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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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die der gesammten Kammer, sie ist auch auswärts dieser Räume verbreitet. — In unserm Ministerio vereinigen sich die Mittel und Kräfte; möchte es, dies sind Aller Wünsche, sich die Lösung dieser Aufgabe stellen? Zum Schluß (denn ich fürchte, die Geduld der Kammer zu lange in Anspruch zu nehmen) muß ich noch erwähnen, daß von dem Herrn Commissar des Wortes „Bitterkeit" bei Eröffnung der Berathung heute gedacht wurde; wie ihm, ist der Wille der Kammer, daß Bitterkeit aus diesen Raumen entfernt bleibe; der Geist der Versöhnlichkeit möge die Bera thung durchwehen, er führt zum gemeinschaftlich richtigen Ziele, und ich glaube mit Recht versichern zu können, daß die Staatsregierung durchgehends diesen Geist an der Kammer vor finden werde. Staatsminister v. Könneritz: Die Erwiederung auf die Aufforderung des Abgeordneten v. Gablenz, daß das Staats ministerium wenigstens seine Ansicht über die Ausführbarkeit oder die Nachtheile des Verfahrens, wie es die Deputation vorgeschla gen hat, darlegen möchte, muß ich mir bis zum Schluß Vorbehal ten, wenn die eingeschriebenen Redner gesprochen haben werden. Dann werde ich die Bedenken des Ministeriums öffentlich aus sprechen. Auf zwei Aeußerungen muß ich jedoch schon jetzt ant worten, die der Abgeordnete aus früher« Reden von mir entlehnt hat; einmal daß ich gesagt habe: „wenn sich das Bedürfniß herausftelle, werde die Regierung es von selbst bringen." Aller dings habe ich das gesagt, und mit Recht. Selbst der redliche Privatmann wird, wenn er sich eines Andern überzeugt, der neuen bessern Ueberzeugung folgen. Blos aus Consequenz bei der frü heren beharren, oder im Woraus sagen zu wollen, man werde und wolle sich nie eines Andern überzeugen, würde tadelnswerthe Halsstarrigkeit sein. Umsomehr ist dies Pflicht einer Regir rung, und Sie werden von Sachsens Regierung ein Anderes nicht haben erwarten können. Damit Sie daher Vertrauen zur Regierung fassen, habe ich diese Aeußerung gethan, nicht um Hoffnungen zu erwecken. Wenn ich dann bemerkt habe: „ich zweifle nicht, daß die öffentliche Meinung dafür sei; es sei aber zweifelhaft, ob sie hinlänglich aufgeklärt sei", so glaube ich nicht zu viel gesagt zu haben. DerEinzelne im Volke mag wohl wissen, was er wünscht. Er will den Sitzungen beiwohnen. Er mag sich überzeugt halten, daß er Vertrauen zur Rechtspflege fassen wird, wenn er hören kann, was der Angeschuldigte und die Zeu gen aussagen. Es ist ferner ganz natürlich, daß er es für zweck mäßig hält, daß der Angeschuldigte und die Zeugen dem erkennen den Richter unmittelbar vorgeführt werden, und der Begriff von Mündlichkeit Anklang rm Wolke findet. Altem nur soviel habe ich damit sagen wollen: ob die öffentliche Meinung soweit aufge klärt ist, daß sie alle entgegenstehende Bedenken kenne, und ob sie auch wisse, was sie an die Stelle setzen wolle, das scheint mir zweifelhaft. Ich verweise auf die Rede des Abgeordneten Eisen stuck, der bekannte, daß Juristen selbst dieseBegriffe verschiedenar tig auffaßten. Wenn derAbgeordnete erwähnte, wo könne dieRegie- rung ihre Ueberzeugung andersher entnehmen, als durch dieStände, das .Organ des Volkes, so gebe ich ihm darin vollkommen Recht, und ich habe neuerlich selbst erwähnt, daß die Regierung für die öffentliche Meinung, für die Wünsche, des Volkes kein anderes Organ kenne, als die Stände; allein die Ueberzeugung vom Recht, von dem, was gut und zweckmäßig sei, diese, meine Herren, diese muß die Regierung auch aus eigenem Bewußtsein, aus eigener Erfahrung schöpfen. Jene Institutionen wider ihreUeber- zeugung zu geben, weil das Volk es wünscht, und die Stände als Organ desselben es aussprechen, kann der Regierung Niemand zumuthen; dies würde über die Grenzen derConstitution hinaus führen- Nach der Verfassungsurkunde Sachsens steht der Regie rung keineswegs blos ein Veto zu, sondern: „nur.in Über einstimmung zwischen Regierung und Ständen können Gesetze gegeben werden." Abg. Referent Braun: Ob eine öffentliche Meinung für den fraglichen Gegenstand besteht, wird die Abstimmung der Kammer, als des verfassungsmäßigen Organs des Volks, lehren; daß aber die Kammer gewiß, nachdem ihr die Motive und die Berichte der ersten und zweiten Kammer vorgelegen haben, sich in das Wesen der vorliegenden Frage hinekngedacht, daraus hin längliche Belehrung und eine Ueberzeugung gefaßt haben werde, kann wohl von den Mitgliedern der Kammer erwartet werden. Staatsminister v. Könneritz: Ich habe darauf nur zu erwähnen, daß ich daran nicht gezweifelt habe. Vkelmehrhabe ich in der ersten Kammer ausdrücklich bemerkt, daß die Diskus sion mit den Ständen dazu dienen werde, die Frage aufzuklären. Präsident 0. Haase: Ich schließe die Sitzung für heute und ersuche die verehrte Kammer, sich morgen um 10 Uhr zur Fortsetzung der heutigen Berathung hier wieder einzusinden. Schluß der Sitzung ^3 Uhr. D ruckfehlcr. In Ne. 17 der Mittheilungen, in der Rede des Abg. V. v. Mayer S.316, Sp. 1, Z. 6 u. 7 v. o., muß es statt „Anklageact" heißen „Anklageamt"; ferner, S. 320, Sp. 2, A. 24 u. 25 v. o., ist statt „sollte ein Deutscher" zu lesen: „sollten wir Deutsche". Druck und Papier i>m B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
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