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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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gar nicht die Rede sein könne. Alle die Gesetze über die Organi sation derJuftizverfassung würden vielleichtunnütz sein, sobald etwa früher oder später die Aufhebung der Patrimomalgerichte von der Kammer beschlossen werden sollte. Was die Gründe ge gen die Aufhebung der letztem betreffe, so freue ihn die Anerken nung, welche die Verwaltung derselben gefunden habe; allein die angeführten Gegengründe könne er nicht billigen. Sie betrafen die königl. Aemter und deren Einrichtung. Aber die Tendenz gehe ja gerade dahin, diese Gerichte zu verbessern. Weil eine jetzige Einrichtung nicht vortrefflich sei, so könne man nicht sagen, daß eine künftige nicht besser werden könne. Namentlich gehe sein « Antrag auf die Einrichtung von Diftrictsgerichten, und die königl. Aemter waren gewissermaßen auch Patrimomalgerichte. Seine Gründe für die Aufhebung der letztem habe er beim Anträge selbst nicht naher entwickeln zu dürfen geglaubt. Was zweitens das Collaturrecht anlange; so sei nicht zu verkennen, daß eine Gleichförmigkeit derselben im Lande bisher keinesweges obgewaltet habe, und es werde daher solche von ihm in Anspruch genommen. Auch habe er gesagt, daß es nicht zu wünschen sei, die Patronatrechte ganz aufzuheben; nur die Be schränkung der Collaturrechte in soweit, daß den Gemeinden eine Mitwirkung zugestanden werde, halte er für nöthig. Wie dieß am Besten geschehen könne, darüber habe die Deputation und die Kammer sich zu entscheiden. Was endlich drittens den Vorwurf betreffe, daß sein An trag auf Aufhebung der Staatsfrohnen zu allgemein gefaßt sei, so wäre einestheils zu speciellerer Angabe der Frohnen seine Zeit zu beschränkt gewesen, andemtheils stehe es der Deputation zu, sich specieller auf den Antrag einzulassen, da es insbesondere dar auf ankomme, welche Frohnen die Deputation für Staatsfroh nen halte. So viel habe er zur Verteidigung seines Antrags wegen der dagegen gemachten Einwürfe zu sagen gehabt, ohne welche er die Resolution der Kammer ruhig abgewartet haben würde. — Es entspann sich nunmehr eine Discussion über die wegen dieser Anträge zu fassenden Resolution. Der Abgeordnete E i- senstuck glaubte, daß man nach §. 116. der Landtagsordnung darüber zu entscheiden habe, ob der Antrag sofort als ungeeignet zurückzugeben oder an eine Deputation zu verweisen sei? — Der Secretair Bergmann vermißt in den Anträgen die nach dem angeführten tz. erforderliche bestimmte Abfassung derselben in der Maaße, wie der Beschluß der Kammer lauten würde, wenn der l Antrag unverändert Genehmigung fände, und die Angabe der Motive. Im Uebrigen war er der Meinung, daß man bis zur Vorlegung der betreffenden Gesetzentwürfe die Berathung aus setzen möchte. In Bezug auf den den Anträgen gemachten Vorwurf der ermangelnden Motiven und bestimmten Abfassung, äußerte der Abgeordnete von Mayer hinsichtlich der Anwendbarkeit des ß. 116., daß hier nur das Formelle, nicht das Materielle des An trags gemeint sein könnte. Wäre das letztere gemeint, und müßte sonach, um den Antrag so bestimmt abzufassen, daß ihn die Kam mer unverändert annehmen könnte, der Gesetzentwurf selbst vom Antragsteller mit beigelegt werden, so würde ja somit die der Kammer nicht zustehende Initiative der Gesetzgebung dadurch derselben zugestanden sein. Es könne daher in dem angezogenen tz. nur die formelle Bestimmtheit des Petitums gemeint sein, indem es unmöglich wäre, ohnedie so eben erwähnten Folgerungen zu zie hen, das ganze Materiale des Antrags in das Petitum mit auf zunehmen. Der Secretair Bergmann erklärt dennoch zu einer hin länglichen Bestimmtheit, namentlich des dritten Antrags des Abgeordneten von Thielau, die Angabe derjenigen Staatsfroh nen, welche aufgehoben werden sollten, für nothwendig. Der Abgeordnete aus dem Winkel bemerkte, daß der L Abgeordnete von Thielau, wie es ihm nach 85. der Verfas sungsurkunde freigestanden habe, theils auf neue Gesetze, theils auf Abänderung und Aufhebung bestehender angetragen habe. Da nun vom Ministerio die Erklärung gegeben worden sei, daß nächstens vorzulegende Gesetzentwürfe diese Anträge berücksich tigen würden, so habe man sich bei dieser Erklärung zu beruhigen. Abgeordneter von Thielau glaubt seine Anträge genug sam motivirt zu haben, indem darin enthalten sei, was die Kam mer, falls sie dieselben annähme, zu thun haben würde. Er wüßte kein anderes Mittel zum Motiviren, wenn man nicht den l beantragten Gesetzentwurf fertig auf den Tisch legen wollte. Er trage auf eine Abstimmung über seine Anträge nach Vorschrift des §. 116. der Landtagsordnung an. Der Präsiden 1 stellt demnach die Frage: ob die Anträge des Abg. v. Thielau sofort als ungeeignet zurückgegebm werden sollen ? welche Frage durch 48 Stimmen verneint wurde. — Hierauf wurde von mehreren Seiten daraufangetragen, darüber abzustim men, ob die Anträge an eine Deputation zu verweisen seien ? andere wünschten eine einstweilige Beilegung derselben, bis die betreffen den Gesetzentwürfe eingegangen sein würden. Dagegen behaup tete der Abgeordnete Hammer, daß eine fernere Frage gar nicht mehr nöthig sei, indem nach tz. 116. der Landtagsordnung ein Antrag entweder sofort als ungeeignet zurückzugeben, oder zur weitern Prüfung an die dritte Deputation zu verweisen sei. Da nun die Kammer für das Erstere sich nicht erklärt habe, so habe sie eben dadurch die Abgabe an die dritte Deputation entschieden. Höchstens könne man diese Deputation ersuchen, bis zu Vorle gung der betreffenden Gesetzentwürfe die Begutachtung anstehen zulasten. — Der Abgeordnete von Mayer tritt dem bei, und fügt noch hinzu, das Präsidium habe ja nicht nöthig, die Anträge sofort an die Deputation abzugeben; dagegen es der Abgeordnete Axt und Andere bedenklich finden, dem Präsidium die beliebige Zurückhaltung der Anträge frei zu stellen. Der Abg. Eisen stuck spricht sich gegen die Ueberweisung der Anträge an die 3. Deputation aus, weil die zu verhvffenden betreffenden Gesetzentwürfe als solche der ersten Deputation zu übergeben, und dann die Arbeiten der 3. Deputation vergeblich sein würden. — v. Thielau hält dagegen eine Vorarbeit der 3. Deputation gerade für sehr wünschenswcrth; auch bemerkt der Abg. Roux, daß ja eine jede Deputation, ehe sie zu einer ihr übertragnen Arbeit schreite, sich zu erkundigen habe, was in dieser Hinsicht bereits geschehen sei, und so die vom Abg. Eisen stuck befürchtete Collision der k. und 3. Deputation sich erledigen werde. Die Kammer erklärt sich auf die Anfrage des Präsiden ten endlich dahin, daß durch den bereits gefaßten Beschluß die Anträge des Abg. v. Thielau als an die 3. Deputation übergeben anzuschen seien. — Nach Beendigung dieser Discussion kam aus der Regi- strande ferner zur Mittheilung: 10. Referat der 4. Deputation über die vom Papkerfabrikan- ten Walther und Eonsorten wegen Verfall ihrer Fabrikation abgefaßte Vorstellung. Der Abg. Runde, als Mitglied dieser Deputation, bestieg, dazu aufgefordert, die Rednerbühne, und verlas vorbenanntes Referat in der Maaße wie nachsteht: Unter den mannichfaltigen, zum Thekl öfters wiederholten Beschwerungsursachen, womit die obigen Bittsteller ihre Vor stellungen motiviren, heben sich im Wesentlichen besonders fol gende hervor, und zwar: g. das angebliche Mißverhältniß zwischen dem Grenzzolle, welchen das ausländische Papier bei seiner Einführung in das Königreich Sachsen, und dem, welchem das inländische Fabrikat bei allen Exporten über die Grenzen von Preußen, Baiern und Böhmen unterliegt. Jener diesseitige Zoll betrug bisher nicht
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