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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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V. Deutlich entgegnete hierauf, daß er den Antrag für einen der wichtigsten halte, daß er aber zu denjenigen Petitionen zu rechnen sei, welche von einem Mitglieds der Kammer zur Sprache gebracht würden, und mithin nach §. 116. derLand- tagsordnung besonders zu berathen und zu prüfen seien. Da aber doch zunächst der Antrag des hohen Gesammtministerii vor liege, wodurch beabsichtigt werde, schnelle und wahrhafte Nach richten von den Verhandlungen der Stande in's Publicum zu bringen, so müsse dieKammerdoch zunächst daraufzurückkommen. In dieser Hinsicht trete er dem Gutachten der Deputation unbe dingt bei, wenn sie darin ihren Dank für den geschehenen Antrag ausspreche, und trage insbesondere darauf an, daß dieser Dank dem hohen Gesammtministerio ausdrücklich votkrt werde. Ande rerseits theile er aber auch die Bedenken, welche in der ersten so wohl, als in der zweiten Kammer vorgebracht worden seien. Es würde allerdings möglich sein, daß die Kammer selbst die Re- daction eines öffentlichen Blattes übernehme; allein die Schwie rigkeiten eines solchen Geschäfts, und der Conflict der Deputation, der man dieß übertragen würde, mit den übrigen Mitgliedern der Kammer, mache dieß unrathsam. Daher trete er der Meinung bei, daß der Antrag unter Darlegung dieser Bedenken abgekchnt werde. Was nun die Erlassung des von der Deputation bean tragten Gesetzes betreffe, so könne er sich von der Notwendigkeit desselben nicht überzeugen. Es wäre-uicht möglich, daß die Kam mer sich immer damit beschäftige, Unrichtigkeiten zu berichtigen, und die lobenswerthe Erklärung des Redacteurs des Landtag blattes, von dem gewiß zu erwarten sei, daß er seinem Versprechen treulich nachkommen werde, mache ein Gesetz der Art entbehrlich. Hinsichtlich der den Redaktoren anzuweisenden Plätze erklärt er sich gegen die Aufnahme derselben im Saale selbst. Der Staatsminister vonZezschwitz fand sich hiernächst veranlaßt, nochmals über die Absicht des Gesammtministerii bei dem zur Berathung vorliegenden Erlasse sich zu erklären. Eine Verschärfung der Censur sei dadurch keineswegs beabsichtigt worden; überhaupt habe der ganze Erlaß mit der Censur nicht das geringste gemein. Es sei auch weder darauf, noch überhaupt ein bestimmter Antrag gestellt worden, sondern das Gesammtmini- sterium habe den Ständen nur angezeigt, daß es mit den ihm zu Ge bote stehenden Mitteln für die Wahrheit der in öffentlichen Blättern gegebenen Mittheilungen nicht bürgen könne, weil die Censurbe- hörde darüber, ob diese Mitthcilungen die Verhandlungen der Kammern treu wiedergeben, nicht urtheilen könne. Deshalb habe das Gesammtministerium den Kammern anheim geben wol len, was sie zu Erreichung dieses Zweckes thun wollten, ünchzu die sem Behufe Vorschläge gethan. 0. Deutrich beklagt, daß der betreffende Ministerialerlaß unter den gedruckten Aktenstücken noch nicht enthalten sei, und knüpft daran den Antrag, daß die Protokolle so schnell als mög lich bekannt gemacht würden, damit hiermit dem Verbreiten un richtiger Nachrichten vorgebeugt würde. Zu gleichem Zwecke habe man in Würtemberg Schnellpressen angeschafft, wodurch die Protokolle sofort nach der Genehmigung veröffentlicht würden. v Oppel erklärt sich auch für diesen Schnelldruck der Protokolle, besonders auch um deswillen, damit die Eingeber der Schriften und Beschwerden bald von dem Beschlüsse darüber m Kenntnkß gesetzt würden. Secretair von Zedtwitz: Das schnelle Drucken der Pro tokolle sei bisher unmöglich gewesen. Die meisten Buchdrucker von denen, die sich zur Besorgung des Druckes der Landtags schriften gemeldet hatten, hatten sich für unfähig erklärt, den Druck mit der verlangten Schnelligkeit zu bewerkstelligen. Man habe daher vor der Hand die Protokolle ungedruckt lasten, und diejenigen Schriften, welche von den Deputationen zur Begut achtung vorgelegt werden sollten, vor allen Dingen zum Druck befördern müssen, damit die Thätigkeit der Deputationen nicht gehemmt werde. Wenn daher die Protokolle mit der gewünsch ten Schnelligkeit gedruckt werden sollten, so müßte man einen zweiten Buchdrucker engagiren; dieß würde aber dem bereits ab geschlossenen Contracte zuwider sein. In dieser Beziehung macht!). Krug darauf aufmerksam, daß der Buchdrucker, mit dem man bereits contrahirt, leicht auch seinerseits den Contract aufgeben könnte, wenn man ihm den Druck der Protokolle, also gerade das Interessanteste, nehmen wollte; was um so bedenk licher sein würde, da man nur einen einzigen zur Uebernahme die ses Drucks bereit gefunden habe. SecretairHartz glaubt, daß der gewünschte Zweck durch das Drucken der Protokolle nicht erreicht werden könne. Die Protokolle würden ihrer Natur nach weniger verbreitet werden, als die öffentlichen Blätter, deren Mittheilungen auch für das Publicum weit interessanter seien, weil sie gleichsam in dramati scher Form geschehen, eine Form, die sich beim Protokolle seiner Natur nach verbiete. Jeder werde daher lieber zu den öffentlichen Blättern greifen. Um so mehr sei aber diesen die möglichste Rich tigkeit und Genauigkeit zu wünschen, und es handele sich nur um die Mittel dazu. Gegen eine von der Kammer zu führende Con trols hatten sich bereits viele Stimmen ausgesprochen. Er fügezu den angeführten noch einen Grund hinzu. Die Controle würde selbst die Freiheit der Mittheilung hindern. So habe man z. B. im Landtagblatte gelesen, man wäre auf den Gallerieen erstaunt, als sich die Kammer gegen den vollständigen Druck der Protokolle ausgesprochen habe. Hier würde die Kammer, wenn sie censi- ren sollte, in Verlegenheit kommen. Ein Grund zum Erstau nen war nicht da; denn die Kammer wünschte allgemein einen vollständigen Druck der Protokolle, glaubte denselben aber wegen gesetzlicher Bestimmungen nicht vornehmen zu dürfen. Dennoch sei es möglich, daß die Zuhörer wirklich erstaunt gewesen. Da nun aber auch Unrichtigkeiten mitunter vorgekommen, wie z. B., wenn er nicht irre, im Beiblatt zur Leipziger Zeitung gesagt werde, den beiden Präsidenten sei für ihre Bemühungen eine Summe vom 300 Thlrn. monatlich verwilligt worden; ferner in demselben Blatte dem Secr. v. Zedtwitz die Behauptung in den Mund gelegt werde, zu Petitionen seien die Unterthanen nicht berechtigt, da derselbe doch nur gesagt, man solle die Beschwer den der Unterthemen nicht Petitionen, sondern Reklamationen nennen*), — so machten es solche Unrichtigkeitenallerdings wün- *) Wegen dieser angeführten Beispiele vorgekommencr Unrichtigkeiten er laubt sich der Nedacteur die Bemere-.ag, d-r^ die irrige Angabe über die den Herren Präsidenten beider Kammern monatlich angewiesenen Summe, sich in der Beilage zu Nr. 14 des Landtag-BlatteS
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