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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (18. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Golddiskontbank und ihre Bedeutung für unser Wirtschaftsleben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues Scheideverfahren für Edelmetallegierungen
- Autor
- Pfanhauser, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- ArtikelUmschau 171
- ArtikelDie Golddiskontbank und ihre Bedeutung für unser Wirtschaftsleben 172
- ArtikelNeues Scheideverfahren für Edelmetallegierungen 173
- ArtikelDas Ende des Julianischen Kalenders 175
- ArtikelNeuigkeiten aus den amerikanischen Patentberichten 176
- ArtikelDie Ermittlung der Abschläge bei verschiedener Benutzungsart der ... 177
- ArtikelAus der Werkstatt 178
- ArtikelSteuerfragen 179
- ArtikelSprechsaal 180
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 180
- ArtikelVerschiedenes 184
- ArtikelVom Büchertisch 184
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 184
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 16 DIE ÜHRMACHERKUNST 173 diskontbank ist eben keine deutsche Goldwährungsbank — für eine solche ist die Zeit leider noch nicht gekommen. Die Ziele der neuerrichteten Bank haben mit der deutschen Währung unmittelbar nichts zu tun, denn sie soll nur für den Auslandsverkehr Kredite für produktive Zwecke schaffen. Für den inneren deutschen Verkehr, soweit er sich ohne Beziehungen zürn Ausland abwickeln läßt, sind daher auch die neuen Noten nicht bestimmt und sollen dazu auch keine Verwendung finden. Wie in der UHRMACHERKUNST Nr. 13 angegeben, ist die Erlaubnis zur Annahme ausländischer Devisen im Inlandsverkehr bis zum 15. Mai d. J. verlängert. Hiermit wollte man den Gewerbetreibenden, die auf ausländische Rohstoffe angewiesen sind und mit ausländischen Krediten arbeiten, entgegenkommen. Es ist ihnen also noch ge stattet, eine sich ihnen durch ihre Abnehmer bietende Ge legenheit zum Erwerb von Devisen, die sie sonst infolge der nur einprozentigen Zuteilung seitens der Reichsbank nicht erhalten können, wahrzunehmen. Mit einer Ver längerung der Annahmeerlaubnis ausländischer Devisen im Inlandverkehr über den 15. Mai d. J. hinaus wird kaum ge rechnet werden können und wird dazu keine Veranlassung mehr vorliegen, weil mit der Aufnahme des Geschäfts betriebes der Golddiskontbank infolge der von ihr ein zuräumenden Kredite die Devisenlage eine für die betreffenden Gewerbezweige günstige Gestaltung annehmen wird. Die vom Käufer angebotene Bezahlung von Waren mit ausländischen Zahlungsmitteln wird alsdann vermutlich wieder verboten werden; auf die Pfundnoten der Diskontbank wird aber ein solches Verbot keine Anwendung finden können, weil diese Noten keine ausländischen Zahlungsmittel im Sinne der Devisengesetzgebung sind. Auch die Preisstellung im In landshandelsverkehr unter Zugrundelegung der Pfundnolen dürfte wohl gestattet bzw. nichts dagegen einzuwenden sein. Die Noten der Golddiskontbank werden im Inland mit Rücksicht auf ihren ausschließlich für den Auslandsverkehr bestimmten Verwendungszweck wenig zirkulieren, gegebenen falls könnten sie aber hier gegen Bezahlung eventuell auch mit der Papiermark käuflich erworben werden. Alsdann bestünde für den betreffenden Erwerber der Pfundnoten die Möglichkeit, diese Noten bei der Kasse der Golddiskontbank in Berlin vorzulegen; letztere wäre wiederum verpflichtet, die Noten gegen Schecks auf London oder gegen Abgabe von englischen Pfundnoten einzulösen. Auf diese Weise würde der Einlöser in den Besitz von fremden Zahlungs mitteln, deren Erwerb sonst nach der Devisengesetzgebung durch besondere Vorschriften geregelt ist, kommen. Die Deutsche Golddiskontbank ist geeignet, unserem Wirtschaftsleben in mancher Hinsicht neues Blut, das wir dringend brauchen, zuzuführen. Unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel konnte uns im Auslandsverkehr wegen der unsicheren Bewertung keinen Nutzen bringen, andererseits sind die im Inland erreichbaren, in letzter Zeit scharf heran gezogenen ausländischen Zahlungsmittel jetzt nur noch in verschwindendem Maße vorhanden. Die Nachfrage nach diesen, soweit sie für berechtigte Kreditverhältnisse besteht, wird nun, wie sich annehmen läßt, wenn auch unter ge wissen Beschränkungen, jedenfalls aber für die notwendigsten Kreditbedürfnisse Befriedigung finden können. Auch der Papiermark und der Rentenmark wird durch die Golddiskont bank — wenn auch nicht unmittelbar — ein Rückgrat ge geben, so daß die Stabilität, an die wir uns gewöhnt haben, gesichert erscheint. Es bleibt dann Aufgabe der neuen Bank, dafür zu sorgen, daß die Kredite ohne Ausrfahme allen denen zugute kommen, die ein berechtigtes Interesse an deren Erlangung haben. Die kursfähigen, in englischen Pfunden zur Ausgabe gelangenden Noten werden geeignet sein, im Ausland das jetzt noch fehlende Vertrauen an unseren Wiederaufstieg zu heben, und die mit dem Anspruch auf eine Mindestdividende ausgestatteten Aktien der Bank werden sich als Anlage kapital großer Beliebtheit erfreuen, und zwar auch im Aus lande, wo bei gleicher Sicherheit eine so hohe Verzinsung nicht zu erreichen ist. An dem voraussichtlich erheblichen Reingewinn der Golddiskontbank nimmt übrigens auch das Reich — ähnlich wie bei der Reichsbank — teil, indem es die Hälfte des über 8 % hinaus erzielten Geschäftsgewinnes erhält. Neues Scheideverfahren für Edelmetallegierungen Von Dr. W. Pfanhauser (Leipzig) Das Scheiden von Edelmetallegierungen ist ein immer dringenderes Bedürfnis geworden, nicht nur für verschiedene Industriezweige, die sich mit der Verarbeitung von Edel metallen befassen, sondern auch für selbständige Unter nehmungen oft großen Stils, welche durch Aufkauf von ver schiedenartigsten Edelmetallgegenständen und Abfällen sich ausschließlich mit der Verarbeitung und Scheidung solcher zusammengeschmolzenen Edelmetallegierungen befassen. Die älteren Verfahren auf rein chemischem Wege mittels Salpeter oder Schwefelsäure diese Scheidungen vorzunehmen, sind schon seit langem durch das elektrolytische Scheide- und Raffinationsverfahren ersetzt worden. Vor allem sind es die beiden Verfahren, nach Möbius und Wohlwill gewesen, die für diese Zwecke der Metallräffination sowohl in großen wie in kleineren Betrieben eingeführt wurden. Es mangelte aber bisher immer an einem Verfahren, welches gestattete, Legierungen mit Vorteil zu scheiden, die einen kleineren Gehalt an Edelmetallen bei einem verhältnismäßig großen Ueberschuß an Unedelmetallen, vorwiegend Kupfer, Zink, Blei, Zinn usw. aufwiesen. Nach dem neuen Verfahren nach System Dr. Carl ist es nun ohne weiteres möglich, solche Legierungen vorzuscheiden bei gleichzeitig möglicher Ge winnung des Kupfers als vollkommen reines Elektrolytkupfer. Beim Scheiden von Edelmetallen ist bekanntlich wichtigster Grundsatz, daß das dem Scheideverfahren zugeführte Edel metall in möglichst kurzer Zeit aus den Legierungen heraus gezogen und dem Verkauf wieder zugeführt werden kann. Nach dem Verfahren von Möbius dauert es immerhin etwa 48 Stunden, bis das im Rohsilber enthaltene Gold und das Feinsilber selbst dem Verkauf zugeführt werden können, vom Augenblick des Einbringens in den Scheideprozeß an gerechnet. Dieses ist bedingt durch den ganzen Gang der Scheidung und durch die bei dieser Raffinationsmethode zu lässige maximale Stromdichte je Quadratdezimeter Kathoden- bzw. Anodenfläche. Außerdem sind Legierungen, die mehr als 10 °/ 0 unedles Metall neben Silber und Gold enthalten, für das Möbius-Verfahren im allgemeinen nicht mehr gut zulässig, weil bekanntlich bei dem Verfahren nach Möbius das Kupfer und andere Unedelmetalle, die in Salpetersäure löslich sind, in den salpetersauren Elektrolyten gelangen und sich dort anreichern, bis die kritische Grenze erreicht ist, wo bei der zulässigen Kathodenstromdichte neben Silber vorwiegend auch Kupfer mit ausfallen würde und das Kathodenprodukt verunreinigen muß. Das neue Verfahren nach Dr. Carl ermöglicht nun einerseits, alle erdenklichen Legierungen von Gold und Silber neben Kupfer und anderen Metallen vorzuscheiden, so daß ohne weiteres auch Legie rungen von nur 10 bis 20 °/ 0 Silber, 80 bis 90 % Kupfer und anderen Metallen vorgeschieden werden können, und zwar in einer Weise, daß innerhalb der verhältnismäßig
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