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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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95. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 28. Juni 1833. Nachrichten vom Landtage. Acht und sechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 20. Juni 1833. Die Sitzung wird A 11 Uhr eröffnet. Nachdem das Pro tokoll der letztvorherigen verlefen, wird selbiges von der Kam mer genehmiget, und durch die Mitglieder Prinz Johann und v. Leipziger mit vollzogen. Auf der Registrande befindet sich nur ein Gegenstand: Karl August Winkler, Windmüller zu Böhlen, bittet um Verminderung seiner herrschaftlichen Abgaben; An die 4. Deputation. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nun übergeht, be findet sich die Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Pri vilegien Gerichtsstände betreffend. Bischof Mauermann erbittet sich gleich nach Verlesung des Protokolls das Wort, und bemerkt: Es würden nach den bei §. 62. gefaßten Beschlüssen die des §. 59. unausführbar sein. Erstere enthalten nämlich Bestimmungen, welche den Grundsätzen der katholischen Kirche ganz zuwider laufen. Man könne unmöglich katholischen Priestern zumuthen, an Entschei dungen Theil zu nehmen, welche nach solchen Grundsätzen er- theilt werden sollten. Nicht allein, daß sich im ganzen König reich Sachsen kein katholischer Geistlicher bereitwillig finden las sen werde, an Verhandlungen über Ehesachen in der §. 59. vor geschriebenen Maße Theil zu nehmen, werde er auch, wenn er dieß thue, gegen sein Gewissen handeln, und an Wirksamkeit bei Ausübung der ihm anvertrauten Seelsorge verlieren. Staatsminister v. Könne ritz: Einen solchen Fall könne man nicht voraussetzen, denn es liege unbezweifelt im Interesse jedes Katholiken, an den Verhandlungen wegen gemischter Ehen einen Geistlichen seiner Confession mit Theil nehmen zu sehen. Uebrigens müsse man es den katholischen Geistlichen überlassen, was sie thun zu können glaubten. Er glaube aber, daß wohl keiner ein Bedenken finden werde, an Verhandlungen Theil zu nehmen, die nach den im §. 62. 8ub 1. 2. und 3. a. enthaltenen Grundsätzen zu beurtheilen seien, und was den suk 3. 5. anlange, so sei die Mitwirkung des katholischen Geistlichen gar nicht wesentlich nothwendig, wenn er es selbst für überflüssig halte. Auch hierdurch hält Bischof Mauermann seine Zweifel nicht gehoben, und bemerkt überhaupt: Er habe blos um des willen seine bejahende Stimme zur Annahme des §. 59. gege ben, weil er der gewissen Ueberzeugung gewesen sei, es werde der im §.62. sull 3.5. enthaltene Punct anders entschieden wer den, als es geschehen. Mehrere Mitglieder, und namentlich Prinz Johann, machen dazu Vorschläge, die Theilnahme an den Ehegerichten mehr oder minder in den freien Willen der katholischen Geists chen zu stellen. Bischof Mauermann erklärt, er würde sich mit einer derartigen Bestimmung zufrieden gestellt sehen. Staatsminister v. Könneritz widersetzt sich dem, indem er erinnert: Ohne verlangen zu wollen, daß ein katholischer Geistlicher gegen die Grundsätze seiner Kirche handele, erfordere doch schon das eigne Interesse desselben, so wie das der Kirche selbst, seineAnwesenheit; diese sei also eben so unumgänglich noth wendig, wie die des evangelischen Geistlichen, welcher gleichsam als Procurator seiner Kirche zugegen sei. An den Verhandlungen würden sie daher jedenfalls Antheil zu nehmen haben; bei der Entscheidung selbst sei die Concurrenz des katholischen Geistlichen weniger nothwendig, und man könne ihnen gestatten, bei der Abstimmung in gewissen Fällen keinen Theil zu nehmen, was sich am besten durch administrative Verfügungen werde bestinr- men lassen. v. v. Ammon erklärt, daß, wenn man dem katholischen Geistlichen das Wegbleiben freistelle, dann die protestantische Kirche in Bezug auf ihre Repräsentanten dieselben Ansprüche machen werde. Nachdem zunächst Bürgermeister Gottschald die obwal tenden Erörterungen für unzulässig erklärt, da über §. 59. be reits schon abgestimmt sei, schlägt Prinz Johann vor, nach dem 62. einen neuen §. einzuschieben, worin die Bestimmung enthalten sei: Es solle jedem katholischen Geistlichen freistehen, in Fällen, wo nach den Grundsätzen des protestantischen Kir chenrechts zu erkennen sei, seine Stimme mit abzugeben oder nicht. Fürst v. Schönburg findet es angemessen, daß dem pro testantischen Geistlichen in dieser Beziehung eben so viel nach gelassen werden müsse, wie dem katholischen. Prinz Johann wünscht den von ihm vorgeschlagcnen §. 62. 5. so gefaßt: „Lehnen die Geistlichen, in Fällen, wo nach den Grundsätzen der andern Kirche zu entscheiden ist, ihre Theilnahme ab, oder suspendiren sie ihr Votum, so thut dieß der Giltigkeit des gefaßten Beschlusses keinen Eintrag." Dieß findet Unterstützung, und man beschließt einstimmig, einen §. dieses Inhalts einzuschalten. Die vom Secretair Hartz ausgearbeitete neue Fassung des tz. 59. wird nunmehr verlesen, und wird selbige nach wenigen dagegen gemachten Erinnerungen einstimmig angenom men, wie folgt: „Ehestreitigkeiten sind, mit Ausnahme der Fälle in 65. 66.67. bei dem Äppellationsgerichte zu verhandeln, in dessenBe-
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