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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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"dem der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt war, so< muß Ich es auch erhalten. Präsident v. Haase: Ich hatte den Antrag, als er gestellt wurde, nicht vernommen, und wurde erst später von dem Herrn Secretair 0. Schröder von selbigem in Kenntniß gesetzt. Um nun der Form zu gnügen, kann ich nicht umhin, vor Allem die Kammer zu fragen: ob sie dem Abg. v. Khielau noch das Wort gestatte? — Es erhebt sich Niemand dagegen. Abg. v. Thielau: Es ist von dem Herrn Vicepräsidentm Eisenstuck gesagt worden, es habe die zweite Deputation der Kammer den Vorwurf der Humanität gemacht, und das könne sich die Kammer wohl gefallen lassen und müsse er der Deputation überlassen, ob sie inhuman sein wolle. Ich finde diesen Ausdruck unpassend. Erstlich hat Niemand der Kammer einen Vorwurf aus der Humanität gemacht, zweitens weiß ich nicht, wie man eine Deputation, die nur ihre Schuldigkeit thut, der Inhumanität beschuldigen kann. Ich wiederhole, die Deputation kann das Princip der Humanität nicht als Grundlage ihrer Anträge auf Bewilligun gen gelten lassen; denn Jedermann wird mir beipflichten müs sen, daß die Finanzdeputat'ion von ganz anderen Grundsätzen auszugehen habe, als von denen der Humanität. Will die Finanzdeputation der Kammer anempfehlen oder anbefehlen, sich bei den Anträgen auf Bewilligungen von den Grundsätzen der Philanthropie leiten zu lassen, so werden Sie andere, aber eigen- thümlichere Resultate erlangen, als bisher; aber die Deputation wegen ihres Gutachtens der Inhumanität zu beschuldigen, das kann ich nicht für passend halten. Präsident v. Haase: Will die Kammer beschließen, daß über diesen Gegenstand hinlänglich debattirt sei, und den Schluß der Debatte annehmen? — EinstimmigJa. Referent Abg. Sachße: Nur Weniges will ich zum Schlüsse Vorbringen. Der Aeußerung des Herrn Staatsministers, als ob die Wohlthat der Anstalten durch die Vergrößerung ver mehrt würde, kann ich mich nicht anschließen. Stelle man sich einen Zögling von 15 bis 18 Jahren vor, welcher aus der Anstalt geht, wo er ein einfaches Leben genossen hat, so tritt er unter die Zahl der Dienstboten; er wird jedoch nicht moralisch besser herausgekommen sein, als die große Anzahl Knaben, welche Dienstboten werden, nachdem sie consirmirt sind. Er befindet sich mit ihnen ganz in gleichem Fall, ist denselben mehr oder weniger günstigen oder ungünstigen Einflüssen der Umgebung ausgesetzt, wie jene. Die Sache also betrachtet, kann ich mir von der Vermehrung der, Zahl und des Aufwandes unmöglich eine Wohlthat für das Land versprechen, weder von moralischer noch von materieller Seite. Von ter materiellen Seite noch viel weniger, weil ich glaube, daß die 80 Zöglinge, die sich mit Oekonomie beschäftigen Men, dazu bei weitem nicht genug Ge legenheit haben würden. Ich halte dafür, sie werden ihrem Zwecke keineswegs entsprechen, und überhaupt Alles das, was für diese Angelegenheit vorgebracht worden ist, beweist zu viel. Wäre es darauf abgesehen, ein Landeswaisenhaus zu errichten, wäre das der Zielpunkt einer Verwilligung, so wäre dies bei 5000 Waisen im Lande viel zu gering. Betrachtet man die Aufnahme für ein Glück, so gliche sic dem Zufall eines Gewinn- - looses, was ebenso wenig zu billigen. Wenn man glaubt, daß es nur verwahrloste Kinder sind, welche in die Anstalt gebracht werden, so ist das nicht der Fall. Es hängt das sehr von den Umständen ab, von den Gemeindevorständen, und aufdieEigen- chaften der Knaben wird da nicht gesehen, es werden verwahr loste und nicht verwahrloste Knaben dahin gebracht werden. Ich kann daher nicht von meiner frühem Ansicht zurückgehen, be- daure aber, daß mein verehrter Freund, der Herr Vicepräsident, die Deputation der Inhumanität beschuldigt, weil sie die Hu- manitätsgründc in ihrem Gutachten aus gutem Grunde nicht an die Spitze gestellt hat. Präsident v. Haase: Ich würde nun zur Fragstellung übergehen können. Unsre Deputation hat drei Anträge gestellt; der erste Antrag enthält aber eigentlich zwei Anträge, und es wird daher derselbe zu trennen sein. Der erste ist nämlich der: „Die Kammer möge jenes bedeutende Geschenk nur mit der daran geknüpften einen Bedingung, daß den Herren Besitzern der schönburgischen Receßherrschasten für drei aus selbigen gebürtige Waisen Stellen in dieser Anstalt gegen die gesetzliche Bezahlung eingeräumt werden, annehmen." Der zweite ist der: „Die Kammer möge die zweite Bedingung, die der Vergrößerung der Anstalt auf Staatskosten, soweit nicht der Ertrag der Schenkung allein eine Zahlvermehrung thunlich macht, ablehnen." Ich werde also den Antrag der Deputation unter 1 trennen und die erste Frage dahin richten: Will die Kammer das erwähnte Ge schenk mit der daran geknüpften Bedingung, daß den Besitzern der schönburgischen Receßherrschasten für drei aus selbigen ge bürtige Waisen Stellen in dieser Anstalt gegen die gesetzliche Be zahlung eingeräumt werden, annehmen ? Und die zweite Frage würde diese sein: Will die Kammer die zweite Bedingung, eine Vergrößerung der Anstalt auf Staatskosten bezweckende Bedingung der Schenkung, soweit nicht der Ertrag der letz tem allein eine Vermehrung der Stellen thunlich macht, ablehnend Von der Beantwortung der zweiten Frage würde nun die weitere Fragstellung abhängen. Wird dem Gutach ten der Deputation bei der zweiten Frage beigetreten, so würde ich die nächste Frage auf die Annahme des zweiten Depu tationsantrags stellen; würde aber die zweite Frage verneint, so werde ich die Frage auf Bewilligung von 1030 und 1200 Tha- ler zu stellen haben, und die letzte Frage wird auf die Annahme des dritten Deputationsantrags jedenfalls zu richten sein. Wenn die Kammer mit dieser Fragstellung einverstanden ist, so werde ich zu dieser selbst verschneiten. Ich frage zunächst: „Will die Kammer das erwähnte Geschenk mit der daran geknüpften Be dingung, daß den Besitzern der schönburgischen Neceßherrschaf- ten für drei aus selbigen gebürtige Waisen Stellen in dieser An stalt gegen die gesetzliche Bezahlung eingcräumt werden, anneh- men? — EinstimmigJa. Präsident ». Haase: Will die Kammer die andere, eine Vergrößerung der Anstalt auf Staatskosten bezweckende Be dingung der Schenkung, soweit nicht der Ertrag der letztem allein
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