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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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zu übergeben wäre. Das ist aber richtig, daß die Schulstellen mitunter so gering dotirt sind, daß es wirklich schwer ist, wenn Leute, Venen Bildung nicht abzusprechdn, mit so geringem Ge halte auskommen müssen. Mir ist der Fall vorgekommen, wo ein Lehrer vorjog, Nachtwächter zu werden, und überdies in ei ner kleinen Stadt, als auf seiner Stelle zu bleiben, weil er als Nachtwächter mehr Gehalt hätte, denn als Lehrer. Ich be klage zugleich, daß man viele Schullehrerstellen, die früher ei nen großem Gehalt hatten, zerrissen und auf diese -Weise einen Sporn weggenommen und der Aemulation hinderlich entgegen getreten ist. Die meisten Stellen sind sich jetzt hinsichtlich der Einnahme ziemlich gleich, die Differenz zwischen einer und der andern ist nicht mehr so groß, wie früher, und deswegen ist, wie gesagt, ein Mittel verloren gegangen, vermöge dessen sich Mancher weiter ausgebildet hat, um zu einer bessern Stelle zu gelangen. Präsident v. Haase: Vielleicht würde nach dieser Erklä rung der Abg. Hensel gemeint sein, diesen Weg eknzuschlagen. Abg. Hensel: Zu einer besonder« Petition finde ich mich jetzt nicht veranlaßt, weil ich nicht in das Specielle, in das Wesen des Schulfachs eingehen wollte und eine größere Bewil ligung nicht in Anspruch nahm. Ich bedaure aber, daß mein Antrag nicht verstanden worden ist; er ist ganz allgemein. Doch weil ich erkenne, welches Schicksal er haben möchte, so will ich ihn hiermit zurücknehmen, wenn es die Kammer genehmigt. Präsident v. Haase: Ist die Kammer einverstanden, daß dieser Punkt, den der Abg. Hensel beantragte, auf sich beruhe? — Einstimmig einverstanden. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter über den letzten Punkt sprechen will, so würde ich nach Anleitung des Deputationsgutachtens an die Kammer die Frage stellen: Will dieselbe bei diesem Punkte unter dankbarer Anerkennung der von der hohen Staatsregierung getroffenen Maßnehmungen bei der von derselben gegebenen Erklärung sich beruhigen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Ich werde die Abstimmung mit Na mensaufruf aussetzen, bis der VortragdiesesBerichtsbeendigtist. Referent Abg. v. v. Mayer: Am Schluffe ihres Berichts sagt die Deputation: Am Schluffe ihres Berichts erachtet die Deputation es für ihre Pflicht, der verehrten Kammer über das bisherige Verfahren in Bezug auf die der Ständeversammlung an jedem Landtage zu gehenden allerhöchsten Entschließungen folgenden Vortrag zu erstatten. Am zweiten constitutionellen Landtage wurde das aller höchste Decret, die allerhöchsten Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stände betreffend, vom 13. November 1836, Landt. Act. v. 18F-?, I- Abth. I. Bd. S. 374 ff. von der hohen Staatsregierung, welcher nach ß. 122 der Vcrfas- sungsurkunde hierin die Wahl freisteht, zunächst an die erste Kam mer abgegeben. Landt. Act. II. Abth. 1. Bd. S. 4. II. 12. Die erste Kammer ließ sich hierüber von ihrer ersten Depu tation ausführlichen Bericht erstatten, Landt. Act. Beil, zur II. Abth. I. Samml. S. 253 ff. berieth denselben und faßte bei jedem einzelnen Punkte des aller höchsten Decretes Beschluß, wobei auch insbesondere einige neue Anträge gestellt und vorige erneuert wurden; Landt. Act. II. Abth. 1. Bd. S. 309 ff. die Schlußabstimmung erfolgte durch Namensaufruf. (S. 318 ebendaselbst.) In gleicher Weise verfuhr hierauf die zweite Kammer. Landt. Act. Beil, zurlll. Abth. 2. Samml. S. 65 ff. Landt. Act. III. Abth. .1. Bd. S. 475 ff. 482 ff., Die abweichenden Beschlüsse beider Kammern führten zu anderweiter Berichterstattung und Beschlußfassung in der ersten und der zweiten Kammer, Landt. Act. Beil, zur II. Abth. 1. Samml. S- 549 ff. Landt. Act. II. Abth. I. Bd. S. 685 ff. Landt. Act, Beil, zur HI. Abth. 2. Samml. S. 313 ff. Landt. Act. III. Abth. 2. Bd. S. 208 ff. deren übereinstimmendes Ergebniß in der ständischen Schrift vom 1. August 1837 an die hohe Staatsregierung gelangte. Landt. Act. I. Abth. 2. Bd. S. 624 f. Die Folge davon war ein zweites allerhöchstes Decret vom 20. September" 1837, wodurch die zwei hauptsächlichsten stän dischen Anträge, nämlich auf Vorlegung der Entwürfe eines Competenzgesetzes (»61.3.) für die folgende Ständesammlung zugesagt wurden. Landt. Act. I. Abth. 2. Bd. S. 679 f. Das Verfahren auf dieses allerhöchste Decret kn den Kam mern gestaltete sich im Wesentlichen wiederum so, wie bei dem ersten Decrete, nur daß, der Kürzeder Zeit wegen, blos münd licher Vortrag von den Deputationen erstattet wurde. Auch die ses Decret wurde übrigens zuerst an die erste Kammer gebracht und dort zuerst berathen. Landt. Act. II. Abth. 2. Band. S. 586, 677,688 ff. 853 857 ff Landt. Act. III. Abth. 3. Bd. S. 494,510,630 ff. Die einstimmigen Beschlüsse beider Kammern wurden in der ständischen Schrift vom I. December 1837, Landt. Act. I. Abth. 3..Bd. S. 401, zusammengefaßt, und erledigten die.Sache bis auf einen einzigen Antrag wegen der in manchen Städten bestehenden Eingangs abgaben von Erzeugnissen des platten Landes (»61.7), welcher wiederholt wurde, worauf der Landtagsabschked am 3. December 1837 erfolgte. Am dritten constitutionellen Landtage gelangte das aller höchste Decret, allerhöchste Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge betreffend, vom 10. November 1839, wieder um zunächst an die erste Kammer. Landt. Act. v. 18FK, I. Abth. 1. Bd. S. 353 ff. In der ersten öffentlichen Sitzung der ersten Kammer wurde der Vorschlag des Präsidii, dieses Decret, wie vorhin, an die erste Deputation zur Berichtserstattung abzugeben, durch dieBe- hauptung bestritten, daß die ganze Angelegenheit durch die Er lassung des Decrcts für beendigt anzusehen und jedem Antrag steller zu überlassen sein möchte, ob er nochmals damit hervor treten wollte, wobei von einer anderen Seite die Bemerkung hin zugefügt wurde, daß außerdem manche Sachen gar kein Ende nehmen und so zu sagen eine Schraube ohne Ende werden wür den. Dieser Ansicht, sich zuneigend, beschloß die erste Kammer auf Antrag eines ihrer Mitglieder einstimmig: daß das Decret ohne Weiteres an die zweite Kammer abgegeben und derBeschluß derselben abgewartet werden sollte. Landt. Act. II. Abth. S. 2,3. 3
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