Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
dm Gebäuden erlangt wird, in den Domainenfonos fließen oll, so würde sich die Regierung dafür bestimmen; allein die von inem Abg. beantragte Beschränkung würde Zu weit führen. Nach der Aeußerung des Abg. v. Thiel au, daß er dieVer- »altung nicht mehr beschranke, als die Vf. Urk. ausspreche, und ach einigen Bemerkungen derAbgg. v. May er und v. Nostitz, oelche sich auf ihre früher aufgestellten Ansichten bezogen, geht der ) räsident zur Fragstellung über. Die Kammer tritt dem Deputationsgutachten bei, und schließt ich der Erklärung der ersten Kammer an. Weiter lautet der Bericht: 3. Enthalt das Decret die Mitteilung, daß die Staatsregie- ung es für angemessen halte, mit Ablösung der zu den Rentämtern u entrichtenden Geldzinsen und zwar in der Maße, daß dabei der Hsache Betrag des Zinses in Capital gewährt werde, so wie sich >ie Gelegenheit darbiete, vorzuschreiten, wie auch in einzelnen Fäl- en schon geschehen sei. Die erste Kammer hat hierüber beschlossen: daß sie die Ablösung dieser Geldzinsen und Zwar in der durch das allerhöchste Decret angedeuteten Maße, daß dabei der 25- fache Betrag des Zinses als Capital gewahrt werde, als dem beiderseitigen Interesse höchst förderlich halte. Die Deputation ist der gleichen Ansicht. Der Abg. Schuster beantragt hierbei, die Staatsregie- ung zu bitten, den 25fachen Betrag den Zeitverhaltnissen ge- naß, und da auch bei den vom Staate zu verzinsenden Steuer schulden eine Verminderung deS Zinsfußes allmählig eintrete, auf >en zwanzigfachen Betrag herabzusetzen, wogegen Staatsminister v. Zeschau bemerkt, daß hier gar nicht von Capitalien, welche den Untertha.nen dargeliehen werden, die Rede sei, yrithin der Zinsfuß der Staatspapiere hierauf gar keine Beziehung habe; indem Erbzinsen, Zinsen aus frühem Zeiten in Frage waren. Zudem bemerke er, daß ganz in die Willkühr der Interessenten gestellt sei, ob sie ablösen wollten oder nicht, und daß die Regierung zur Vereinfachung dieser Ver hältnisse diesen Zinsfuß angenommen habe. Der Abg. Runde stimmt dem Abg. Schuft er bei, und es stellt hierauf der Präsident die Frage: Tritt die Kammer dem Deputationsgutachten bei? welche bejaht wurde. Endlich lautet der Bericht wie folgt: 4. Sagt das Decret: Die aus den Veräußerungen und Ab lösungen zu erlangenden Gelder würden auf geeignete Weise wie der nutzbar anzulegen sein, und zwar in der Regel ourch Ankauf von Forst- und andern Grundstücken, als wozu sich, insbeson dere durch Ankauf von L-teinkohlenfeldern in derNahe des Stein kohlenwerkes zu Döhlen sm die nächste Zeit sehr entsprechende Ge legenheit darbiete, auch würden die auf dem Staatseigenthume hier und da ruhenden Leistungen in vielen Fällen mit Capital ab- gelöset werden können. Hierbei hat die erste Kammer folgende Beschlüsse gefaßt und die Deputation nachstehende Vorschläge zu machen: a. Die berichtende Deputation der ersten Kammer harte der- selbm vorgefchlagen, daß, um die gewisse Erreichung des hoch wichtigen Zweckes der unwandelbaren Erhaltung des Staatsgu tes zu sichern, aus den erlangten Geldern ein besonderer Fonds unter dem Namen Domainenfonds zu bilden sei. Dieser Fonds werde lediglich zu genau bezeichneten Bestimmungen Zu verwen den, für jeden andern Zweck jedoch ganz unangreifbar sein, auch eine, von allen übrigenStaatsfonds genau geschiedene Rechnungs führung zu erhalten haben und bei jedem ordentlichen Landtage die denselben betreffende Rechnung vollständig den Land standen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen sein. Der Staatsmknifter Herr von Zeschau erklärte bei den Ver handlungen in der ersten Karniner in Rücksicht dieses Gegenstan des, daß eine ähnliche Einrichtung bereits bestehe, indem die für verkauftes Staatseigenthum eingehenden Gelder bei der Haupt- Staatskasse in einem besondern Capitel vereinnahmt und eben so die für erkauftes Grundeigenthum verwendeten Gelder in einem besondern Capitel verausgabt würden, so daß der Stand desjeni gen Theils der Staatskasse, welchen die Deputation als Domai nenfonds bezeichne, in jedem Augenblicke übersehen werden könne. Was die Vorlegung der Rechnung darüber betreffe, so unterliege es zwar keinem Zweifel, daß die Stande solche zu verlangen be rechtiget seien, sie werde ihnen jedoch nach der Bestimmung §. 90. der Verfassung nicht ex oklleio, sondern nur auf ihren diesfallsi- gen Antrag mitzutheilen sein, da auch Z. 18. nur von einer Nach weisung spreche; wo man aber diese nicht genügend finde, da werde die Regierung auch unweigerlich die Rechnung mittheilen. Die erste Kammer hat durch Beschluß diesen Punct durch obige Erklärung für erledigt angenommen und sich dabei nur noch dahin bestimmt, daß sie den Namen, Domainenfonds gebraucht wünsche. Die Deputation schlägt vor, der ersten Kammer hier beizu treten. b. In Rücksicht der eingehenden Gelder aus veräußertem Grundeigenthum hat die erste Kammer beschlossen: Daß beim Einfließen m diesen Fonds die Gelder, insofern nicht ! sofort eine Gelegenheit zu deren vortheilhafter Wiederanlegung in neu zu acguirirenden Grundstücken sich darbietet, unverzüglich zum Ankauf inländischer Staatspapiere zu verwenden feien, eine Beschränkung auf gewisse bestimmte Classen inländischer Staats papiere aber nicht für wünschenswerth gehalten, auch anerkannt, daß die Zinsen der erkauften Staatspapiere nicht in den Domai nenfonds fließen könnten, sondern zu der currenten Staatsein nahme zu rechnen seien. Die Deputation stimmt dieser Ansicht vollkommen bei. e. Darüber, daß die eigentliche und bleibende Wiederanle gung der aus dem Verkaufe von Staatsgut gelöseten Gelder nur in der Erwerbung inländischen Grundeigenthums bestehen solle, war die erste Kammer einstimmig einverstanden, auch die Depu tation ist derselben Meinung. 6. Ferner hat die erste Kammer beschlossen, denWunsch aus zusprechen : daß zu dergleichen neuen Acquisitionen für das Staats gut in der Regel nur k. Forftgrundstücke von bedeutendem Umfang oder zum bessern Arrondissement dienend, und
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview