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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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den, und es handelt sich also nur um vie Art und Weise der Re präsentation. Nun habe ich allerdings die vollkommene Ueber- zeugung, daß, wenn die Beschlußfassung auf der Majorität der Stimmen beruhen soll, große Prägravarionen zu Tage kommen dürften, die bald den einen, bald den andern Theil treffen werden. Ueber die Gründe davon will ich mich nicht weitläufig auslassen, dadies bereits von dem Herrn Separatvotanten geschehen ist; nur auf einen Umstand erlaube ich mir, noch auftnerksam zu machen. Der Gesetzentwurf laßt zwar einen Widerspruch nach und eine Berufung; ich verweise aber darauf, daß etfahrungsmäßig eine große Verschiedenheit darin liegt, ob ich blos darauf beschränkt bin, bereits gefaßte Beschlüsse wieder rückgängig zu machen, oder ob ich berechtigt bin, überhaupt eine bcnachtheiligende Beschluß fassung aufzuhalten und zu Hintertreiben. Die Erfahrung lehrt, daß das zweite Recht viel größere Wirkung hat, weit umfassender als Vas erste ist, und daß Widerspruch gegen gefaßte Beschlüsse nur selten Erfolg hat. Abg. v. Gablenz: Ich habe nur noch wenige Worte über diesen Gegenstand zu sagen, da bereits die Ansichten, welche ich theile, von dem Herrn Separatvotanten ausführlich und so klar dargethan worden sind, daß ich über diese Sache mein Urtheil festgestellt habe. Was meine Ansicht im Allgemeinen betrifft, so muß ich sagen, daß ich die Entscheidung der Majorität eben nur da anerkennen kann, wo überhaupt eine gewisse gleichmäßige Vertretung der Interessen stattfindet, daß aber da, wo es sich vorzugsweise um materielle Interessen handelt, die Minorität fich der Majorität nicht zu unterwerfen hat, es heißt dies dem Schwachem Vermögen nehmen, denn das ist eine ausgemachte Sache, daß eben bei Abgabe einer Stimme, wo materielle In teressen gegenüberstehen und in die Wagschaale gelegt werden, diese auch einen bedeutenden Einfluß ausüben. Wenn der geehrte Abg. Scholze sagte, es handle sich hier nicht um mate rielle Interesse», nicht um Geld, sondern nur um Verbesserungen, so weiß ich nicht, wie im Allgemeinen Verbesserungen ohne Geldopfer eingeführt werden sollen. Wenn sodann eine Ana logie zwischen der Vertretung von Schulgemeinden und der von Kirchengemeinden gezogen wird, so dürfte doch ein Unterschied darin liegen, daß die Schulgemeinde gewöhnlich eine einzeln stehende Gemeinde ist, die Kirchengemeinde aber gewöhnlich aus vi elen Gemeinden zusammengesetzt ist. Wenn ferner von dem Abg. Scholze gesagt wurde, daß, wenn nach dem Separat- voto die einzelnen Gemeinden schriftlich mit einander zu unter handeln hätten, und dies zu Weitläufigkeiten führen und den Ge schäftsgang erschweren würde, so ist bereits nach dem Vorschläge des Separatvotum oder der Deputation der ersten Kammer nach gelassen, daß die verschiedenen Gemeinden durch ihre Vertreter gemeinschaftlich verhandeln und auch einen Beschluß fassen können, und werden diese Verhandlungen bessere Resultate geben, als wenn im Voraus der Zwang herrscht. — Weiter gestehe ich, daß ich nicht weiß, ob ich den Herrn Referenten in dieser Beziehung recht verstanden habe, nämlich da, wo er im Betreffdes Antrages, der von dem Herrn Separatvotanten früher gestellt worden, die Worte vorlas. Ich weiß nicht, ob der Herr Refe rent nämlich darin einen Widerspruch mit dem Separatvoto und dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer findet. Nach meiner Ansicht herrscht darin keiner. Es ist ihnen nachgelassen, dies würde auch die Ansicht deS Separatvotanten sein, gemeinschaft lich zu verhandeln, es ist ihnen gestattet, gemeinschaftlich Beschluß zu fassen, und wenn ein gemeinschaftlicher Beschluß, d. h. Stimmeneinhelligkeit stattfindet, so ist dieser zur Exemtion zu bringen, aber es ist damit noch nicht ausgesprochen worden, daß die Majorität zu entscheiden habe, so verstehe ich wenigstens diesen frühem Antrag, daß unter gemeinschaftlicher Be schlußfassung Stimmeneinhelligkeit geherrscht habe» müsse, bevor die Exemtion des Beschlusses erfolgen könne, und nicht, daß sich die Minorität ohne Weiteres der Majorität unterwerfen müsse; ich habe wenigstens bei dem Verlesen von Majorität und Mino rität Nichts gehört. Referent Abg. Braun: Es ist mir nicht klar, wie ein gemeinschaftlicher Beschluß gefaßt werden soll, wenn nicht die Majorität entscheidende Stimme hat. Abg. v. Gab lenz: Da Majorität und Minorität nichtge-- nannt, so glaube ich unter gemeinschaftlichem Beschlüsse Stimmeneinhelligkeit zu verstehen. Abg. Scholze: Es ist gesagt worden, wenn die De putaten der Gemeinden zusammentreten sollen, wo es sich um kirchliche Angelegenheiten handle, so handle es sich allemal um Geld, dem muß ich widersprechen. Wenn die Deputirten der Gemeinden zusammentreten, da handelt es sich nur darum, was und wie auf die beste und billigste Art gebaut werden soll- Wenn von den Gemeinden dann Geld aufgebracht werden soll, so weiß in Zukunft schon jede Gemeinde ihre Einheiten und was sie beizutragen hat, und jedes Rittergut ebenfalls. Diese Sache gehört nicht in diese Versammlung; das Geldaufbringen ist freilich die Folge von diesen Zusammenkünften und diesen Verhandlungen. Es ist ferner gesagt worden, daß freiwilliger Zusammentritt nicht ausgeschlossen wäre, wie es der Separatvo tant und die erste Kammer wollen. Ich gebe das zu, aber wer» den sie denn zusammmtreten? Ein freiwilliges Zusammentreten, wenn 20—30 Gemeinden und einige Rittergutsbesitzer zu einer Kirchengemeinde gehören, wenn keine Norm, wenn kein gesetz licher Zwang besteht, ist eine rein unmögliche Sache, und daher kann ich mich mit diesem Vorschläge nicht einverstanden er klären. Vicepräsident Eisenstuck: Da ich der Majorität der Deputation angehöre, sokanyichmich auf Weniges beschränken. Ich glaube, daß man in dieser Angelegenheit auf frühere Vor gänge zurückgehen muß, und daraus ergibt sich Folgendes: Es hat der Ständeversammlung die Frage Vorgelegen, wie die Ver tretung in Kirchen - und Schulsachen sein solle. Die Staats regierung hatte früher die Ansicht gehabt, daß eine ab sonderliche Vertretung die wirksamste sein werde, die zweite Kammer aber glaubte, daß es große Schwierigkeiten haben würde, absonderliche Vorstände für politische Angelegenheiten in Kirchen- und Schulsachen in den Landgemeinden hervorzu rufen, und das ist der Grund gewesen, weshalb alsdann die
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