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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Baßler, daß die Armenanftalten in seinem Orte wenig Unter stützung fanden, und das Bettelwesen in der dortigen Gegend so überhand genommen habe, daß man des Abends oft ganze Schaa- ren von Kindern und Bettlern in die Orte zurückkehren sehe. Man habe deshalb schon versucht, freiwillige Beitrage für die Errich tung von Armen- und Arbeitshäusern zu gewinnen, allein man habe doch nur einen kleinen Theil bereitwillig dazu gefunden und Zwang sei in solchen Dingen nicht anzuwenden; er habe es daher für angemessen gehalten, das, was Einzelne nicht vermöchten, durch die Kammer bei der Regierung in Antrag zu bringen. Der Präsident eröffnete, daß er einen ähnlichen Antrag im Sinne gehabt habe, und daß ihm der Abg. Bäßler zuvorge kommen sei; er habe sich bemüht, die Mittel nachzuweisen, auf welchem Wege dem Bettelwesen am besten zu steuern sei, welches allerdings seit 10—15 Jahren so überhand genommen habe, wie er sich es früher nicht zu erinnern vermöge. Er stellte hierauf die Frage: ob der Antrag des Abg. Baßler (unter No. 1.) der 3. De putation zur Begutachtung zu übergeben sei? Dieß ward ein stimmig bejahet. Abg. Roux gab noch zu erwägen, daß es an und für sich doch bedenklich sek, die Last der Armenversorgung zur Staatslast zu machen; es liege jedem Orte ob, für seine Armen zu sorgen; auch müsse er auf die Aeußerung des Antragstellers, daß man sich zur Errichtung von Armenanstalten bloß auf freiwillige Beiträge habe beschränken müssen, widersprechen, da die Städteordnung einen besondern Abschnitt über die Regulirung des Armenwesens enthielte, auch mehrere andere Gesetze das Nöthige deshalb ver ordneten. Abg. Bäßler erhob sich, um Einiges zu erwiedern, fand es jedoch, auf das Bemerken des Präsidenten, daß derGegen- stand bereits der Z.'Deputation zugewiesen sek, für geeignet, et- wam'ge Bemerkungen bis nach Eingang des dießfallsigen Gutach tens zu verspüren. Es erfolgte hierauf die Vorlesung der unter Nr. 2 bemerkten Eingabe. Abg. Bäßler bemerkte in Bezug auf dieselbe, daß in seiner Heimath, in den Fabrikorten, die Bevölkerung so dicht bei ein ander wohne, daß sich Hunderte von Häusern nachweisen ließen, wo drei bis vier Familien in keiner Stube zusammen wohnten. Wenn nun jemand sterbe, so bliebe die Leiche entweder 3 Tage in der Wohnung der andern stehen, oder man suche sie früher zu be graben. Im ersten Falle entstünden, zumal bei ansteckenden Krankheiten, große Nachtheile für die Gesundheit, im andern Falle sei zu besorgen, daß jemand lebendig begraben werde. Des halb habe er auf die Errichtung von Leichenhäusern angetragen. Große Kosten könne dieß nicht herbeiführen, da es nur einer Stube mehr, etwa bei der Todtengräberwohnung, bedürfe. Jeden falls aber würde er die Besichtigung der Leiche durch einen Arzt vor der Beerdigung für nothwendkg halten. Abg. L attermann erklärte sich für den Antrag, insbeson dere was die Besorgniß des Lebendigbegrabens betreffe; er sei überzeugt, daß in seiner Gegend, besonders in besondern Krank heitsfällen, der fünfte Theil der Sterbenden nur halbtodt begra ben werde. Abg. Sachße gestand zu, daß die Erwähnten Bedürfnisse sich in einigen Ortschaften fühlbar machen könnten, allein in sei ner Heimath wisse er von keinen Klagen über zu frühe Beerdigun gen, und die vorgeschlagenen Mittel dürften doch sehr kostspielig sein, wenn man nur die Entschädigung der Aerzte für die vorzu nehmende Besichtigung, und den Transport der Leichen in die Leichenhäuser in Anschlag bringe. Abg. Bäßler: Letzteres köpne keine größeren Kosten ver ursachen , da die Leiche einmal doch transportirt werden müsse. Abg. v. Mayer: Wenn dergleichen Anstalten ihren Zweck erreichen sollten, so müßten sie mit zweckmäßigen Rettungsan ftalten verbunden und überhaupt geeignet eingerichtet sein. Der Transport eines Scheintodten könne schon allein seinen wirklichen Tod herbeiführen, noch mehr aber der Aufenthalt in einer kalten oder sonst nicht angemessen temperirten Kammer. Er läugne nicht, daß in den vom Antragsteller bezeichneten Orten ein loca les Bedürfniß solche Anstalten erfordere, und es möchte wohl ein Gegenstand der Sicherheits- und Wohlfahrtspolicei sein; allein ohne eigene Apparate, dem Scheintodten bei dem leisesten Zeichen des Lebens sofort Hilfe zu bringen, würde ein bloßes Haus oder eine Kammer ganz zwecklos sein. Staatsminifter v. Zeschauist ebenfalls der Meinung, daß zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes sehr umfassende An stalten nöthig sein würden. Es scheine überdieß die Erfahrung nicht für die Errichtung von dergleichen Leichenhäusern zu spre chen. Es wären hier im Orte selbst solche Anstalten, mit allen nothwendigen Requisiten versehen, allein in derRegel schaffe keine Familie ihre Todten in ein Leichenhaus. In Frankfurt a. M., wo eine ausgezeichnete Anstalt dieser Art bestehe, sei in mehrern Jahren nicht eine Leiche dahin geschafft worden. Jede Familie halte es für ihre Pflicht, die Leichen so lange unter ihrer Aufsicht zu behalten, bis sie sich selbst von ihrem wirklichen Ableben über zeugt habe. Abg. Axt bekräftigt seinerseits, daß die Geistlichen in solchen Gegenden, von denen der Antragsteller gesprochen habe, oft be stürmt würden, die Leichen zeitiger begraben zu lassen, als nach 3 Tagen; und daß der Mangel an einem passenden Platze für die selben wohl der Grund davon sei; allein man könne allerdings das, was von der Scheu vor Todtenhäusern gesagt worden sei, nicht in Abrede stellen; doch mache er auf das Institut der Tod- tenschau aufmerksam, welches im benachbarten Baiern und Böh men einheimisch sei, und wodurch dem Begraben der Scheintod ten vorgebeugt werde. Abg. Bäßler verwendet sich nochmals für dieses Letztere, erklärt aber, die Bedenken des Ministers v. Zeschau theilen zu müssen.
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