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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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hen. Sie hat darüber in der Bhat nicht zweifelhaft sein können. Aus der ersten christlichen Kirchenverfassung ssind die Kirchen gemeinden hervorgegangen, sie wurden von den Aposteln ge-! gründet und waren die Wiege des Christenthums. Alle christ-! ttchen Confesflonen haben auch von jeher eigene Kirchengemein- -en gehabt und haben sie bis heute noch. Auch unsere Gesetz- ? gebung hat seit 30V Jahren nicht den leisesten Zweifel darin ge-' hegt, und in diesem Saale ist noch bei dem gegenwärtigen Land-- tage, als die Regierung bei dem Gesetze über Sportelwesenden Ausdruck „Gemeinden" beantragt hatte, der Ausdruck „Kirchen-; und Schulgemeinden" beliebt worden. Mußte man also davon ausgehen, daß Kirchengemeknden, und zwar getrennt von den politischen Gemeinden, in dem Lande bestehen, so konnte man auch darüber keinen Zweifel hegen, daß, wenn eine selbststän dige Stellung ihnen eingeräumt werden solle, für die Kirchen gemeinden Ausschüsse, welche solche zu vertreten haben, zu bil den seien. Nur war man aus wichtigen practischen Gründen der Ansicht, daß diese Ausschüsse nicht durch Wahlen inner halb der Kkrchengemeinden zusammenzusetzen seien, sondern aus den Vertretern der einzelnen politischen Gemeinden, welche die Kirchengemeinde bilden, zu bestehen hätten. Immer kam man jedoch darauf hinaus, unter einem solchen Ausschüsse sich diejenigen zu denken, welche die ganze Kirchengemeinde zu ver treten haben. Hier konnte man nicht annehmen, daß ihr Beruf sei, die einzelnen Theile der Gemeinde in diesem Ausschüsse der Kirchengemeinde zu vertreten. Nein, der Ausschuß sollte eine größere Aufgabe haben, man mußte in ihm den Vertreter des Gesammtwillens der Kirchengemeinde erkennen. Sie selbst, meine Herren, sind ja aus verschiedenen Ständen hervorgegan gen, von einzelnen Wahlbezirken hierher gesendet, aber dennoch haben Sie nicht die Interessen des einzelnen Standes, nicht die Interessen des einzelnen Bezirkes, sondern die Interessen des gemeinsamen Vaterlandes und Volkes zu vertreten. Ebenso dachte mau sich diese Vertreter als Vertreterder Kirchengemeinde, und es lag in der Natur der Sache, daß man diesen Vertretern das Recht, Beschlüsse durch Stimmenmehrheit zu fassen, ein räumen mußte. Darauf, welche Volkszahl, welches Areal, welchen Umfang an Grundbesitz die Vertreter repräsentirten, konnte man nicht eingehen. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, daß eine solche Vertretung möglichst gleichmäßig zusammenzusetzen ist; dies aber in der Wirklichkeit genau auszu führen, ist von reiner Unmöglichkeit, und derselbe Mangel tritt auch bei allen politischen Verhandlungen in allen Stadien hervor. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß die älteste constitutio- rielle Verfassung von ganzEuropa, die Mutter aller spatern Ver fassungen dieser Art, in dieser Hinsicht die mangelhafteste ist, die je bestanden, gleichwohl aber das Gesammtintereffe ihres Vater landes Jahrhunderte lang auf die würdigste und vollkommenste Weise vertreten hat. Uebrigens hat die Regierung nicht ver kannt, daß die ideale Aufgabe, das Gesammtinteresse gleichmä ßig zu vertreten, nicht immer verwirklicht werden dürfte. Man hat sich nicht bergen können, daß in einem solchen Kirchenaus- schuffe das eine Element das andere überwiege, man hat ebenso II. 49. wenig verkennen können, daß ein Sonderinteresse jetzt dem an dern den Vorrang abgewinnen werde. Um aber das möglichst zu beseitigen, hat man ein Mittel vorgeschlagen, welches gegen einen solchen einseitigen Beschluß hinreichend sicherstellt; man hat dem Gemekndetheile, welcher sich beschwert fühlt, sowie den Be sitzern der von dem Gemeindeverbande ausgeschlossenen Grund stücke das Recht auf die höhere Berufung, also mit andern Wor ten eine Separatstrmme eingeräumt. Damit konnte man zu der Ueberzeugung gelangen, daß die Majorität nie auf eine drü ckende und ungerechte Weise die Minorität überstimmen könne. Will ich noch weiter darauf eingehen, so muß ich mir zu bemer ken erlauben, daß die jenseitige geehrte Deputation von einem zu beschränkten Gesichtspunkte ausgegangen ist. Sie hat in Bezug darauf, wann ein Beschluß zu fassen sei, nur die Frage ins Auge gefaßt, ob irgend eine kirchliche Einrichtung Platz zu greifen habe, ob z. B. ein Neubau stattsinden soll, ob eine Or gel anzuschaffen sei. Diese Frage ist dem praktischen Gesichts punkte nach minder wichtig; denn alle derartigen neuen Einrich tungen, Bauten und dergleichen gehen in der Regel von der Be hörde aus. Diese gibt die erste Anregung, und sie unternimmt nicht leicht. Etwas in Antrag zu bringen, von dessen Nothwen- digkeit sie nicht überzeugt ist. Ist aber die Frage, ob Etwas nothwendig fei, in der Regel schon vorher entschieden, so kann dies kaum noch Gegenstand der Beschlußfassung sein; denn was noth wendig ist, muß gewährt werden. Weit schwieriger stellt sich aber diese Frage in Ansehung der Ausführung dar, in Bezug darauf, w i e Etwas zu geschehen habe, wie Etwas auszuführen sei. Ich mache nur aufmerksam auf einen Fall, und leider ist dieser Fall in letzterer Zeit so vielfach vorgekommen, nämlich, es brennt eine Kirche ab. Nun ist man darüber einig, daß sie wieder aufgebaut werden muß, wohl aber ist das zweifelhaft, wie sie wieder aufzubauen sei, und die Erfahrung der neusten Zeit hat gelehrt, daß hierüber die meisten Differenzen stattsinden und es bei zusammengesetzten Kirchengemeinden fast unmöglich ist, sich zu vereinigen. Der eine Kheil hat diese, der andere jene An sicht; aber gerade diese Frage setzt die ruhigste und unbefangen ste Berathung voraus; Bedenken müssen von allen Seiten be leuchtet werden, und nur durch "gegenseitige Ueberlegung und Besprechung kommt man auf das, was richtig ist. In solchen Fällen stellt sich die Nothwendigkeit einer gemeinschaftlichen Beschlußfassung auf das Dringendste heraus; denn es würde kaum ausführbar sein; wollte man durch schriftliche Mittheilung die Stimmen einnehmen. Es müssen Risse, Überschläge vor gelegt werde.:, sie werden oft nicht richtig verstanden, bedürfen einer Erläuterung, und Alles das kann nur bei einer gemein schaftlichen Berathung stattsinden. Gerade in dieser Hinsicht stellt sich diese daher für die Gemeinde als sehr wichtig hervor. Was nun ferner die Meinung betrifft, daß beide Ansichten sich in der Hauptsache begegnen., so scheint sie mir das Wichtigste in der Sache zu sein. Sie könney sich nur zwei Fälle denken bei der Abgabe der Stimmen, mag diese im Einzelnen oder in der Gemeinschaft stattsinden. Es ist entweder Uebereinstimmung oder Verschiedenheit der Ansichten vorhanden. Findet Ueberein- 3*
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