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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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337 komme blos daher, daß sie unzweckmäßig geleitet würden; wenn aber diese Leitung von practischen Leuten übernommen würde, so ließe sich nicht fürchten, daß das Staatsvermögen durch derlei Anstalten gemindert werde. Prinz Johann: Allerdings müsse für die Fortbildung der Landwirthschaft etwas geschehen, aber nicht durch Musterwirth- schaften; der Landwirt!) werde größtenteils vom practischen Nutzen einer neuen Erfindung nur durch das öconomische Gelin gen und durch das Reichwerdcn des Unternehmers überzeugt. Beides aber könne er bei Staatsinstituten nie beobachten. v. Crufius nahm Gelegenheit bei der Frage über Muster wirtschaften des landwirtschaftlichen Institutes zu Tharand zu gedenken; dieses bestehe bereits seit Jahren; entbehre aber ganz eines Stück Landes, wo die nötigen Versuche angestellt werden könnten. Er bitte daher nur beiläufig, da die ganze Verhand lung hier eigentlich nicht am Orte sei, um Berücksichtigung und Abhilfe dieses Uebelstandes. Der Präsident war auch der Meinung, daß diese An träge nicht zur Sache gehörtem Die Kammer wäre hinreichend mit den bereits vorliegenden Gegenständen beschäftigt, und wollte sie bei Gelegenheit derselben noch auf andere eingehen, so würde allerdings manche nützliche und zweckmäßige Einrichtung Stoff zur Beratung darbieten, er zweifle aber, ob man dann bis zur Einberufung der nächsten Ständeversammlung fertig werden würde. Jndeß werde er nicht anstehen, folgende Fragen zu stellen: 1. soll der Antrag auf Errichtung einer Wildungsanstalt für Oeconomen der 3. Deputation zur nähern Erörterung überge ben werden? Es sprachen sich 24 gegen 10 Stimmen dage gen aus. 2. soll der Antrag auf Anlegung allgemeiner Versuchswirthschaf- ten der 3. Deputation zur Begutachtung überwiesen werden? Diese Frage ward von 23 gegen 11 Stimmen mit nein be antwortet. 3» soll der Antrag aufAnlegung einer Zwangs-Arbeits-Anstalt an die 3. Deputation zur Begutachtung abgegeben werden ? Dieß wurde von 26 gegen 8 Stimmen bejaht. v. Ziegler und Klipphausen stellte hierauf den An trag, daß eine Petition an die Regierung gerichtet werden möchte, der Porcellainmanufactur zu Meissen ebenfalls sich zu entäußern. Es würde dieß offenbar zu den Veränderungen gehören, die im §. 18. der Verfassungsurkunde erwähnt waren, welche zu Ent fernung wahrgenommener Nachtheile nöthkg oder gut befunden werden dürften; denn soviel er wisse, bringe diese Anstalt dem Staate nicht nur nichts ein, sondern koste sogar noch jährlich 14000 Thlr. Ein Privatmann dagegen würde dadurch in den Stand gesetzt werden, sich ein bedeutendes Vermögen zu erwer ben und den Wohlstand Vieler zu begründen. Staatsminifter v. Ze sch au: auch dieser Gegenstand ge höre nicht hierher, und die Berathung über das Budget werde hinreichende Veranlassung bieten, auf denselben näher einzugehen. Der Antrag fand d.e nöthige Unterstützung nicht, und man gelangte zur Abstimmung über das Gutachten der Deputation im allgemeinen, und die Kammer trat demselben einstimmig bei. Zufolge der Tagesordnung schritt man jetzt zur Berathung über einen Bericht der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Aufhebung des Mandates vom 6. Nov. il766und des Erlaute- rungsgeneralis vom 31. März 1767 wegen der vierjährigen Dienstzeit bei der Landwirthschaft betreffend, welcher Gesetzent wurf von der 2. Kammer bereits mit einigen Modisicationen an genommen worden. (S. Nr. 30 d. Bl.) Der Referent, Pr. Ioha n n, bestieg die Rednerbühne, und nachdem er sich dahin geäußert, daß es ihm um so erfreulicher sei, diesen Gegenstand der Kammer vortragcn zu können, weil dieses Gesetz vielleicht das erste sein werde, was nach der Genehmigung beider Kammern zur Publication gelangen werde, und weil es die Erleichterung einer achtbaren, durch die frühere Gesetzgebung mannichfach belasteten Klasse von Staatsbürgern bezwecke, ver las derselbe das Deputationsgutachten, welches sich dafür er klärte, den Gesetzentwurf ganz in der Maaße, wie er von der 2. Kammer abgeändert worden sei, anzunehmen. Es erhoben sich demnächst mehrere Stimmen, welche dieses Gutachten unterstützten. Insbesondere äußerte sich v. Deutrich dahin: die De putation habe in ihrem Gutachten gesagt, daß die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs durch Rücksichten der Gerechtigkeit geboten werde; er glaube sogar, es liege die Nothwendigkeit, jenes Mandat aufzuheben, in der Natur der Sache. Jene Ge setze seien in einer Zeit gegeben, wo es Bedürfniß gewesen sei, der Landwirthschaft auf alle mögliche Weise aufzuhelfen, daher trü gen sie aber auch den Stempel jenes Bedürfnisses und der Ver hältnisse, die sich jetzt geändert hatten. Ein partieller Mangel an Diensten für die Landwirthschaft könne kein Gegengrund sein, auch habe sich in der 2. Kammer keine Stimme erhoben, welche erklärt hätte, daß ein solcher Mangel vorhanden sei. Er halte daher die Aufhebung jener Gesetze für eine nothwendige Folge der neuen Verfassung, und stimme dem Gutachten der Deputation durchgängig bei. v. Ziegler war der Ansicht, daß jene Gesetze schon an sich nicht mehr gelten könnten, da nach Z. 28. der Verfassungsur kunde die Wahl des Berufs einem jeden Staatsbürger freigestellt, und im §. 154. ausdrücklich gesagt sei, daß alle Gesetze, Ver ordnungen und Observanzen, die mit der Verfassung im Wider spruch ständen, ungiltig sein sollten. Prinz Johann entgegnete daß im §. 28. der ausdrück liche Zusatz gemacht sei, „so weit nicht hierbei ausdrückliche Gesetze und Privatrechte beschrankend entgegenstehen." Ohne eine ge setzmäßige Aufhebung dieser ausdrücklichen Gesetze dürften sie also doch durch die Bestimmung des Z. 154. schon an sich nicht aufgehoben sein. Bürgermeister Neiche-Ei senstuck erklärt sich ebenfalls für die Aufhebung jener Beschränkungen, weil sie den Forde rungen der Humanität und dem Geiste der Constitution entge gen sein, obwohl die Befürchtung des allzugroßcn Zudrangs zu den Städten nicht ganz ungegründet sei. v. Deutrich entgegnete, daß diese Befürchtung darum der Aufhebung dieser Gesetze nickt entaeaentreten könne, weil
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