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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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zu lassen, daß das von der Deputation vorgeschlagene Verfahren nothwendig theurer werden müsse. Der geehrte Abgeordnete v. Mayer suchte vorhin die Berechnung zu widerlegen, die ich aus den Rheinprovinzen entnahm. Ich habe gleich damals gesagt, daß mamauf solche statistische Notizen keinen unbedingten Werth legen könne; denn man kann den Aufwand nicht vergleichen, wenn man nicht zugleich die Taxordnungen vergleichen kann und nicht weiß, wie viel in den alten Provinzen von den Parteien zu geben ist und wie viel in den Rheinprovinzen. Allein wenn er glaubt, gezeigt zu haben, daß es in den Rheinprovinzen wohlfeiler sei, so muß ich dem durchaus widersprechen. Allerdings werden die dreizehn Silbergroschen sechs Pfennige, die in den alten Pro vinzen auf den Kopf kommen, größtentheils durch die Einwohner getragen. Siewerden nicht von dem Staate zugeschossen, siewer- den aber verdient durch die freiwillige Justiz, durch das Kauf-, Hy potheken - und Vormundschaftswesen. Es ist also die Rechnung nicht richtig, wenn er sagt, in den Rheknprovinzen gebe man sie ben Silbergroschen sechs Pfennige zur Justiz, während der Beitrag in den andern Provinzen dreizehn Silbergroschen sechs Pfennige ausmacht. Ergibt sich diese Summe in den Rheinprovinzen auch,, aber nicht an die Justizbehörde, sondern an die Verwaltungsbe hörde, an die Hypothekenverwahrer, an die Notarien, und muß man annehmen, daß nach der Einrichtung eines jeden Stacktes die Civiljustiz sich selbst erhält, und nur der Bedarf der Criminal- justiz zugeschossen zu werden braucht, so ist es jedenfalls richtiger, dieBerechnung darnach zu stellen, wieviel in den Rheinprovinzen und wieviel in den alten Provinzen vom Staate zugeschossen wird, und da ergibt sich, daß in den Rheinprovinzen dritthalb Silbergroschen pro Kopf mehr zugeschossen werden muß. Ein anderer Abgeordneter hat gesagt, man müsse auch darauf sehen, was die Unterthanen zu tragen hätten. Das ist richtig; aber nur soviel erlaube ich mir zu bemerken, daß nach dem französischen Verfahren, wie es auch in den Rheinprovinzen besteht, die Unter thanen weit mehr Kosten für die Criminaljustiz tragen müssen, als bei unserm Verfahren. Bei uns werden die Vertheidigungs- kosten, die Gebühren fürdie Vertheidigungszeugen von dem Staat übernommen, wenn derAngeschuldigte sie nicht selbst tragen kann, nach jenem nicht. Nach dem französischen Verfahren muß, wenn der Beschädigte als Civilpartei aufgetreten ist und der Angeschul- digte als unschuldig erkannt wird, die Civilpartei die ganzen Ko sten tragen, und so ist es gekommen, daß bei der Untersuchung wegen des Unglückes auf der Versailler Eisenbahn die ganzen Kosten auf die Verletzten gefallen sind, wiewohl die Untersuchung Amtswegen eingeleitet wurde und die Beschädigten nicht einmal von vorn herein, sondern erst später als Civilpartei sich gemeldet hatten. Irre ich nicht, so wurden die Verletzten verurtheilt, gegen 20,000 Francs Kpsten zu bezahlen. Also eine Vergleichung zwischen unserm und jenem Verfahren führt nicht dahin, daß die Unterthanen bei unserm Verfahren mehr Kosten tragen, als dort. Fragt man aber, warum soll das von der Deputation vvrgeschla- gene Verfahren mehr kosten, so liegt dies in der Natur der Sache. Ich kann keine Berechnung aufstellen, und kann daher die Angaben, die ein anderes Mitglied in der Kammer gemacht hat, nicht als unumstößlich darstellen; allein so ganz verwerflich waren sie nicht. Ich rechne den Aufwand ab, der daraus entstehe, würde die Criminalgerichtsbarkeit von den Patrimonialgerichten auf den Staat übernommen werden, da die Regierung dies bei diesem, wie bei jenem Verfahren für höchst wünschenswerth erkennen muß. Ich will ferner zugeben, wie der geehrte Referent be merkte, daß auch durch die Vorschläge in dem Regierungs entwürfe die Kosten durch die Zuziehung eines Protokollanten steigen werden. Allein denken Sie, was das Institut der Staatsanwalte kostet, bedenken Sie, was für Kosten es macht, die Zeugen zweimal und dreimal abzuhören, was für Kosten es macht, den Angeschuldigten und die Zeugen an den fremden Ort des Appellationsgerichts, wie ich jetzt annehmen will, zu schaffen, wie zahlreich die Appellationsgerichte besetzt werden müßten, um so viele Untersuchungen vor sich verhandeln zu lassen. Der geehrte Referent bezog sich auf eine Berechnung, die dem badenschen Entwürfe vorgedruckt sei. Ob sie ofsiciell sei, weiß ich insofern nicht, als sie nur von einem Mitgliede auszugehen scheint. Die übrigen Mitgliederchaben sich darüber nicht erklärt, Und es ist darin nur soviel gesagt, daß der Mehr aufwand 40,000 Gulden betrage, und zwar gegen die Ansicht eines Andern, der für Baden 80,000 Gulden annimmt. Es war hiernach auf fünfzehn Staatsanwalte berechnet bei einer Zahl von vierhundertundsechszig Criminaluntersuchungen. Bei uns kommen zur Unterscheidung in erster Instanz an die Appel lationsgerichte jährlich sechszehn- bis achtzehnhundert Unter suchungen; Alles Fälle, wo Arbeitshausstrafe oder doch eine höhere Strafe als zwei Monat Gefängniß angedrohet ist. Wie viel würden wir hier nach dem Verhältniß wie kn Baden Staats- procuratoren brauchen, und wenn man auch eine andere Grenz linie annähme, so würden gewiß vierzig, wie der geehrte Abg. Sachße in Anschlag brachte, die geringste Zahl sein. Denn daß für eine Behörde, die Schritt für Schritt der Unter suchung folgen muß, die bei der Untersuchung soviel und mehr noch zu thun hat, als der Untersuchungsrichter selbst, viele Organe nothwendig sind, daß diese auch gut bezahlt werden müssen, da sie den Richtern und Vertheidigern gegenüber stehen, ist keine Frage. Nehmen Sie, daß die Zeugen in der Voruntersuchung abgehört und confrontirt werden, daß dies Alles in öffentlicher Audienz wiederholt werden muß, daß sie an den Sitz des erkennen den Gerichts reisen, dort vielleicht sich viele Lage aufhalten müs sen , rechnen Sie die Transportkosten der Angeschuldigten hinzu, so werden Sie von selbst finden , daß der Aufwand nothwendig viel größer werden muß. — Noch hat man eingewendet, das Verfahren, welches die geehrte Deputation uns vorschlägt, würde schneller sein. Ich habe schon nachgewiesen, daß man wenigstens nicht die Hoffnung sich machen möge, daß, wie hier und da ge äußert worden ist, die Untersuchungen wohl in ein paar Wochen oder ein paar Monaten beendigt sein würden, und ich kann in dieser Beziehung mich noch auf die statistischen Tabellen des preußischen Justizministcrs über die Untersuchungen in den Rhein provinzen beziehen. Da erging das Urtheil der Assisenhöfe vom Tage des Verbrechens an, bei 126 Verbrechen in 4 Monaten,
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