeiterfrau kaufte einen Damenschreibtisch für 50 Mk. bei 10 Mk. Anzahlung. Nachdem sie 32 Mk. abgezahlt hatte, mußte sie das Stück wieder veräußern. Da sie den Tisch auf „Miet vertrag“ erworben hatte, wurde sie vom Abzahlungsgeschäft zur Anzeige gebracht, und dieses rechnete vor Gericht auf den Tisch 20 Mk. als bezahlt an, die übrigen 12 Mk. für Spesen und Schreiberei. Der Wert des Tisches wurde gerichtlich auf 25 Mk. festgestellt. Eine arme Näherin ließ sich beschwatzen, in einem Abzahlungs geschäft eine goldene Uhr für 70 Mk. zu kaufen. Nachdem sie 19 Mk. gezahlt, wurde ihr die Sache leid. Sie zahlte nicht, und es kam zum Prozeß. In diesem schätzte ein Sachverständiger den Wert der Uhr auf — 16 Mk.; die Abzahlungsfirma selbst behauptete, 27. M. bezahlt zu haben — immerhin ein Aufschlag von 43 Mk. In einer anderen Gerichtsverhandlung handelte es sich um einen Regulator, den eine arme Arbeiterin aus einem derartigen Geschäft für 30 Mk. entnommen hatte. Der Wert dieses Stückes wurde auf 10 Mk. festgestellt; 15 Mk. hatte sie schon bezahlt, als sie die Sache satt bekam und wegen des Restes verklagt wurde. Aufschläge von 150 bis 200 Prozent auf den wirklichen Wert der Ware scheinen im Betriebe der Abzahlungsgeschäfte nicht selten zu sein. Einen neuen Trick deckte vor einiger Zeit eine Berliner Zeitung auf, So bald ein Kunde die auf Ab zahlung entnommenen Gegen stände bezahlt hat, werden ihm weitere ohne Anzahlung angeboten. Jeder mit gesundem Menschenverstand Begabte muß sich nun sagen, daß der Kauf mann damit ganz bestimmte Zwecke verfolgt und vor allem kein Risiko hat. Viele Inhaber von Abahlungsgeschäften neh men nämlich in den ohnehin an allen Ecken und Enden ver klausulierten Vertrag beim Ab schluß des zweiten Geschäfts noch eine Bestimmung auf, nach der die bezahlten Waren für die neu gekauften mit haften, falls für die letzteren nicht pünktliche Zahlung erfolgt. Auf diese Weise ist es möglich, daß jemand, der für 300 Mk. Möbel entnommen hat und dann für 100 Mk. Kleidung, und diese nicht bezahlen kann, auch noch die voll bezahlten Möbel samt der Kleidung verliert. An dere Abzahlungsgeschäfte lassen sich beim Abschluß des zweiten Geschäfts einen Schuldschein ausstellen, durch den sie den Kunden 30 Jahre in der Hand haben. Die mit dem Abzahlungsbe triebe einherschreitenden Übel stände sind Veranlassung zu dem Reichsgesetz über die Ab zahlungsgeschäfte vom 16. Mai. 1894 gewesen. Genutzt hat das Gesetz fast nichts. Der gute Wille des Gesetzes wird mei stens in dem § 2 totgeschlagen, der bestimmt, daß der Käufer dem Verkäufer für die infolge des Vertrages gemachten Auf wendungen im Falle eines Rücktritts zu entschädigen und ebenso für inzwischen eingetretene Wertverminderungen auf zukommen hat usw. Das Gesetz sollte dahin ergänzt werden, daß in jedem Falle, in dem der Aufschlag des Abzahlungsgeschäfts über mehr als 10 —15 Prozent über den normalen Preis einer Ware beträgt, dem Käufer wegen Warenwuchers ein Klage recht auf Auflösung des Kauf- oder Leihvertrages zusteht. Allerdings darf man auch auf diesem Gebiet die Besserung nicht lediglich vom Gesetzgeber erwarten. Dem Leichtfertigen nutzen die besten Gesetze nichts; nur Aufklärung, Verantwortlichkeits- gefüh! und Vorsicht werden hier helfen. r SW beste ir für Lehrlinge und Gehilfen ist unser Buch: Der ™ '* US - jH - — ~ süf ~ €3 Konstruktion und Reparatur von Bruno Hillmann. Preis: broschiert Mk. 8 . 50 , kartoniert Mk. 1 . 80 . Umfang 92 Oktavseiten, 53 Holzschnitte. C' Fig. 17. Das Richtigstellen des Prellstiftes. jg^T" Illustrationsprobe aus diesem Werk, Urteil von Faehgenossen: „Ich habe Ihr Werk aufmerksam gelesen und gefunden, dass auf jeder Seite der tüchtige, gediegene Fach mann zum Leser spricht. Diese Wahrnehmung muss den mit seinem Beruf es ernst nehmenden Uhrmacher um so angenehmer berühren, als heutzutage im Gewerbe leider nur zu häufig eine Verflachung zu beobachten ist. Der Wert Ihrer in dem Werke enthaltenen Arbeit gewinnt vornehmlich dadurch an Bedeutung, dass Sie sich in schlichter und jedem wohlverständlicher dabei erschöpfender Art an Ihre Fachgenossen wenden und sie führen.“ Herausgegeben und zu beziehen durch die | Leipziger Uhrmacher-Zeitung Ul Wilhelm Diebener Leipzig, Schützenstrasse 15. Öä uing
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