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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Mühe und Kosten-Aufwand wieder hergestellt werden können, 4. sich der Glanzruß nicht so leicht und in so großer Menge da ¬ rin ansetzt, als in den Ziegelessen. Nach dem darüber eingeholten mündlichen Urtheil eines practi- schen Bauverständigen, des Herrn Oberftlieutenant Ullrich all- hier, bleiben sie auf jeden Fall feuergefährlicher als die aus ge brannten Steinen erbauten Essen. Was nun diesen speciellen Antrag um Gestattung der Beibehaltung der sogenannten Wel- ger-Essen betrifft, so glaubt die unterzeichnete Deputation den selben um so weniger unterstützen zu können, weil ihm die darü ber erlassene Regierungs-Verordnung und also eine gegenwärtig gesetzlich bestehende Einrichtung entgegensteht. Der Antrag auf eine allgemeine Revision der policeigesetzlichen Bestimmungen über das Bauwesen scheint ihr dagegen um so un bedenklicher, da nach §. 86 der Verfassungsurkunde kein Gesetz ohne Zustimmung der Stände erlassen, abgeändert oder authentisch in- rerpretirt werden kann. — Da nun der oben erwähnten Verord nung vom 18. Mai 1832 diese Zustimmung bis jetzt noch fehlt, so ist selbige auch nicht als förmliches Gesetz ^u betrachten. Bei dem Landtage im Jahre 1824 haben die Stande in einer Schrift vom 22. Juli, Landtagsacten Nr. 125 das Jmmobiliar-Brand- Kasseninstitut betreffend, hinsichtlich des Bauwesens den Antrag gestellt, daß ») wenn auf einer Brandstelle oder sonst überhaupt ein neues Gebäude aufgerichtet werden soll, und die Localität das in Ge mäßheit des allerhöchsten Decrets vom 21, April 1824 anbe? fohlene Abbauen von andern Gebäuden rffcht verstattet, das neue Gebäude — schlechterdings — mit Schiefer ? Ziegel- oder Lehmschindel-Dache, so wie mit Brandgiebeln an der Seite, wo es an andere Gebäude anstößt, zu versehen sei. Es möchte aber nur ein solches Gebäude als abgebaut anzu sehen sein, das wenigstens 12 Ellen von dem andern Gebäude abfteht, K) daß in den Städten und Vorstädten keine Scheunen gebaut, in jedem Dorfe aber ein, oder nach Befinden mehrere Com- mun-Backöfen angelegt und das Hausbacken auf dem Lande gänzlich und bei nahmhaster Strafe verboten werden möge, zugleich wegen der Feuergefährlichkeit beim Speckkröschen die Anordnung zu treffen, in den Feueressen neben den Mandat mäßigen Schiebern, enge Drathgitter, wo der Drath ^Zoll von einander stände, anzubringen, Hierauf ist durch ein Königl. Decret vom 5. Februar 1830 den Ständen die Zusicherung ertheilt worden, allgemeine auf die Bau - und Feuerpolicei sich beziehende Anordnungen ertheilen zu wollen. Auf diese Zusage ist mm unterm 18. Mai 1832 vom Mimsterio des Innern die mehr angeführte Verordnung ergan gen. Da nun aber selbige theils weiter geht, als der ständische Antrag, theils letztem verschiedentlich modisicirt, und überhaupt der speciellen Berathung der Stände nicht unterlegen hat, wel ches doch in Betracht des §. 27. Z. 86. und tz. 88. der Verfas sungs-Urkunde erforderlich ist, so richtet die dritte Deputation ihr Gutachten dahin: die zweite Kammer möge bei dem Gesammtministerio darauf antragen, daß der gegenwärtigen Ständeversammlung ein anderweiter Gesetzentwurf über die Baupolicei zur Begutach tung vorgelegt werde, Als Sprecher über den Bericht der 4. Deputation betrat der Abg. Runde die Nednerhühne, und sprach sich in folgen den aus: Meine Herren! Wenn ich als Mitglied der 4, Deputation mich veranlaßt finde, meine besondere Meinung über einen Bericht dieser De putation der Kammer vorzutragen, so halte ich für nöthig, zu vor zu bemerken, daß ich während der Zeit, wo der betreffende Bericht in der Deputation deliberirt und unterzeichnet worden ist, durch Krankheit abgehalten war, den darüber gepflogenen Verhandlungen beizuwohnen. Auf diese Weise ist der ganze Gegenstand mir erst jetzt durch die gedruckte Mittheilung zur Kenntniß gekommen, und ich befinde mich dadurch in der Lage, gleichwie jedes andere Mitglied der Kammer in freier Stellung der Deputation gegenüber mein Urtheil darüber fällen zu können. Der Bericht selbst ist durch eine Beschwerde der Amtsland schaft Dippoldiswalde gegen die Verordnung vom 18. Mai v. I., die Bedachung der Häuser mir Ziegeln und Lehmschindeln betreffend, veranlaßt worden und beginnt mit den Angaben der Petenten, worin diese die Vorzüge der Strohdächer für den land- wirthschaftlichen Gebrauch darzuthun bemüht gewesen sind. Da aber diese Angaben später in dem Deputations-Gutachten größ tenteils wieder ausgenommen und mit mehren andern dafür ausgesprochenen Ansichten zusammengestellt sind, so übergehe ich solche für jetzt und wende mich unmittelbar gegen das Gut achten selbst. "In diesem wird zunächst zu beweisen gesucht, daß durch jene Verordnung gegen die Strohbedachung der damit verknüpfte Zweck einer Verhinderung der Feuersgefahr wesentlich nicht er füllt sei; daß bei denen von Ziegeldächern unzertrennbaren Um ständen die eigentlichen Zwecke landwirtschaftlicher Gebäude beeinträchtigt würden, und daß manche Punkte in der Verord nung zu Maßregeln Anlaß geben, wodurch die individuelle Frei heit der Staatsbürger unnötiger Weise beschrankt werde. Wenn ich als Landwirts) und Bauergrundstücksbesitzer, als Eigentümer von Stroh- und Ziegeldachgcbäuden nicht umhin kann, manchen der hier aufgestellten Bedenklichkeiten beizustim men ; wenn ich die Vorzüge der Strohbedachung zur Bergung von Futtervorräthen gern einräume; wenn ich auch nicht in Ab rede stellen will, daß dem Bauer und kleinern Hausbesitzer die Beschaffung eines Strohdaches allerdings leichter, als die eines Ziegeldaches fällt; und wenn ich endlich alle Bedenklichkeiten teile, die eine zu weit getriebene Einmischung der policeilichen Gewalt in das Leben und Treiben der Bürger darbietet; — so können doch diese Betrachtungen nicht den höhern Grundsatz ver drängen, daß in allen Fällen, wo das Gesammtwohl mit dem individuellen Interesse xollidirt, dieses letztere dem ersteren sub- mittirt werden müsse. Von diesem Hauptgesichtspunkte ausgehend', muß ich zu nächst die Behauptung des Berichtes angreifen, worin die Vor züge der Ziegeldächer in Gegensatz zu Strohdächern bei Feuers gefahr in Frage gestellt werden. Wer nur irgend Gelegenheit hatte, einem solchen Unglücksfalle auf dem Lande, wo Stroh-, oder in Städten, wo Schindeldächer vorhanden waren, beizu wohnen, der wird die Nichtigkeit dieser Behauptung in ihrer ganzen Blöße fühlen. Ist in solchen Fallen der Wind der Ver breitung des Feuers einigermaßen günstig und nicht Nässe oder Schnee auf den Dächern den Angriffen des Flugfeuers entgegen, so springt die Flamme mit unaufhaltbarer Schnelligkeit von
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