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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (18. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuigkeiten aus den amerikanischen Patentberichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ermittlung der Abschläge bei verschiedener Benutzungsart der Hausgrundstücke, und die Abzüge für Hypotheken
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- ArtikelUmschau 171
- ArtikelDie Golddiskontbank und ihre Bedeutung für unser Wirtschaftsleben 172
- ArtikelNeues Scheideverfahren für Edelmetallegierungen 173
- ArtikelDas Ende des Julianischen Kalenders 175
- ArtikelNeuigkeiten aus den amerikanischen Patentberichten 176
- ArtikelDie Ermittlung der Abschläge bei verschiedener Benutzungsart der ... 177
- ArtikelAus der Werkstatt 178
- ArtikelSteuerfragen 179
- ArtikelSprechsaal 180
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 180
- ArtikelVerschiedenes 184
- ArtikelVom Büchertisch 184
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 184
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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äk Nr. 15 DIE UHRMACHERKUNST 177 hebel bei i frei wird. Zugleich entkuppelt sich eine Kron- räderkupplung o, so daß der Zählhebel um einen durch die Stundenstaffel bedingten Winkel abfallen kann. Nachdem die Kupplung bei o wieder geschlossen ist, wird der Zähl hebel durch das Räder werk angehoben, bis der Anlaufarm, der hier die Stelle des Schöpfers vertritt, wieder abgefangen wird. Schon vor mehr als 20 Jahren hat man Schlaguhren mit Zähl- hebeln statt gezahnten Rechens fabriziert. Bei diesen wurden die Zählhebel nur durch eine Reibungskupp lung mit dem Räder werk verbunden, und die Anordnung kam in Mißkredit beim Publikum, weil die Zählhebel bei einem heftigen Zuschlägen der Zimmertür auslösten und die Uhr dann eine beliebige Anzahl Stunden schlug. Wenn aber der cholerisch veranlagte Haustyrann die Zimmertür hinter sich zuknallte, dann wußte die Frau auch sowieso schon, was bei „ihm“ die Glocke geschlagen hatte, und es war nicht erforderlich, daß die Uhr dies durch falsche Stundenangabe nochmals anzudeuten ver suchte. Dadurch kam der altbewährte, gezahnte Rechen wieder in seine Rechte. Die .Kronrad-Zahnkupplung muß nun beweisen, ob sie imstande ist, den Rechen endgültig verdrängen zu können. Patentanmeldung St. 37304 vom 17. Okt. 1923 von Ed. Staiger in Villingen betrifft eine Pendelabfallregulierung für Wand- und Stand uhren, gekennzeichnet durch Anordnung einer mit Reibung drehbaren Laterne d, mit Handmutter am unteren Ende und mit Trieb am oberen Ende, das mit einer an der Pendelstange gelagerten Teil zahnscheibe b mit Stift/ in Eingriff steht. Es ist zwar auffallend, daß man bei den heutigenUhren nur sehr selten eine Abfallregulier vorrichtung vorfindet, nachdem man sie bei den Gewichtregulatoren stets hatte, so könnte man meines Erachtens die Einrichtung mit einfacheren Mitteln erreichen, als es bei der abgebildeten ge schehen ist. Wenn diese Abfallregulierungen, die besonders für Laien handlich und für den Uhrmacher erwünscht sind, von einigen Fabriken erst wieder zur Einführung gelangen, werden die anderen auch bald folgen müssen. Patent-Anmeldung T. 28071 vom 4. September 1923 von der Tavannes Watch Co. in Tavannes (Schweiz). Diese Einrichtung dient zur Verbindung von Taschen uhrkloben mit der Platine. Während man bisher Stellstifte und Schrauben anwendete, stellt die Neuerung sozusagen einen sehr dicken Steilstift dar, der, mit einem Ansatz versehen, von unten in die Platine ein gepreßt wird und selber durchbohrt und mit Gewinde versehen ist, zur Auf nahme der Schraube. Für die großen Brücken, wie Federhausbrücken, ist die Sache nicht übel. Voraussetzung ist dabei, daß diese Büchsen fest genug sitzen, daß sie sich beim Ein- und Ausschrauben der Schrauben nicht in der Platine drehen können. Bei den kleinen Kloben ist die Art der Befestigung wohl weniger geeignet wegen Platzmangels und ist wohl nur für Haib und Dreiviertel-Platinen gedacht. D. R. G. M. 864489 vom 23. Januar 1924: National-Uhrwerke Feld &Hepting in Villingen: „Ankerprellung an Uhrwerken, gekennzeichnet durch einen an der Ankerwelle b befestigten, rechtwinklig abgebogenen Prellstift/, der durch ein in der Platine a angeordnetes Loch g ragt, welches als Anschlag des Prellstiftes/ dient.“ Diese Einrichtung ist wieder erfunden worden, nachdem sie vor etwa 20 Jahren schon einmal erfunden war und auch bei Uhren an gewendet gewesen ist. Aus welchen Gründen man die Anordnung wieder fallen ließ, ist mir nicht mehr in der Erinnerung. D. R. G. M. 865037 vom 9. Januar 1924: Franz Bertram in Aachen: „Fräser zum Anlegen der Decksteine für Balancekloben u. dgl.“ Dieses einem Senk- spiel ähnliche Werkzeug hat einen Fuß, mit dem es rechtwinklig auf einen Unruhkloben gestellt werden kann. Zwei regulierbare Stahlspitzen werden in die beiden Coqueret-Schraubenlöcher eingesetzt, und dann kann man mit einem Handsenker über flüssiges Material fortsenken, wenn das Steinloch im Unruhkloben zu tief sitzt. Ob diese Arbeit ein besonderes Werkzeug wert ist, kommt auf die Beschaffenheit des übrigen Werkzeuges an. Wer einen modernen Drehstuhl mit Lackfutter hat, kann ein besonderes Werkzeug für den Zweck wohl entbehren. P. Die Ermittlung der Abschläge bei verschiedener Benutzungsart der Hausgrundstücke, und die Abzüge für Hypotheken Dl*» H« Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir zu nächst zwei Gruppen der Hausgrundstücke unterscheiden: 1. Solche, die zum gewerblichen Betriebsvermögen gehören. 2. Andere bebaute Grundstücke. Die beiden Gruppen sind für Zwecke der Vermögenssteuer veranlagung nach völlig voneinander verschiedenen Gesichtspunkten zu bewerten. Die Bewertung von Grundstücken des Betriebsver mögens — meist Geschäftshäuser, Fabrikgebäude, Arbeiter wohnungen — hat nach den für Anlagekapital maßgebenden Be stimmungen zu erfolgen. Als Teile eines solchen sind sie mit 100 °/o des Anschaffungspreises, wie er Ende des Jahres 1913 für das H j|us aufzuwenden gewesen wäre, als Ausgangspunkt zu bewerten. Wir dürfen aber dabei nicht vergessen, daß hier mit dem Anschaffungs preis der Preis des Hauses, wenn es neu errichtet gewesen wäre, gemeint ist. Das ist wichtig und erklärlich mit Rücksicht auf die Rechtfertigung der Ausnutzung. Eine Abschreibung ist nur in Fällen einer tatsächlichen Abnutzung gerechtfertigt. Daß diese bei Häusern allgemein allmählich, aber sofort nach deren Errichtung einsetzt, ist ohne weiteres klar. Die Berechnung des Betrages, der bei Gebäuden, die zum Anlagekapital gehören, als Abnutzung abgezogen werden kann, ist durch Ministerialerlaß angedeutet; danach werden im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse keine Bedenken zu erheben sein, daß als jährliche Abnutzungsquote ein Betrag bis zu 2 o/ 0 des Wertes zugelassen wird, der von dem maßgebenden Anschaffungs preise des Grundstückes auf das Gelände entfällt. Das würden aller-
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