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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Der Staatsminister v. Zeschau macht vornämlich auf den finanziellen Gesichtspunkt aufmerksam. Wolle man auch nur 1000 Personen zur Auswanderung unterstützen, so gehörten nach dem Plane dazu 200000 Thlr. Da die Bevölkerung steige, so sei sie die Verminderung unmerklich, und in Kurzem werde wie der eine gleiche Anzahl bedürftige vorhanden sein. Er frage, in welchem Verhältnisse die Mittel zum Zwecke standen? Der Abg. Axt äußert, daß, weil die consolidirte Colo- nie neue Ankömmlinge gern sehen werde, deren Uebersiedlung mit weniger Kosten verknüpft sein werde; wogegen der Abg. Sachße erinnert, daß die Amerikaner keine Anlegung von Colonien mehr duldeten. — Nach Beendigung dieser Discussion beschließt die Kammer, auf die vom Präsidenten deshalb gestellte Frage mit 46 ge gen 17 Stimmen den Antrag des Abg. Axt sofort als unge eignet zurückzuweisen. — Auf der Tagesordnung stand ferner die Vorlesung der von 24 Abgeordneten des Bauernstandes unterschriebenen und durch den Abg. Scholze eingereichten Petition, die Abände rung des Gesetzes über Ablösung der Frohnen v. 27. März 1832 betreffend. — Der Abg. Eisen stuck sprach sich, ehe diese Vor lesung begann, dahin aus, daß nach 129. der Verfassungs urkunde den Abg. des Bauernstandes bei der Abstimmung zwar eine Separatstimme gestattet sei; allein für verfassungsmäßig könne er es nicht halten, daß fämmtlkche Abgeordnete eines Stan des eine von ihnen unterschriebene Petition eingeben könnten; denn dieß sei eine Abstimmung im voraus. Sie seien An tragsteller und könnten nicht zugleich über den Antrag entscheiden. Der Abg. Ziesche bemerkt, daß sie alle aus den verschie denen Theilen des Landes Massen von Bittschriften über diesen Gegenstand erhalten hätten, die sie in eine Petition vereinigt, summarisch hätten übergehen wollen. — Der Abg. v. Thielau erklärt sich gegen die von dem Abg. Eisenstuck aufgestellte Ansicht, wogegen Nostitz bemerkt, daß es nicht gut sei, wenn ein sol ches Verfahren als Grundsatz angenommen werde. Ein Sam meln von Unterschriften sei offenbar ein Anticipiren der Abstim mung , und so würde eine die Mehrheit ausmachende Zahl einen Beschluß der Kammer sehr leicht, z. B. bei einem Gastmahle, ar- rangiren können. Wenigstens sei hier eine Lücke in der Landtags ordnung, die auszufüllen sein würde. Der Abg. Scholze äußert, daß man bei den Wahlen der Deputationen ebenfalls davon gesprochen habe, daß jeder Stand berücksichtigt werden solle, undv. Mayer erwiedert, daß unmög lich bei den Wahlen der Deputationen die verschiedenen Stände berücksichtigt werden könnten. Die Deputationen hätten blos eine beratende, keine entscheidende Stimme, und die Mitglieder derselben wären mit absoluter Stimmenmehrheit durch das Ver trauen Aller gewählt. Befänden sich auch Stände in der Kam mer , so glaube er doch, daß eine wahre Volksrepräsentation vor handen sei und keine Vertretung von Ständen. DerAbg. Winkler (aus Räcknitz) bemerkt, daß sie keine Aufhebung des Ablösungsgefetzes, sondern nur eine Abänderung desselben, unter Theilnahme an den Berathungen von Seiten des Bauernstandes, beabsichtigten. Man gedenke dadurch das Mißtrauen zu entfernen, welches im Lande das Ablösungsgesetz um deswillen treffe, weil nicht der Bauernstand, sondern nur die Rittergutsbesitzer dabei gehört worden wären. Vorzüglich fürchte man sich jetzt vor den Specialkommissionen. Staatsminister v. Carlowitz: Das Gesetz sei mit den vo rigen Ständen berathen und erst kürzlich ins Leben getreten. Er zweifle, ob es angemessen sei, dieses erst kürzlich berathene Ge setz zum Gegenstände einer Kritik zu machen, und Abänderungen desselben zu berathen, da man in Bezug auf dasselbe noch gar keine Erfahrungen habe. Auch glaube er nicht, daß die Regie rung auf Anträge der Art eingehen und in Abänderungen des Ge setzes einwilligen werde, wodurch das bereits thätig begonnene Ablösungsgeschäft gehemmt werde. — Abgeord. v. Thielau: So sehr ich auch überzeugt bin, daß die Abgeordneten des Bauernstandes berechtigt waren, jene Pe tition zu unterzeichnen, eben so sehr muß ich meine Meinung ge gen den Antrag selbst aussprcchen, der auf Abänderung des Ablösungsgesetzes gerichtet ist, gegen welches die Erfahrung noch nicht vorliegt. Man macht dadurch den Rcchtszustand schwan kend , wenn jeden Augenblick Abänderungen der Gesetze bean tragt werden. Durch das Ablösungsgesetz sind gegenseitige Rechte gesichert. Die gegenseitigen Rechte der Berechtigten und Belasteten beruhen auf dem Privatrechte; jede gewaltsame Be schränkung des Privatrechts aber ist eine Ungerechtigkeit. Nach dem vorliegenden Anträge würden alle Ablösungen sofort sistirt werden müssen. Man würde auch eine große Ungerechtigkeit gegen die begehen, welche nach den Grundsätzen des hier in Frage stehenden Gesetzes bereits abgelöst haben. In der Preußi schen Gesetzgebung führten die Milderungsgründe zu einem weit größern Uebelstande, zu den Supernormalentschävigungsklagen. Ich halte dafür, daß es nicht vortheilhaft für das Land sei, jetzt auf Abänderung des Ablösungsgesetzes anzutragen, und bean trage, die vorliegende Petition sofort als ungeeignet zurück zugeben. Abg. Runde: Wie verschieden auch die Ansichten über Froh nen und deren Ablösung im Allgemeinen sein mögen, so vereini gen sich doch Negierung, Berechtigte und Betheiligte einmüthig in dem Wunsche, alle solche bald aus den Leistungen sächsischer Staatsbürger verschwinden zu sehen. Dieser allgemeine Wunsch hat sich bisher nicht in dem Maße realisirt, als man beim Erscheinen des Ablösungsgesetzes zu hof fen berechtigt war und nach den hierüber im Publico verbreiteten Nachrichten gehörten die meisten bereits gemachten Anträge die ser Art mehr zur Klasse derer, die von den Berechtigten als um gekehrt provocirt waren. Dieser Erscheinung muß irgend eine Ursache zu Grunde lie gen und gehen wir dabei auf die Sinnesweise der mehrsten Be lasteten em, so können wir uns nicht länger verbergen, daß eben jene Ursache in dem Umstande ihren Grund haben dürste, daß der Belastete glaubt, bei Berathung jenes Gesetzes sei nur die Klasse der Berechtigten gehört worden, und deshalb so manches nicht zur Kenntniß der Regierung gekommen, was die Verhält nisse der Belasteten insbesondere berühre. Diese Meinung hat selbst durch die Ueberzeugung von der
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