Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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ser, und das Ausbauen der Gehöfte aus dem nähern Bereich der! übrigen die einzigen sichern Mittel darbieten, ohne aber deshalb zu glauben, daß man auch hierunter berechtigt sein dürste, Zwangsmaßregeln eintreten zu lassen; anzuführen sei es hierun ter noch erlaubt, daß ohnerachtet der Erandgiebel und Ziegelbe dachung bei ungünstigem Winde oder schlechten Löschanstalten, die Verbreitung des Feuers, wie es die Erfahrung zu beweisen vermag, selbst in den Städten nicht verhindert werden konnte. — Es ist nun aber eine anerkannte Sache, daß landwirthschastliche Gebäude Mittel und nicht Zweck sind, daher ein jedes solches Gebäude, welches durch gesetzliche Bauvorschriften so vertheuert wird, daß der Preis zu dem Zweck, zu welchem es Mittel ist, nicht mehr im Berhältniß steht, entweder unausgeführt bleiben müsse, oder dem Zwecke nicht mehr entsprechen könne. Eine be deutende Ursache der Verschuldung und Verarmung des größeren Grundbesitzes wird man in der Aufführung kostspieliger Gebäude zu ökonomischen Zwecken finden, indem häufig mehr als die Hälfte des Grundwerthes in die Gebäude versteckt ist; durch die ses Gesetz aber führt man den kleineren, etwa noch nicht verschul deten Grundbesitz eben dahin, den verarmten und verschuldeten aber ruinirt man gänzlich, oder macht ihn incontribuabel. — Das Verhältniß der Kosten für den Landmann bei Auflegung von Ziegelbedachung und Aufführung massiver Brandgiebel gegen die Bedachung mit Stroh, ist zu ungleich, als daß namentlich der ärmere Theil im Stande sein sollte, die Kosten jener Bedachung aufzubringen. Abgesehen von der größern Stärke des Grundes, des Fachwerks, der Sparren und Ziegel, so ist allein die baare Auslage für die Auflegung eines Ziegeldaches für den kleineren Grundbesitz unerschwinglich; derselbe bedarfgeschnittener und grö ßerer Anzahl von Latten, welche in der Regel weit herzuholen, eiserner Nagel, der Ziegeln selbst, des Kalkes, und zuletzt des Dachdeckers; ganz anders verhält sich diese Operation bei der Strohbedachung: denn der Landmann verrichtet alle diese Arbei ten selbst, wofür er in der Regel wenig oder gar kein baares Geld ausgiebt; er selbst reißt die Latten, die keiner Appretur bedürfen, er selbst nagelt mit Holznägeln selbige auf, er selbst fertigt die Schoben, er selbst legt sie auf. Man kann dagegen nicht ein wenden, daß das Stroh ebenfalls und alles andre Material Ko sten verursache, denn wenn es schon richtig ist, daß die Be dachung mit Ziegeln bei Einkaufung jedes Materials zu der Strohbedachung, erstere in einem weniger ungünstigen Verhält nisse zu letzterer stehe, so ist dennoch nicht zu vergessen, daß nicht allein alle bei Auflegung der Ziegeln verursachten Kosten an Ar beitslöhnen Wegfällen, und von den Bauenden selbst verrichtet werden können, sondern daß ihm auch das Material der Be dachung zuwächst, und er einen Ersatz seines Verlustes an Stroh durch den Abgang der Schoben, bei Reparaturen und sonstiger Umdeckung, zu einem großen Theile erhält, wohingegen der Ab gang des Ziegeldaches von so geringer Brauchbarkeit ist, daß er gegen die Kosten des Ersatzes gar nicht in Ansatz gebracht werden kann; der Kosten nicht zu gedenken, welche ihm bei jeder Repara tur, die er beim Ziegeldach nicht selbst verrichten kann, zuwachsen. Die baaren Geldausgaben sind es aber, welche der Landmann, am wenigsten in jetziger Zeit, wo der Preis des Getreides fast unter den Productionskosten steht, aufzubringen nicht vermag. Auch verliert der Aermere offenbar ein Untersteungsmittel, wel ches ihm der größere Theil semer Nachbarn, selbst der ärmern, zu gewahren vermag, wohingegen die Ziegeleien sowohl wegen der zu ihrer Fabrikation erforderlichen besonderen Kosten und wegen rhrer geringeren Anzahl, eine dergleichen Unterstützung nicht zu gewähren vermögen; abgesehen davon, daß in vielen Gegenden eine durchaus den Ansprüchen an gute Ziegeln genügende Masse nicht vorhanden. — Wendet man sich aber zu den Eigenthüm- lichkeiten des Ziegeldaches in Hinsicht auf den Zweck, zu wel chem ein landwirthschaftliches Gebäude das Mittel ist, nämlich zu dem Schutze, welchen es den Vorräthen und dem Gebäude selbst gewährt, so kann die Deputation nur der Meinung des frühem ritterschaftlichen weiteren Ausschusses, und den Ansichten der Beschwerdeführer beipflichten: daß es nämlich die schlechteste Bedachung für die Vorrathe der Landwirthschaft sek. Es ist bekanntlich eine Eigenschaft des Ziegels, die Nässe an sich zu ziehen und in sich aufzunehmen, wodurch alle an das Ziegel dach gebrachten Vorrathe der Verderbniß ausgesetzt werden; außerdem ist es der Einwirkung des Brodens aus den Ställen weit mehr ausgesetzt als das Strohdach, wie jeder sich, nament lich im Winter und bei Wechsel der Witterung,, zu überzeugen vermag; nicht weniger ist es gewiß, daß kein Ziegeldach so fest ist, daß nicht der Schnee bei starkem Wehen durch die Fugen hin durch getrieben werde. Ein bedeutender Nachtheil der Ziegelbe dachung zeigt sich bei eintretendem starken Schlosenschlag, wo die Ziegeldächer häufig so ruinirt werden, daß die Umdeckung des ganzen Daches nothwendig wird; und endlich ist es nicht uner wähnt zu lassen, daß bei Feuersbrünsten ein Ziegeldach inmitten von Strohdächern um deswillen häufig sehr gefährlich, besonders im Sommer werden kann, wo die Ziegeln häufig so erhitzt wer den , daß das ganze Sparrwerk fast glühend heiß wird, wenig stens einen Schutz nicht gewähren könne, weil der Ziegel, erhitzt durch die Sonne oder Feuersgluth, dnrch die schnelle Abkühlung mit Wasser leicht springt, und das Svarrwerk dem Feuer zu gänglich wird. — Anlangend endlich die Bedachung mit Lehm schindeln, so ist diese zwar weniger kostbar, als die mit Ziegeln, sicher aber zu wenig erprobt und bekannt, um selbige anzubefeh len; es ist auch in ökonomischer Hinsicht dagegen zu erwähnen, daß eine größere Schwierigkeit bei der Reparatur eintritt, als bei dem Strohdach, vermöge des größeren Umfanges und der Art ihrer Verbindung; nicht weniger, daß diese Dächer der unver- tilgbare Aufenthalt von Mausen und Ratten werden, die selbige durchwühlen, und dann um so leichter und schneller dem Winde und Reigen, selbst dem Feuer zugänglich gemacht werden, da diese Dächer eine bedeutend geringere Strohmasse enthalten, wel che durch Lehm ersetzt wird, es daher zu bezweifeln steht, daß diese Bedachung, sowohl in Hinsicht der Sicherheit vor Feuer als vor den Einwirkungen der Witterung, so unbedingt zu empfeh lensei; denn die Proben, welche man in Ansehung dieser Dächer gemacht hat, können um deswillen nichts beweisen, weil sie erst lich nicht in Hinsicht der Vorräthe geschehen, zweitens aber nur bei neuen zu diesen Proben bedeckten Gebäuden veranstaltet wurden, man aber die Praxis hierunter vorwalten lasser muß, nämlich den Zustand der Dächer nach längerer Zeit, und die Art der Reparatur, welche auf dem Lande in der Regel vorwaltet. — Hiernächst liegt es der Deputation ob, noch zu erwähnen, daß die Anbefehlung der Anlegung der Backöfen im Freien, und außerhalb der Wohnung, ihr nicht allein unzweckmäßig erscheint, da es gegen das Interesse des Landwirthes verstößt, sein Brod außerhalb des Hauses backen zu müssen, wovon sich jeder über zeugt halten muß, der die Verrichtungen, namentlich der klei neren Leute, näher beobachtet hat, sondern auch unbillig, da ein besonders angelegter Backofen einen sehr bedeutenden Kosten - und Mehraufwand verursacht, als der im Hause eingebaute, beson ders wenn selbiger, wie es am häufigsten geschieht, unter dem Stubenofen angebracht wird. —- Es dürfte aber auch sehr be zweifelt werden, daß die Feuer besonders durch die Backöfen ent standen feien, sondern wohl anzunehmen, daß, wo Unvorsich tigkeit das Feuer verursacht hat, solches größtentheils durch Licht auf den Böden, oder besonders durch den Gebrauch der Holz- spähne ausgekommen sei. — Will man nun aber auch die gute Absicht bei Erlassung dieser Verordnung nicht verkennen, so hat dennoch selbige nicht allein das Gutachten der frühem Stände, sondern auch, wie es der Deputation erscheint, die Grenzen über schritten, welche nach der Verfassungsurkunde Z. 86.87.88. dem
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