Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 20 Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
denn es enstände wieder die Frage, wer über das verhaltnißmä- ßige der Frist entscheiden solle. v. Großmann bemerkte, daß auch auf Schulen, und Universitäten der Rector nicht ohne Berathung mit dem Lehrer- collegio eine bedeutendere Strafe über den Schüler verhangen dürfte. Staatsminister v. Könneritz entgegnete, daß er dem aus seiner Erfahrung als Schulinspector und als Fürstenschüler wi- sprechen müsse, indem gerade gewisse Ordnungsstrafen von den Hebdomadarien nach eigenem Ermessen ertheilt werden könnten, und daß sie ein gewisses Maß nicht überschreiten dürften. Der Präsident sieht sich veranlaßt, die Kammer auf den tz. 75 der Landtagsordnung aufmerksam zu machen, wonach einem Mitgliede das Wort über einen und denselben Gegen stand nur zweimal ertheilt werden soll. Man schritt daher zur Abstimmung über das Amendement des v. Deutrich. Vor her bemerkt noch der Staatsminister von Lind en au, daß durch die Annahme dieser Modisication die größte Ungleichheit in diese Verhältnisse gebracht werden würde, indem collegiale Behörden nur wenige beständen. Auf alle diese Ministerien z. B. würde diese Bestimmung keine Anwendung finden. Es sei überhaupt zweifelhaft, ob in der Administration künftig colle giale Behörden stattsinden würden, da man es Sachsen bereits zum Vorwurf gemacht habe, daß es die Geschäfte durch colle giale Berathung verzögere. Bei der Abstimmung wurde die von I). Deutrich vor geschlagene Modisication von 33 gegen 7 Stimmen verworfen. Es kam hierauf der bereits früher gestellte Antrag des I). Großmann zur Berathung, statt „Gefängnißstrafe" zu se tzen: „Stadt-Haus- oder Zimmer-Arrest." v. Großmann bemerkte, daß hiermit eine ehrenkränkende Strafe entfernt, und der Zweck dennoch und noch besser erreicht werden würde. v. Carlowitz entgegnete, daß ein Unterschied zu machen sei zwischen Gefängnißstrafe und Gefängnißzwang; dieser letz tere habe nichts Entehrendes. Übrigens sei das Ehrgefühl ei nes Dieners, der es bis zur Gefängnißstrafe kommen lasse und nur durch einen solchen Grad von Zwang zur Erfüllung seiner Pflichten bewogen werden könne, nicht mehr sehr lebendig. Prinz Johann sprach sich für das Amendement aus, wenn man den Stadtarrest wegließe, welcher für wenige eine Strafe und schwer auszuführen sein würde. Secretair Hartz schlug vor, wegen der großen Verschieden heit der Diener, von denen viele im Haus- und Zimmer-Arrest keinen Zwang sehen würden, mit dieser Strafe die des Gefäng nisses zu verbinden. Für den Zimmerarrest wurden noch die Analogien des bür gerlichen Gehorsams der Geistlichen und der bei einen Advoca- ten, der die Vertheidigungsschrift zur gehörigen Zeit nicht ein reicht, stattsindende Zimmerarrest angeführt. v. Großmann erklärte sich mit der Modisication des Secretair Hartz einverstanden, wenn man die Verschiedenheit der Diener welche mit Haus- und Zimmer-Arrest, und derer die mit Gefängnißstrafe zu belegen sein würden, im Gesetze an gäbe. Zu diesem Zwecke schlug v. Krug vor, das Wort „refpec- tive" hinzuzusetzen, und es wurde demnach beschlossen statt der Worte: „mittelst Gefängnißstrafe" zu setzen: „mittelst Haus und Zimmer-Arrest oder respective Gefängnißstrafe." Die Vorschläge der Deputation wurden einstimmig ange nommen, jedoch mit der nunmehr nöthiggewordenem Abände rung, daß es nach den Worten „dazu angehalten" heißen müsse: diese Arrest- oder Gefängnißstrafe," und daß es im Folgenden, um Mißverständnissen vorzubcugen heiße: „ jedoch eine Unter behörde nur in so weit, als ihr," Der 16. tz. im Ganzen ward unter diesen Modisicationen einstimmig angenommen; und hiermit die Sitzung nach 2 Uhr aufgehoben. Vier und zwanzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 21. März 1833. Der Präsident eröffnet die Sitzung ^11 Uhr. Secretair Richter verliest das Protocoll der letzten Sitzung; dasselbe erhielt, nachdem der Abg. Atenstädt noch bemerkt, daß es nöthig sei, die Motiven zur gemachten Abänderung des tz. 11 im Protocoll mit aufzunehmen, um die 1. Kammer bei der Mittheilung des Protocollextracts nicht in Ungewißheit hierüber zu lassen, Ge nehmigung, und wurde mit vollzogen durch die Abg. v. Wresand und Lattermann. Gegenwärtig waren beim Beginn der Sitzung die könkgl. Commissarien!). Schumann und v. Groß, so wie spater v. Wie tersheim. Als Neueingegangenes kam aus der Registrande zum Vor trag : 1. Abschrift des Protocolls vom 13. März 1833 über eine Conferenz der Direktorien beider Kammern, enthaltend Be schlüsse der Direktorien beider Kammern in unterschiedlichen Directorial - Angelegenheiten; 2. Petition der Gemeinde Friedebach im Gerichtsbezirke Pur-, schenstein ll. <l. 5. März 1833, um Verwendung für sie bei der hohen Staatsregierung wegen Verminderung der ihr obliegenden herrschaftlichen baaren Geldzinnsen und Dienst gelder, ingleichen wegen Erleichterung ihrer Lasten, hin sichtlich der herrschaftlichen Schafhutung, des Zinnsgetrei des, der Handdienste, des Schutzgeldes u. s. w.; Beschluß, an die 4. Deputation abzugeben. 3. Der Abg. Schüller überreicht unterm 19. Marz 1833 fol gende Schriften: s. eine Petition der Communen Bobenneukirchen, Burk- hardsgrün und Dechengrün 6. ä. 12. Marz 1833, um Erleichterung ihrer Lasten in Betreff der Schafhutungs ablösung, der Frohnen und Naturalleistungen, des Lehn geldes in Kaufs - und Todesfällen, der Criminalkosten und Amtswachtdkenste, des Salzpreises, der Accise von ihrem erbaueten zum Verkaufe nach den Städten zu brin genden Getreide, des Chausseegeldes, des Zehntens, des Leseholzes und der Streu, und endlich der Schock- und
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview