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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (6. Juni 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelWirtschaftsfrieden 274
- ArtikelDie Schweizer Uhrenausfuhr nach Deutschland vom Standpunkt der ... 275
- ArtikelGeneralversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik ... 276
- ArtikelAmerikanische Patentneuigkeiten 279
- ArtikelNochmals die Umarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer ... 280
- ArtikelSteuerbriefkasten 280
- ArtikelSprechsaal 281
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 281
- ArtikelVerschiedenes 285
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 286
- ArtikelMesse-Nachrichten 286
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 22 DIE UHRMACHERKUNST 281 Wenn dagegen auf Vorladung beim Finanzamt eine unterschrift- liebe Vollziehung eines Schriftstückes, mit dessen Inhalt man sich nicht ohne weiteres einverstanden erklären kann, gefordert wird, so sollte die verlangte Unterschrift unter Vorbehalt abgegeben oder eine Vorbehaltserklärung in den Schriftsatz aufgenommen werden. Sie würden das # Finanzamt um Ausfertigung einer • Abschrift der betreffenden Papiere zu bitten ha\>en, gleichzeitig aber mit Rück sicht auf Ihre Unkenntnis über den Inhalt der Papiere auch um Stundung, soweit Sie durch Ihre Unterschrift Verpflichtungen über-' nommen haben. Wenn Sie in Ihrer Eingabe an das Finanzamt hervorheben, daß Sie den Inhalt der seinerzeit Ihnen vorgelegten Papiere nicht kennen, so wird Ihnen vielleicht aus Billigkeitsgründen Gelegenheit gegeben, nochmals dazu Stellung zu nehmen. In der' Regel wird in den Steuerrechnungen die ursprüngliche Steuerschuld,^, dann die Zuschlagszinsen und Beträge für Strafen getrennt ange-I geben. Wenn es nicht geschehen ist, so würden Sie zweifellos dnreh ein entsprechendes schriftliches Gesuch an das Finanzamt erreichen,^ daß die Spezifikation der Steuerrechnung angeordnet wird. Im einzelnen führen die Berechnungen der Steuerbeträge in die verschiedensten Steuerbestimmungen auch des letzten Jahres hinein, wo monatlich ein anderer Multiplikator für die Einkommen Steuer-Vorauszahlungen festgesetzt wurde, so z. B. vom 15. August 1933 ab das Gesamteinkommen von 1922 dividiert durch 4 und multipliziert mit 25, ferner z. B. Zahlungsverzug vom 1. September ab monatlich 15 % und beim Verzug von mehr als 3 Monaten 30 o/o' des Rückstandes. Mit Wirkung vom 14. Oktober 1923 trat dann, die Aufwertungsverordnung, die die Steuern unter Anwendung eines* erst wöchentlich, dann öfter bestimmten Goldumrechuungssatzes auf andere Basis stellten. Wer Steuerrückstände hatte, mußte hier-'S^ nach, je nach der Dauer, mit ziemlicher Anhäufung rechnen, und ■». ist die Steuerschuld von 110,50 Mk. für die Zeit vom 31. August bis 31. Dezember 1923 sehr wohl möglich. In welcher Höhe das Finanzamt Beträge "für Strafen verlangt hat, muß natürlich aus dem Bescheid hervorgehen. Sollte Ihnen inzwischen zu dieser Sache nochmals ein Bescheid zugehen, so ist das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt am Platze. Hierbei ist aber die Frist für die Einlegung dieses Rechts mittels einzuhalten; sie beträgt einen Monat, nach dessen Ablauf der Einspruch nicht mehr zulässig ist. Duldung des Betretens der Geschäftsräume zur Bfichervorlegung Frage: Seit einigen Tagen werden vom hiesigen Finanzamt durch den Beamten, der die Umsatzsteuer unter sich hat, bei den Geschäftsleuten die Bücher, Rechnungen usw. kontrolliert. Wir Kollegen haben monatlich unsere Steuererklärungen abgegeben und bezahlt; liegt da ein Gesetz vor, daß das Finanzamt ohne weiteres in das Geschäft einen Beamten schickt und sich die Bücher usw. zeigen läßt und alles nachrechnet, ob es keinen Fehler findet, um Schätzungen vorzunehmen? Darum ist es ja zu tun. Antwort: Das Finanzamt kann nicht ohne vorherige An ordnung, die die Beweispflicht für die Richtigkeit der Steuer erklärung verlangt, einen Beamten zur Nachprüfung der Bücher in Ihre Geschäftsräume schicken. Es muß Ihnen durch Erscheinen vor dem Finanzamt Gelegenheit zur Büchervorlegung innerhalb an gemessener Frist gegeben werden. Erst, wenn Sie der Anordnung nicht nachkommen, kann zu Zwangsmitteln geschritten werden. Zu diesen würde auch die Schätzung der Besteuerungsgrundlage gehören. Gegen eine solche Schätzung ist nur die Beschwerde an das Landes- finanzamt zulässig. * Heimarbeiter und Rentenbankumlage Frage: Ich habe 1923 keinen Gehilfen und Lehrling beschäftigt, nur ließ ich ab und zu bei einem Heimarbeiter Reparaturen machen; muß ich da für die Rentenbank zahlen? Antwort: Der Heimarbeiter kann unter Umständen als Arbeit nehmer anzusehen sein. Ohne weiteres ist die Frage, ob im Sinne der Rentenbankverordnung der Heimarbeiter als Arbeitnehmer gilt, nicht zu beantworten. Es ist jeder Fall für sich nach seinen Merk malen zu entscheiden, wobei es auch darauf aukommen wird,^ ob der Heimarbeiter regelmäßig einen Arbeitnehmer in Ihrem Betriebe »setzt. Je nach den Umständen wird das Finanzamt zu ermitteln haben, ob es sich um einen selbständigen und daher umsatz steuerpflichtigen Hausgewerbetreibenden oder um einen un selbständigen und daher lohnabzugspflichtigen Heim arbeiter handelt. Der Heimarbeiterzuschlag, den der Arbeitgeber dem Arbeit nehmer zur Beschaffung und Instandhaltung der von dem Arbeit nehmer zu stellenden Werkzeuge und zur Bestreitung von ähnlichen Auslagen zahlt, ist z. B. im allgemeinen als Arbeitslohn anznsehen. Ob am 18. Oktobar 1923 nach Lage der Sache der Heimarbeiter Ihres Falles Arbeitnehmer im Sinne der Rentenbankverordnung war, wird sonach davon abhängen, ob für den Arbeiter ein Steuerabzug so erfolgen hatte. I9t dies der Fall, so ist die Voraussetzung für die Umlagepflicht gegeben. Unser Nachwuchs Neue Wege der Lehrlingsausbildung sind erfreulicherweise be schriften worden, die eine fachgemäße Erziehung und eine Erstarkung des Standesbewußtseins unseres Nachwuchses mit sich bringen werden. Wenn man die einzelnen Berichte der verschiedenen Innungen studiert, so ist wohl eine gewisse Richtlinie allen gemeinsam. Aber eine ein heitliche für ganz Deutschland und das gesamte Gewerbe fehlt. Es sind mehr oder weniger Versuche oder ganz persönliche Ansichten, die sich durchsetzen. Selbst die Prüfungen des Zentralverbandes sind noch nicht vom ausgereiften Standpunkte zu bewerten, wenn sie auch zweifellos das zur Zeit Beste sind. Der Ansicht, daß Zwischen prüfungen der einzelnen Innungen nur schädigend oder hemmend wirken können, muß aber entgegengetreten werden Wenn man die Zahl der eingesandten Arbeiten in Betracht zieht, 9ind diese nur ein Bruchteil sämtlicher Lehrlinge, damit ist aber schon bewiesen, daß nur vereinzelt sich der Uhrmacher der Mühe unterzieht, seine Lehrlinge zu dieser Prüfung anzuhalten. Es muß die Innung selbst Prüfungen vornehmen, die befruchtend nicht nur auf den Lehrling, sondern auch auf den Meister wirken. Hier klare, einheitliche Wege und Bestimmungen zu treffen, ist Sache des Zentralverbandes unter Mitwirkung der Unte/verbände und deren Innungen. Die Glashütter Uhrmacherschule will ich Uhrmacher-Akademie nennen und hier ausschalten, sie soll uns Uhrmacher - Pädagogen heranziehen zum Teil, des anderen Prüfungsmeister und auch sonst brauchbare Uhr macher für Theorie und Praxis. Auch Altona und Hannover sind für die Praxis wertvolle Bereicherungen, aber der Schwerpunkt wird immer auf die größere Zahl der Lehrlinge zu legen sein, die eine derartige Fachschule nicht besuchen können, und die man in Kürze „täglichen Bedarf“ bezeichnen könnte. Hier ist ein großes, dankbares Feld, ein Lebensnerv für die Innungen, die diesen sorgsam zu pflegen haben. Man muß aber sich stets bewußt sein, daß man heran wachsende Menschen vor sich hat, die mit Fehlern und Schwächen behaftet sind, und hier liegt eine große Gefahr vor: falscher Ehrgeiz, Ueberschätzung des eigenen Könnens und dadurch Heranziehung von überspannten, unbrauchbaren Kollegen. Ob hier die Prämiierungen, die den Zweck baben, den gesunden Ehrgeiz anzuspornen, doch nicht geändert werden müßten, wäre wohl erwägenswert. Es wäre weiter zu emp fehlen, dem ausbildenden Meister eher eine Prämiierung zu geben als dem Lehrling, diesem eine allgemeine Anerkennung und Fest stellung, daß die angefertigte Arbeit den Anforderungen genügt hat. Die Verantwortung für die Grundlage und weitere Entwicklung trägt der Lehrherr und nicht der Prüfungs-Ausschuß. O. Trawny. osnDmmynarimcblm Thüringer Ubrmacher-Unferverband. Laut Be Schluß der Vorstandssitzung vom 6. April und des Verbandstages vom 15. Oktober 1923 berufe ich unseren diesjährigen ordentlichen Unterverbandstag hiermit ein auf den 22. Juni nach Gotha, Schloß hotel. Vorläufige Tagesordnung: 1. Jahresbericht, 2 Eingänge- und Protokollverlesung des letzten Verbandstages, 3. Kassenbericht, 4. Wahl der Kassenprüfer und Bericht derselben, 5. Vortrag über die Wirtschaftslage, 6. Wahl des statutenmäßig ausscheidenden I. Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder, 7. Bericht über die Hauptausschußsitzung in Halle und unsere dazu ein- gebrachten Anträge, 8. Anträge zur Reichstagung, 9. Wahl eines Delegierten zur Reichstagung, 10. Verschiedenes. Ich bitte schon heute die Herrn Kollegen, sich für den 22. Juni freizuhalten und ihre Damen mitzubringen, da eine gemeinsame Mittagstafel statt findet. Die schwierige Zeit erfordert mehr den je ein festen Zu sammenschluß, darum bitte ich alle Kollegen, zur Stelle zu sein. Unser Kollege Herr Fritz Voit in Erfurt ist Anfang Mai verstorben, wir bedauern in ihm einen Kollegen, der stets eine rege Teilnahme an unseren Bestrebungen gezeigt hat und trotz seiner Krankheit an unseren Versammlungen teilnahm. Das danken wir ihm über das Grab, indem wir ihm eine gute ehrende Erinnerung allezeit bewahren. Der Vorsitzende: Oswald Firl, Erfurt. Landesverband würtfemb. Ubrmacber. Nur wenige Wochen trennen uns noch vom Verbandstag in Heilbronn. Die Arbeiten sind im besten Gange, um unseren Kollegen mit ihren Damen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben Erledigung wichtiger Angelegenheiten finden auch sehr inter essante Vorträge statt, die zum Nutzen aller Kollegen und zum
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