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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (6. Juni 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Amerikanische Patentneuigkeiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nochmals die Umarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer elektrischen Hauptuhr
- Autor
- Werner, Karl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelWirtschaftsfrieden 274
- ArtikelDie Schweizer Uhrenausfuhr nach Deutschland vom Standpunkt der ... 275
- ArtikelGeneralversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik ... 276
- ArtikelAmerikanische Patentneuigkeiten 279
- ArtikelNochmals die Umarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer ... 280
- ArtikelSteuerbriefkasten 280
- ArtikelSprechsaal 281
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 281
- ArtikelVerschiedenes 285
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 286
- ArtikelMesse-Nachrichten 286
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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280 DI® üfiRMACHEKfcüKSi Nr. 22 Ein amerikanisches Patenträtsel. Die kurzen Auszüge aus den amerikanischen Patentschriften, die man in den Fachzeitungen vor findet, sind stets so rätselhaft abgefaßt, daß man den ver schleierten Sinn des Wort lautes nicht verstehen kann. Manchmal kann man sich aus den beigefügten, meist sehr kleinen Abbildungen die Funk tionsweise des Apparats oder Mechanismus vorstellen, so daß man den Text der Be schreibung nicht benötigt. Immer gelingt dies aber nicht, wie es mir z. B. bei der in Abb. io dargestellten Ein richtung zum Regulieren von Taschenuhren nicht gelingen will, mir durch Nachdenken die Anwendungsweise zu ver gegenwärtigen und erklären zu können. Deshalb stelle ich es als „Rätsel“ oder „Rebus“ auf. Vielleicht finden sich unter den Lesern einige, die das Rätsel erraten können und die Resultate ihres tech nischen Denkens in den nächsten Nummern durch genaue Beschreibung der Funktion des Apparates veröffentlichen. Abb. io Der Apparat müßte ja wertvoll für die Uhrmacherei sein, wenn er wirklich brauchbar für das Regulieren von Uhren wäre. Es würde sich deshalb einiges Nachdenken vielleicht lohnen. Der kurze Wortlaut der Beschreibung lautet in Ueber- setzung'etwa folgendermaßen: ■- „Eine Meister-Taschenuhr (Mutteruhr würden wir sagen) zum Regulieren von Taschenuhren besitzt eine Hemmung, einschließlich Unruh und Welle, einen Regulierzeiger, welcher von dieser Welle befestigt ist und so eingerichtet, daß er gleichmäßig mit dieser schwingt; eine Regulierwelle und Antriebsmechanismus zwischen dieser Welle und dem Se kundenzapfen der Taschenuhr.“ Aus diesem Wortlaut ist für das Verstehen des Mechanismus nicht viel zu entnehmen. Aus der Abbildung ist nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob die obere Uhr die mit drei Stelzbeinen ausgerüstete Mutteruhr sein soll, oder die unten liegende Uhr. Wahrscheinlich ist ersteres der Fall, und die mit einem Verlängerungsglied 16 versehene Stange stellt die Verbindung vom Sekundenzapfen der zu regulierenden Uhr dar. In welcher Weise aber eine Beein flussung in bezug auf die Regulierung der unten liegenden Taschenuhr vor sich geht, kann man sich doch nicht vor stellen; selbst wenn man einigermaßen Uebung im Verstehen von Uhrenmechanismen hat, will einem dies nicht gelingen. Für richtige Lösung dieses Patenträtsels wird ein wert voller Preis ausgeworfen. Bei Eingang mehrerer richtiger Lösungen wird dieser Preis durch eine noch zu wählende Sachverständigenkommission verteilt werden. Pb. Nochmals die Umarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer elektrischen Hauptuhr An meiner Beschreibung der Umänderung eines G.-B.- Regulators zu einer Hauptuhr übt Herr Thiesen herbe Kritik, leider weicht er aber schon im ersten Satz vollständig vom Thema ab. Er sagt, es werden den Uhrmachern Vorschläge zur Anfertigung einer Hauptuhr gemacht, das stimmt nicht. Ich beantwortete die Frage eines Kollegen, auf welche Weise man einen G.-B.-Regulator zu einer Hauptuhr umarbeitet. Herr Thiesen behauptet, das öozähnige Auslöserad könne kein gutes Resultat ergeben. Seinen Beweis kann ich nicht anerkennen. Ich habe diese Art der Auslösung häufig aus geführt und habe die Differenzen bis auf zwei Pendel schwingungen beschränken können. Die hierdurch in der Länge der einzelnen Minuten entstehende Differenz wird aber auch dann noch nicht bedenklich sein, wenn Herrn Thiesens Richtlinien für die zulässige Differenz öffentlicher Uhren durchgeführt sein werden. Auch bei Beurteilung des Exzenters weicht Herr Thiesen vom Thema ab. Bei der in Frage kommenden Umänderung ist die Kraft gegeben. Es ist nur möglich, durch geeignete Uebersetzung der Exzenterwelle den Fallraum gut auszunutzen. Eine Kraty- messung an einem 4 mm- oder 2 mm-Exzenter in Zenti meter/Gramm wird daher gleiche Werte ergeben. Nicht gleich sind aber die Drehmomente. Bei einem 4 mm langen Exzenter ist dasselbe nur halb so groß wie bei einem 2 mm langen. Man muß daher bei einem langen Exzenter die Kontaktfedern sehr schwach spannen. Die Folge ist, daß dieselben an dem Mittelstück mit sehr wenig Druck anliegen. Da aber an diesen Stellen keine Reibung stattfindet, kann man diesen Zustand doch nicht mit „Gut“ bezeichnen. Das Verbrennen des Kontaktes, welches beim Betriebe der Anlage mit höherer Spannung oder Akkumulatoren leicht eintritt, wird verhütet durch Beseitigung des Kurzschluß stromes. Karl Werner (Duderstadt). Steuerbriefkasten Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Bei meiner Vorladung im November 1923 wurden mir Kann der Steuerpflichtige Spezifikation der Steuer rechnung und Abschrift von ihm vor dem Finanzamt vollzogener Schriftstücke verlangen? Frage: Aus den verschiedenen mir auferlegten Strafen bin ich nicht in der Lage mich zurechtzufinden, insbesondere weiß ich nicht, auf welcher Bemessungsgrundlage sie beruhen und wie sie sich berechnen. Als ich im Februar dieses Jahres den Strafbescheid erhielt, wurde ich sofort beim Finanzamt vorstellig, und wurde mir dort gesagt, daß die Strafe niedergeschlagen werde. Dies ist aber nicht geschehen, vielmehr ist ein neuer Strafbescheid hinzugekommen. Ich habe mir dann nochmals über die Berechnung Aufschluß aus gebeten, worauf mir als Antwort zuteil wurde, die Einziehung werde durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Dann habe ich noch eine frühere Steuerrechnung über 110,50 Mk. für Kosten und Strafe vom 31. August bis 31. Dezember 1923, über deren Zusammensetzung und Berechnungsart ich völlig im unklaren bin, da hierüber aufklSrende Angaben in der Rechnung nicht gemacht sind. o ein« Reihe von Papieren zur unterschriftlichen Vollziehung vorgelegt. Si« sind auch von mir unterschrieben worden, ohne daß ich weiß, waf darin gestanden hat. In meiner Erregung habe ich sie unterschrieben damit ich endlich meiner Arbeit wieder nachgehen konnte. Ich muß aber wissen, welche Verpflichtungen ich durch die mir vor gelegten Papiere übernommen habe. ^ Durch die Behandlung, wie sie mir seitens des mit der Be arbeitung meiner Steueraugelegenheiten beauftragten Beamten zutei geworden ist, fühle ich mich in hohem Maße in meinem Wirtschaft liehen Fortkommen infolge Beeinträchtigung meiner Arbeitskrafi geschädigt. Andererseits ist ein steuerliches Versäumnis von tnii nur darauf zurückzuführen, daß mir das Zahlenmaterial der Infiations zeit über den Kopf gewachsen war. Was kann ich tun, um zt meinem Recht zu kommen? Antwort: In solchen Fällen ist es zweckmäßig, sich möglichsi auf den schriftlichen Verkehr mit dem Finanzamt zu beschränken
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