Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Rechtspflege organisirt wird; wenn beide addirt werden, dann kann es ein Facit geben, aber in der frühem Rede des Herrn Staatsministers ist klar unk deutlich ausgesprochen, daß der Kostenpunkt die Regierung nicht abhalten würde, für die Rechtspflege zu thun, was sie für das Beste erkennte. Wenn der geehrte Abgeordnete eines Spaniers erwähnte, so bin ich so glücklich, ihm einen Spanier entgegenstellen zu können, und zwar ist der Mann Jurist; er war Staatsprocurator in Ma drid; ich lernte ihn kennen in Süddeutschland, und er besuchte mich auch hier, er war in Deutschland, um die deutsche Literatur kennen zu lernen; er freute sich über Alles, was er in Sachsen sah, und es konnte mich nur das Anerkenntniß freuen, was er der sächsischen Rechtspflege zollte, und ihn mit noch Vielem, was er in Spanien geltend zu machen suchen würde, bekannt zu ma chen. Dieser Mann war auch ein Schriftsteller; er hat geschrie ben gegen Don Carlos für Christine. — Dieser Mann sagte mir, er könnte sich nicht genug wundern, daß hier noch Zweierlei bestünde: das Eine waren die Patrimonialgerichte, und das Zweite, daß man noch nicht ein öffentliches Rechtsverfahren in Untersuchungssachen hätte; in Spanien wäre das längst schon eingeführt. Also da klingt es von meinem Spanier ganz anders, als von dem Scchßeschen. Ich kann auch den Namen des Mannes angeben. — Es ist vorhin erwähnt worden des An trags, der in der ersten Kammer geschehen ist. Gegen diesen würde ich mich erklären aus den von der Deputation angegebe nen Gründen. Ich glaube, es wäre ein offenbarer Rückschritt, oder vielmehr, es würde das Feld versperrt, daß man zu dem Bessern, was die Deputation dafür hält, wieder übergehen könne; ich glaube auch, wenn über den ersten Gegenstand abge stimmt ist, wird sich der Günther'sche Antrag sofort erledigen. Noch Eins muß ich zu Verwahrung meiner eignen Ueberzeugung sagen. Es ist angenommen worden, als ob in dem Berichte d^r Deputation man einem Staatsprocurator wohl auch die Be rechtigung zugestehe, ein Erkenntniß zur Verschärfung zu brin gen durch eingewandte Rechtsmittel. Meine Ueberzeugung ist das nie; es ist auch in Rheinpreußen nicht, da wird blos im In teresse des Gesetzes von dem Staatsprocurator Appellation ein gelegt. Zwei Punkte sind es, an denen das Ministerium festhält und denen ich fortwährend widersprechen muß. Es ist der eine, daß man sagt, es könnten keine Entscheidungsgründe gegeben werden bei dem Verfahren, wie es die Deputation beantragt; der andere aber ist, es habe ein Jnstanzenzug nicht statt. Nun, Beides ist in dem Deputationsberichte ausgeführt worden, daß es nicht nur statthaben könne, sondern wirklich statthabe, und wie die Ausführung des ganzen vorgeschlagenen Plans der Regierung überlassen bleibt, so würde ihr dann auch überlassen bleiben, der künftigen Ständeversammlung vor zulegen, wie dieser Jnstanzenzug stattfinden kann. Wenn fer ner, um einen Beweis zu führen, daß Entscheidungsgründe nicht gegeben werden können, gesagt, gedacht Und berührt wor den ist, daß es in Frankreich und England nicht geschehe, so ist das ganz richtig; aber ebendeshalb, weil bei Geschwornen der Fall nicht eintreten kann, hingegen überall, wo gelehrte Richter II. 24. sind, werden Entscheidungsgründe gegeben, auch aus Italien würden sich Nachweise darüber geben lassen, überall, wo ge lehrte Richter sind. Und dann, meine Herren! wenn es nun auch nicht in der Form ist, daß Entscheidungsgründe gegeben werden mit Anziehung aller Actenblatter, so glaube ich, ist in vielen Fällen nicht viel verloren; aber sehr wichtig.ist es, und das ist der Grund, weshalb Oeffentlichkeit und Mündlichkeit nie getrennt werden können, wenn das Verfahren mündlich und öffentlich abgehalten wird, so wird, was in den Entscheidungs gründen kurz angedeutet ist, durch die öffentliche Handlung die beste Auslegung finden, und Jeder, der das Eine mit dem An dern zusammenhält, wird seine Ueberzeugung fassen können. Das Eine nun kann ich noch wiederholen, daß es nicht Stolz ist, obwohl des Natkonalstolzes ich mich nicht schämen würde; aber es ist Wahrheit, daß Deutschland auf diese Bcschlußnahme, wiesle heute erfolgen wird, gespannt ist; cs ist Wahrheit, daß unser Land von nicht großem Areal, aber doch ein hohes Aner kenntniß in und außer Deutschland findet. Man erwartet von uns mehr, als von manchem andern Lande, und wenn es doch wahr ist, daß manche wesentliche Verbesserung von unserm Lande ausgegangen ist, so werde ich mir sehr Glück wünschen, wenn jetzt oder später diesen Wünschen und Bedürfnissen des Vol kes entsprochen wird, von unserm durch Gerechtigkeit seiner Für sten , wie vorhin erwähnt wurde, hellstrahlenden Vaterlandc. Abg. v. Watzdorf: Ich beantrage den Schluß der De batte mit dem Vorbehalt des Schlußwortes für den Herrn Re ferenten. Dieser Antrag wird nicht unterstützt, und mehre Stimmen erheben sich mit den Worten, daß der Abgeordnete schon ge sprochen habe. Staatsminister v. Könneritz: Seit der Verhandlung in der ersten Kammer habe ich die Gesetzgebung Loscana's erhalten. Dort wird von gelehrten Richtern erkannt, es werden aber Ent scheidungsgründe über die Thatfrage nicht gegeben, sondern nur über die Rechtsfrage. Ich möchte auch sehr bezweifeln, daß ver letzte geehrte Redner sich als Defensor mit solchen Entscheidungs gründen, wie er andeutete, begnügen würde. Abg. Sachße: Der Herr Abg. v. Watzdorf hat auf den Schluß der Debatte nicht antragen können, weil er selbst ge sprochen hat. Ich habe mir das Wort erbeten zur Widerlegung, und beabsichtigte schon, gegen Herrn Abg. 0. v. Mayer zu sprechen, wenn nicht der Herr Justizminister aufgetreten wäre; daher erbitte ich mir noch das Wort zur Entgegnung auf den letzten Abgeordneten und beziehe mich auf die Landtagsordnung, wonach mir das Wort zur Widerlegung nicht versagt werden kann. Ich mache zugleich darauf aufmerksam, daß ich unter den Abgeordneten der einzige bin, der in längerer Rede den Aeußerungen der Deputation widersprochen hat, und in dieser Hinsicht erwarte ich auch von der Gerechtigkeit des geehrten Präsidü, daß mir das Wort nicht versagt werden wird. Präsident v. Haase: Es steht dies dem Abgeordneten jetzt frei, da er das Wort hat. 4*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder