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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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M 24. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 16 März 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünfzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kam mer, am 14. März 1833. Die Sitzung begann nach 10 Uhr. Das Protocoll der letz ten Sitzung wurde verlesen, nach einigen Berichtigungen geneh migt und durch von Minkwitz undGottschald mit vollzogen. Hierauf trat für die Standesherrschaft Reibersdorf der Oberschenk Graf v. Einsiedel, als nächster Agnat des Besi tzers in die Kammer ein, und es ward ihm, nachdem er den vor geschriebenen Eid geleistet, sein Platz angewiesen. Die Staatsminister v. Könneritz, v. Carlowitz, v. Mink witz und die königl. Commiffarien v. Wietersheim, Schumann, Breuer, v. Merbach, und v. Noftiz waren anwesend. Aus der Registrande kam zur Mittheilung: 1. Petition der Gemeinde zu Großraschütz, mehrere Vorschläge für das zu erlassende Gesetz über die Brandversicherungs kasse und zu Verhütung von Feuersbrünsten betreffend; wurde an die 4. Deputation abgegeben. 2. Herr Conrector AI. Wagner in Dresden überreicht eine Druckschrift: „Aphorismen über das deutsche besonders sächsische Gymnasiallvesen" betreffend; zu den Acten. 3. Der Pfarrer, Schullehrer und die Kirchenväter zu Gott leuba bitten um Regulirung mehrerer Verhältnisse bei der Parochie Gottleuba; wurde an die 4. Deputation abgegeben. 4. Abschrift eines im Gesammtministerium am 5. März auf genommenen Protocolls, mitgetheilt von der 2. Kammer, die Verbesserung der beim Abdrucke des Gesetzes wegen der indirekten Abgaben eingeschlichenen Fehler durch Uebersen- dung eines anderweiten Exemplars des Tarifs betreffend; Resolution: Zu den Acten. Auf der Tagesordnung, zu welcher man jetzt überging, stand der Bericht der I. Deputation über den Entwurf eines Ge setzes die Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreffend. Der Re ferent, v. Carlowitz, bestieg die Nednerbühne, und las, mit Zustimmung der Kammer, nicht den ganzen Gesetzentwurf und dm ganzen Deputationsbericht, da sich beides schon gedruckt in den Händen der Mitglieder befand, vor, sondern nur die allge meinen Motiven zum Gesetzentwurf und den Eingang des Depu tationsberichtes, welcher folgendermaßen lautet: „ Die 1. Kammer der Ständeversammlung hat den mittelst allerhöchsten Decrets vom 27. Jan. 1833 No. 11 ihr zugetheilten Entwurf eines Gesetzes, die Verhältnisse der Civilstaatsdiener be treffend, an die 1. Deputation zur Begutachtung gewiesen. Da ein derartiges Gesetz in der Verfassungsurkunde selbst und zwar tz. 44 mit den Wvrterr angekündkgt worden war: „die Verhält nisse der Staatsdiener, worunter jedoch der Hofdienft nicht mit begriffen ist, sollen durch ein besonderes Gesetz naher bestimmt werden, in welchem vorzüglich die nöthige Unabhängigkeit des Richterams berücksichtigt werden wird," so konnte und mußte die Deputation eine Frage umgehen, die unter anderen Verhält nissen der näheren Beleuchtung des Gesetzentwurfs vorauszuschi cken gewesen wäre, die Frage nämlich: ob es überhaupt eines Gesetzes über den fraglichen Gegenstand bedürfe, ob ein solches heilsam sei? Die Deputation fand sich daher in den Stand ge setzt, sich sofort über den Inhalt des Gesetzentwurfs selbst gut achtlich zu verbreiten. Bei der kritischen Beleuchtung desselben stellte sich ihr aber hauptsächlich ein dreifacher Gesichtspunkt als beachtungswerth auf. Sie hat nicht verkennen mögen, daß nicht nur das Interesse der Staatsdiener, sondern auch das des Staa tes selbst dringend gebiete, den Staatsdienern und unter den durch höhere Rücksichten gebotenen Beschränkungen ihren Hin terlassenen eine möglichst sorgenfreie Existenz zu gewähren; sie hat aber auch nächstdem streng und gewissenhaft darüber wachen zu müssen geglaubt, daß durch eine zu große gesetzlich sanctionirte Freigebigkeit, die Staatskasse nicht unmäßig belastet, der Steuer pflichtige nicht rücksichtlos bedrückt und dadurch der Zweck, die Wohlfahrt des Staates, dem Mittel, dem Wohle der Staats diener untergeordnet werde. Diese Rücksicht lag um so naher, als mehrere süddeutsche Staaten, namentlich Baiern, in dieser Beziehung bittere Erfahrungen gemacht, als die bis zu einer drückenden Höhe angewachsenen Pensionen und Wartegelder da selbst zu wiederholten und lauten Klagen in den ständischen Ver sammlungen Anlaß gegeben haben. Endlich schien es aber auch angemessen, eine in dem Gesetzentwürfe hier und da nicht genug sam entfernte Willkühr möglichst abzuschneiden, da sie, wollte man ihr zu viel Raum gestatten, die Bestimmungen des Gesetzes vereiteln, das früher schwankende Verhältnis das eben durch ein Gesetz geregelt werden soll, wiederherstellen würde, obgleich der im Eingänge des Gesetzentwurfs ausgesprochene Zweck, der Staatsverwaltung die erforderliche Einheit und Kraft zu sichern, ebenfalls nicht aus dem Auge zu verlierm war. Aus diesem dreifachen Gesichtspunkte ging die Mehrzahl der Erinnerungen derDeputation hervor, und wenn sie sich der Hoff nung hingiebt, daß diese ihre Betrachtungsweise den Beifall der hohen Kammer finden werde, so ist sie in dieser Hoffnung bereits dadurch einigermaßen bestärkt worden, daß sich die Mitglieder der 2. Deputation, insoweit ihnen dies nach ihrem gesonderten Wir» kungskreise möglich ward, mit ihren Ansichten einverstanden er klärt haben. Es hat nämlich rücksichtlich derjenigen Punkte, die in dem vorliegenden Gesetzentwürfe finanzieller Natur find, und also
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