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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (18. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Ende des Julianischen Kalenders
- Autor
- Engelmann, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuigkeiten aus den amerikanischen Patentberichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- ArtikelUmschau 171
- ArtikelDie Golddiskontbank und ihre Bedeutung für unser Wirtschaftsleben 172
- ArtikelNeues Scheideverfahren für Edelmetallegierungen 173
- ArtikelDas Ende des Julianischen Kalenders 175
- ArtikelNeuigkeiten aus den amerikanischen Patentberichten 176
- ArtikelDie Ermittlung der Abschläge bei verschiedener Benutzungsart der ... 177
- ArtikelAus der Werkstatt 178
- ArtikelSteuerfragen 179
- ArtikelSprechsaal 180
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 180
- ArtikelVerschiedenes 184
- ArtikelVom Büchertisch 184
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 184
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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176 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 15 sich „Neuer Kalender der orientalischen Kirchen“ und hat den Hauptvorzug, mit dem Gregorianischen Kalender gleiche Datumszählung zu haben. Der julianische Kalender blieb seit 1900 um 13 Tage gegen den gregorianischen zurück. Der erste und wichtigste Punkt der Konstantinopler Beschlüsse beseitigt diesen Unterschied. Der 1. Oktober a. St. 1923 wurde nach diesen Beschlüssen als der 14. Oktober des neuen Kalenders der orientalischen Kirchen gezählt, die Daten rechnung damit derjenigen des gregorianischen Kalenders angepaßt. Ueber diesen Kongreß und seine Auswirkungen berichtet der serbische Delegierte M. Milankovich in den „Astronomischen Nachrichten“ Nr. 5279, dessen Ausfüh rungen diesen Zeilen zum Teil zugrunde liegen. Der neue Kalender bedeutet keineswegs eine Ein- oder Unterordnung unter die Regeln des gregorianischen Kalenders. Noch bleiben Unterschiede bestehen. Der neue Kalender ist in seiner astronomischen Rechnung genauer als der gregorianische. Die neueren und feineren Erkenntnisse über die Länge des tropischen Jahres berücksichtigt der neue Kalender besser als der gregorianische und sucht den Aus gleich in einer anderen Anordnung der Säkularschaltjahre. Das tropische Jahr, die Zeit, welche die Sonne gebraucht, um, von einem Aequinoktialpunkt ausgehend zu dem gleichen Punkte zu gelangen, beträgt 3Ö5 d , 5 h , 48 m , 46,42 s . Der gregorianische Kalender läßt nur jene Säkularjahre als Schalt jahre gelten, deren Jahrhundertezahl restlos durch 4 teilbar ist (2000, 2400, 2800, also 20, 24, 28:4). Die neue Schaltregel der orthodoxen Kirche wurde hingegen, nach dem Vorschläge Milankovitschs, wie folgt festgelegt: „Von den Säkularjahren sollen nur jene Schaltjahre bleiben, deren Jahrhundertezahl durch 9 geteilt, den Rest 2 oder 6 ergibt.“ Bei dieser Berechnung ergibt sich eine durchschnittliche Länge des Kalenderjahres von 365 d , 5 h , 48“, 48®, was nur ein Abweichen von rund 2 Sekunden von der gegenwärtigen Länge des tropischen Jahres, gegenüber von rund 26 Sekunden beim gregorianischen Kalender bedeutet. Praktisch kann diese Schaltungsregel des neuen Kalenders ein Abweichen vom gregorianischen Kalender jedoch erst in 877 Jahren (i. J. 2800) ergeben. Wichtiger ist dagegen der bei beiden Kalendern noch bestehende Unterschied in der Berechnung des alle be weglichen Feste der Kirche bestimmenden Osterdatums. Es richtet sich bekanntlich nach dem von allen christlichen Kirchen angenommenen Grundsatz, daß der nach Frühlings anfang fallende sogenannte Ostervollmond hierfür bestimmend ist. Während die Bestimmung des Ostervollmonds im gregorianischen Kalender nach zyklischen Epakten- rechnungen erfolgt und der 21. März als feststehendes Datum des Frühlingsanfanges wenigstens schon seit der Kalenderreform des Papstes Gregor XIII. (i. J. 1582) gilt, nahm der Konstantinopeler Kongreß eine den astronomischen Verhältnissen gerechter werdende Formel für die Berechnung des Osterdatums an. Dieser neue Kalender fordert genaue astronomische Berechnungen der erforder lichen Mondphasen nach dem Meridian der heiligen Grabeskirche zu Jerusalem und läßt als Frühlings anfang nur den wirklichen astronomischen, das Frühlingsäquinoktium gelten. Zu welchen Differenzen in der Festrechnung dieser Unterschied führen kann, soll kurz das nach beiden Kalendern 1924 verschieden fallende Osterfest zeigen. Das Frühlingsäquinoktium 1924, also der Zeitpunkt, in dem die Sonne den Aequator erreichte, erfolgte am 20. März io h (M.E.Z.) abends. Der Vollmond nach dem Frühlingsäquinoktium trat am 21. März 5 h morgens ein. Demzufolge feierten die orientalischen Kirchen das Osterfest bereits am 23. März. Nach den erwähnten Regeln des gregorianischen Kalenders tritt der nächste Vollmond nach dem 21. März erst am 19. April 3 h nachmittags ein, und Ostern fällt somit auf den 20. April. Derartig ver schiedene Ostern würden, wenn dieser Zwiespalt weiter be steht, während der nächsten 50 Jahre noch 1927, 1943, r 954> 1962 und 1967 eintreten. Es ist kein Zweifel, daß mit der Kalenderreform des europäischen Ostens neue Wege zu einer völlig einheitlichen Gestaltung der christlich-kirchlichen Festrechnung geebnet wurden. Punkt 10 der Beschlüsse von Konstantinopel be sagt ausdrücklich: „Diese Reform des julianischen Kalenders kann keinesfalls ein Hindernis einer späteren Umänderung bilden, die von allen christlichen Kirchen angenommen sein würde.“ Diesen vom Geiste wahren Weltbürgersinnes ein gegebenen Beschluß der orthodoxen Kirchen betont der Berichterstatter eingehender mit den Worten: „Es ist übrigens zu hoffen, daß diese Unterschiede bald ausgeglichen sein werden, nachdem der Konstantinopeler Kongreß beschlossen hat, Schritte zwecks einer vollständigen Ver einheitlichung der christlichen Kalender ein zuleiten, welche bei beiderseitigem guten Willen wohl leicht zustande kommen kann.“ Vielleicht einigt man sich dann auf eine Formel, die der jetzigen Schwankung des Osterfestes innerhalb 35 Tagen wesentlich engere Grenzen setzt. An Vorschlägen mangelt es nicht. So wäre u. a. der Vorschlag von W. Foerster, der schon mehrfach große kirchliche, wissenschaftliche und werktätige Vereinigungen beschäftigte, von neuem der Er örterung wert. Er läßt die Mondrechnung überhaupt aus dem Spiele und besagt in seinen Hauptpunkten: Ostern fällt auf den dritten Sonntag nach dem Frühlingsäquinoktium. Dieses wird für den Meridian von Jerusalem berechnet und dabei der Tag von Sonnenuntergang ab gerechnet, in strenger Anlehnung an die Bibel. Danach würde sich Ostern nur um eine Woche verschieben und frühestens au| den 4. und spätestens auf den 11. April fallen. Weiter würde der 1. April, dieser für das geschäftliche Leben so wichtige Tag, niemals in die Osterfesttage selbst hineinfallen körnten (wie z. B. 1904), sondern höchstens auf den Donnerstag vor Ostern, der nicht als Feiertag gilt. Neuigkeiten aus den deutschen Patentberichten D. R. G. M. 864488 vom 23. Januar 1924: Das aus wechselbare Federhaus von der Firma: National-Uhr- werke Feld & Hepting in Villingen. Die Auswechselbarkeit ist erreicht durch einen Schlitz / } in der Platine und eine in die Federwelle eingedrehte Nute e. Wenn man die Brücke und das Sperrad abgenommen hat, kann man das Federhaus vorziehen, bis die Nute e gestattet, daß man das ganze Federhaus seitlich herausziehen kann, in dem die Nute e durch den Schlitz/ passiert. Die Sache hat zwei wunde Punkte: Erstlich, weil die Federwelle durch die Nute« über Gebühr geschwächt wird, so daß ein Bruch oder eine Verdrehung des Materiales bei festem Aufziehen durchaus nicht unwahrscheinlich erscheint. Der zweite Punkt, der unangenehm ist, besteht darin, daß durch die Einrichtung an Platz verloren wird für die Höhe des Federhauses und damit für die Breite der Feder. Der Konstrukteur ist dadurch gezwungen, entweder das Werk unnötig hoch zu bauen, oder mit schmalen, dafür dickeren Federn auszukommen. Patent-Anmeldung St. 37304 vom 17. Oktober 1923 von Ed. Staiger in Villingen betrifft ein Schlagwerk mit einem Zählhebel statt eines Rechens. Durch die Auslösung^ wird ein Anlaufarm zurückgedrückt, so daß der lange Zähl-
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