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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 15. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünf und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 11. Mai 1833. (Beschluß.) von Minkwitz wünschte eine Veränderung des Wortes: „einige" in demselben Satze. Secretair von Zedtwitz schlug an dessen statt vor: „gewisse". Diese Veränderung ward ange- nommen. Bürgermeister Hü bl er wünschte in der letzten Zeile des Z. 10. vor dem Worte „Ordnungsstrafen" einzuschalten: „inglei- chcn die Untergerichtt in den Fällen, wo sie selbst dergleichen zu verhangen haben," damit es nicht scheine, als wären die Unterge richte hierdurch von diesen Befugnissen ausgeschlossen. Sraatsminister v. Kön n^ritz entgegnete, daß es aller dings eben dic'Absicht gewesen sei, den Untergerichten dieß nicht nachzulassen, weil die Erfahrung zeige, daß z. B. von den vie len Ordnungsstrafen, welche die Prozeßordnung vorschrcibe, da selbst fast keine eingetrieben würde. Bürgermeister Ritterstädt wünschte, daß man, wenn dieß der Zweck sei, es ausdrücklich aussprechen möchte, weil es sonst beim Alten bleiben würde, die Gerichte würden die Strafen nicht erlassen, sondern deren Eintreibung unterlassen, wie bis her. Man solle daher hinter die Worte „auch dürfen" das Wort- S chen „nur" einschalten. Bürgermeister Wehner bemerkte, daß diese Bestimmung i wegen der Untergerichte gar nicht hierher gehöre, wo von den Ap pellationsgerichten die Rede sei. I). Schilling: Durch das Wörtchen „nur" würde auch das Justizministerium ausgeschlossen werden; er schlage daher vor zu setzen: „nicht aber die Untergewichte." Ritterstadt meinte, daß man dann auch die Worte „in Justizsachen" hinzusetzen möge, weil in Verwaltungssachen dieß Recht doch wohl nicht abzuschneiden sein dürfte. Staatsminister v. Könneritz bemerkte, daß im ganzen nur von Justiz, von höheren Justizbehörden die Rede sek. Der Vicepra sident stellte die Fragen, und es wurden die beiden letzten Zusätze, so wie mit diesen Modificationen der ganze tz. 10. angenommen, worauf sich die Sitzung um 2 Uhr schloß. Sechs und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 13. Mai 1833. Unter dem Präsidio des Bürgermeister O. Deutrich wurde die Sitzung, in der 35 Mitglieder anwesend, halb 11 Uhr eröffnet. Nachdem zuvörderst das Protocoll der vorgestri gen Sitzung verlesen, und nach Beifügung einiger Marginal bemerkungen genehmigt, und durch von Beust auf Thos- fe ll. und v. Welk *) mit vollzogen worden war, so bewilligte die Kammer einige von Seiten des Bürgermeister Reiche-Eisen ftuck, Noftitz und Jänckendorf und v. Heynitz eingegangene Urlaubsgesuche. Ein auf der Registrande als neu verzeichnetes Gesuch der Schuhmacherinnung zu Freiberg, worin gebeten wurde, jetzt oder bei Gelegenheit der Gcwerbsordnung zu bestimmen, daß die Schuhmacher aus dem Lande das Meisterrecht jedesmal bei der ihrem Wohnorte zunächst bestehenden Innung zu gewinnen hätten, wurde an die 4. Deputation verwiesen. Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Berathun-- gen über das Gesetz, die hohem Justizbehörden und den Jn- stanzenzug in Justizsachen betreffend. Man ist bei dem III. Abschnitte dieses Gesetzentwurfs stehen geblieben, und der Referent, Bürgermeister Bernhardt ver lieft zuvörderst tz. II des Gesetzentwurfs, wie folgt: III. Jnstanzenzchg und Verfahren. §. 1t. Ich in (Zivilsachen, 1) bei Rechtsmitteln gegen Er kenntnisse. In Civilprocessen kann gegen das Erkenntniß der Untergerichte an das Bezirksappellationsgcricht und gegen dessen darauf erfolgtes Erkenntniß, soweit nicht nach tz. 20. eine Aus nahme statt findet, an das Oberappellationsgericht appcllirt werden. Demnächst verliest der Referent die allgemeinen Bemerkun gen.der Deputation zu diesem Abschnitte des Gesetzentwurfs: „Zur Befriedigung der Ansprüche, welche man an eine gute Justizpflege in Hinsicht auf mehrmalige Erörterung und Entscheidung der Rechtssachen und zwar jedesmal von verschiede nen Personen, ingleichen wegen der Aufsichtführung auf die Ju stizverwaltung und wegen Abstellung etwaniger Mißbräuche bei selbiger im Ganzen und in einzelnen Sachen macht, sind stufen weise geordnete Justizbehörden (Instanzen) nothwendig, von denen die untern den Mittlern, und beide den höhern untergeord net sind. Dieserhalb sollen in Sachsen die Appelkatkonsgerichte und das Ober - Appellationsgericht errichtet werden. Instanzen, so weit man darunter erkenneirde Behörden versteht, giebt es in Sachsen jetzt nur zwei, die Untergerichte und das Appellations gericht; erstere erkennen entweder selbst oder holen die Sentenz bei einem Spruchcollegio ein; letzteres giebt die Entscheidungen stets selbst, und bei ihm können mehrere Entscheidungen über einen Punct kn demselben Rechtsstreite erfolgen, indem an das Appel- lationsgericht mehrmals appellirt werden darf, und in mehrern Fällen solche Rechtsmittel, die blos suspensiv sind,^eingewendct werden können. — Nachdem durch das Mandat vom 23. März 1822 a) die willkührliche Mittel-Appellationsinstanz des Ober hofgerichts zu Leipzig, und das Recht, bei dieser Behörde Be schwerden über die Untergerichte anzubrkngen, aufgehoben wor den war, d) das Appellationsgericht mit einigen Ausnahmen aus gehört hatte, ein Gerichtshof erster Instanz zu sein, indem Schrift. *) Das Protocoll der 44. Sitzung wurde durch v. Einsiedel m v. Heynitz mit vollzogen, wonach die Angabe in Nr. 61 S. 455 zu berichtigen ist.
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