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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Fürst v. Schönburg entgegnet, daß bei Jnterlocuten nach Wegfall der Leuterung auch jetzt schon ein Erkenntniß we niger gewesen. v. Schilling schlagt vor, Beweisinterlocute nur dann von der Regel tz. 18. auszunehmen, wenn der streitige Gegenstand eine gewisse Summe, etwa 1000 Thlr., erreiche. — Dieser Vor schlag wird nicht unterstützt. Prinz Johann beantragt, daß zwar die Zwischenurthel der Regel tz. 18. unterworfen bleiben, davon indessen alle Be weisinterlocute ausgenommen werden möchten. Dieser Vorschlag wird auf die erforderliche Weise unterstützt, und durch 29 Stim men gegen 4angenommen. 6. Die Ehesachen Knlangcnd, bemerkt Secretair Hartz, daß er die Disposition des Gesetzentwurfs passender finde, nach dessen tz. 20. überhaupt und in jedem Falle nur 2 Urthel statt finden sollten. Er müßte dieß besonders auch deshalb wünschen, weil bei der Möglichkeit, daß drei Urthel gespro chen werden könnten, das erste von der Juristenfacultät einzuholen sei, es in Ehesachen aber wichtig bleibe, daß der Richter selbst erkennen dürfe. Die große Mehrzahl der Ehesachen sei nämlich so plan, daß darin sofort und ohne Verfahren entschieden werden könne, und dieß falle weg, wenn Versendung der Acten vorgeschrieben sei. Der königl. Commissar v. Schumann schlagt hierauf vor, die Bestimmung darüber, ob Ehesachen nach §. 18. oder 20. zu beurtheilen seien, lieber bis nach Annahme des Ge setzes wegen der privilegirten Gerichtsstände auszusetzen, indem sich alsdann erst übersehen lasse, wie diese Art von Processen zu beurtheilen sei. — Secretair Hartz findet hierdurch seinen Antrag einstwei len erledigt. Bischof Mauermann tritt dem Schumannschen Anträge um so mehr bei, als er sich außerdem zu einer Verwahrung ge gen die aus tz. 20. etwa zu ziehenden Folgen genörhigt sehen würde. — Die Kammer faßt einstimmig den Entschluß, daß, ob Ehesachen in §. 18. oder in tz. 20. des Gesetzentwurfs aufzunehmen sind, zur Zeit ausgesetzt bleibe. 7. kommt noch der Vorschlag zur Berathung, daß die Regel tz. 18. auch bei den Sachen eintreten soll, deren streitiger Gegenstand eine Schätzung zuläßt, wenn der Werth des selben nicht über 500 Thlr. —- —- beträgt, oder wenn die streitige jährliche Leistung den Betrag von 20 Thlr.— - — - nicht übersteigt. Bürgermeister Wehner stimmt nun Zwar dafür, daß tz. 18. bei Objecten zur Anwendung gebracht werde, die einen gewissen Werth nicht übersteigen, hält aber die Summe nach dem Vorschläge der Deputation zu hoch normirt, und wünscht sie bis auf 200 Thlr. — - — - oder 8 Thlr. — - —- jährlich herabgesetzt zu sehen. — Secretair v. Zedtwitz und O. Schilling treten dieser Ansicht bei, indem letzterer sogar bis auf ^5hlr. —- zurückzugchen sich geneigt erklärt hat. Bürgermeister Hü bl er findet es unpassend und unnöthig, zwischen den cousls orlluis und wn'nutis, die das Sächsische Recht zur Zeit allein kenne, noch eine Mittelklasse einzuschieben, zumal da der Werth, den 500 Thlr. —- —- für eine streitende Partei haben, sehr relativ sei. Der königl. Commissar v. Schumann fügt noch hinzu, daß mindestens die Hälfte der Processe den Werth von 500 Thlr. —-—- nicht übersteigen dürfte, mithin nur ein kleiner Theil der gesummten Rechtssachen an das OberappellationsgerichL kommen werde. Staatsminister v. Könneritz macht darauf aufmerksam, daß bei wirklichen cousis miuulis ein ganz anderes Verhältniß eintrete, indem dort nicht nur weniger Urthel statt fänden, son dern auch ein kürzeres Verfahren eintrete. Secretair v. Zedtwitz spricht hierauf die Vermuthung aus, daß bei einer neuen Proceßgesetzgebung die Summe der geringfügi gen Rechtssachen ohne Zweifel zeitgemäß erhöhet werden dürfte, wie denn das Appellationsgericht in Concursen schon jetzt bei Summen unter 200 Thlr. — - — -eine Abkürzung eintreten lasse. Fürst v. Schönburg, v. Carlowitz und Prinz Jo hann stimmen hierauf für das Deputationsgutachten und sonach für die Beibehaltung der Summe von 500 Thlr.—-—- als Norm, indem sie aufdas Beispiel anderer Staaten und dieNoth- wendigkeit Hinweisen, die Kosten in einem Verhältnisse zu dem Streitobjecte zu erhalten, und namentlich in minder wichtigen Sachen eine baldige Entscheidung zu erlangen. Die vom Directorio nunmehr gestellte Frage: Sollen Rechtssachen, deren Werth den Betrag von 500 Thlr.—-—- oder von 20 Thlr.—-—- jährlich nicht übersteigt, in tz. 18. ausgenommen werden? wird hierauf von 22 Stimmen gegen 11. verneint; dagegen wird die Frage: Sollen Rechtssachen, deren Betrag den Werth von 200 Thlr.—-—- oder von 8Thlr. —-—- jährlich nicht übersteigt, in tz. 18. ausgenommen wer den ? von 27 Stimmen gegen 6 bejahet. Der königl. Commissar v. Schumann erinnert in Be zug auf die Fassung des §. 18., daß der zweite Satz, von den Worten „Bei zwei gleichförmigen" an bis zu den Worten „be schlossen sein," überflüssig sei, und es treten dem mehrere Mit glieder bei. Prinz Johann beantragt, einstweilen den letzten Satz auszusetzen, weil der darin angezogene Z. 20. zur Zeit noch nicht genehmigt sei; die Kammer genehmigt dieß. Auf)ue von I). Deutri ch gestellte Frage beschließt die Kammer einstimmig den Wegfall des zweiten Satzes aus 18. Demnächst wird die Frage: Findet der von der Deputation entworfene Zusatz §. 18. in der besprochenen Maße und unter Vorbehalt der nach erfolgter Entscheidung über §. 20. etwa nö- thkg werdenden Abänderung des letzten Satzes Genehmigung? mit 32 Stimmen gegen 1 bejahet. / Hierauf geht man zu tz. 20. (welcher nach dem Deputa tionsvorschlage Z. 19. bildet) über, welcher lautet: „Gegen Erkenntnisse der ersten Instanz über den jüngsten
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