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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Heils ein gleicher Antheil an den staatsbürgerlichen Rechten eingeräumt sein wird, .dann erst wird die Bestimmung der tz. 33 der Verfaffungsurkunde erfüllt sein. Abg. Lodt: Ich bin von Haus aus nicht zweifelhaft ge wesen, wie ich über diesen Punkt abzustimmen habe. Hätte aber ja noch ein Zweifel kn mir aufkommen können, so würde er durch die Verhandlung über diese obschwebende Frage vollstän dig beseitigt worden sein. Man hat mehrfache Bedenken erho ben, daß die Abgeordneten des Landes nicht ganz unbefangen dar über würden Beschluß fassen können, welche Rechte den Juden einzuräumen seien, weil diese zur Zeit nur auf die Städte Dres den und Leipzig beschränkt wären, und es ist das ein Bedenken, was sich allerdings nicht ganz beseitigen läßt. Da nun aber sämmtlkche Abgeordnete derjenigen Städte, in welchen zur Zeit nur Juden sich aufhalten dürfen, also alle vier betheiligte städ tische Abgeordnete, sich für Gewährung dessen, was im ersten Punkte verlangt wird, ausgesprochen haben, so sollte ich mei nen, könnte es für uns nun ein Bedenken nicht mehr haben, bei zutreten. Es haben heute beide Abgeordnete aus Dresden, es > hat gestern der eine Abgeordnete aus Leipzig und der zweite in dem Berichte der Deputation, deren Mitglied er ist, sich dafür erklärt, daß den Juden die Ehrenbürgerrechte zu gewähren seien. Also dürften alle Bedenken, die von mehren Seiten aus der Be schränkung der Juden auf Dresden und Leipzig hergenommen worden sind, sich erledigen, umsomehr, als die vier Abgeord neten der Städte Dresden und Leipzig den Gemeindevertretern, wie mir bekannt ist, sämmtlich angehören, oder bis auf einen bis vor kurzer Zeit wenigstens angehört haben. Steht überhaupt der Satz fest, daß die gesellschaftlichen Rechte und Pflichten gleich sein müssen, so kann, schon um dieses allgemeinen Satzes willen, ein Zweifel nicht obwalten, daß, da die Juden Pflich ten zu erfüllen haben, sie auch die Rechte erhalten müssen, wenn sie nicht ganz ungleich gestellt sein sollen. Nach dieser allgemei nen Bemerkung gehe ich noch zu einigen besondern über, zu welchen mir Veranlassung gegeben worden ist durch die heutige Debatte. Es ist der Antrag gestellt worden, daß die Ehren bürgerrechte nur als Ausnahme, nur als Prämien zu gewähren seien. Für einen solchen Antrag könnte ich mich aber nicht er klären. Wird das Deputationsgutachten angenommen, so bedarf es eines solchen Antrags gar nicht. Er wird dadurch überflüssig und erledigt sich. Allein wenn das auch nicht wäre, so möchte ich dem Leuner'schen Anträge nicht beitreten, weil er auf ein Ausnahmegesetz hinausläuft, ich aber Ausnahmegesetzen meine Stimme niemals geben werde. Es sollen diejenigen unter den Juden, welche nicht dem Schacher ergeben sind, des Genusses der Ehrenbürgerrechte theilhaftig werden. Ginge also auch die Absicht bei diesem Anträge dahin, daß die allgemeine Bildung der Juden abgewartet werde, bis sie alle Rechte erhalten, so bleibt in dem Anträge doch immer eine Ausnahme, insofern nicht zugleich diese Kategorie auf die Christen bezogen worden ist. Sollte also eine Ausnahme dieser Art statuirt werden, so müßte das Verzeichniß in ß. 73 ver Städteordnung noch um einige Nummern vermehrt, esmüß- n. 39. 'en namentlich alle diejenigen unter den Christen, welche den Schacherjuden gleich sind, in jenes Verzeichniß mit gestellt wer den. Solange das nicht geschieht, solange kann ich auch dem Anträge nicht beitreten.—Es Hatfernerder Herr Vicepräsident Bezug genommen auf die Bundesgesetzgebung, oder vielmehr er hat getadelt, daß man auf die Bundesgesetzgebung Bezug nehme bei der vorliegenden Frage, da sich daraus Nichts ableiten lasse. Er behauptet nämlich, die Rechte für die Juden könnten aus der Bundesgesetzgebung nicht gefolgert werden, weil diese nur erst Rechte für die Juden in Aussicht gestellt habe. Eine solche Aus sicht aber werde, wie dies auch bei der Presse der Fall sek, nke verwirklicht werden. Hierin kann ich dem Herrn Vicepräsiden ten nicht beistimmen. Vor allen Dingen sind die Bestimmungen, um die es sich hier handelt, nicht ganz gleicher Art; es wird nämlich da, wo von der Gewährung von Rechten an die Juden die Rede ist, gesagt, die Bundesversammlung werde in Be- rathung ziehen, welche Rechte den Juden zu gewahren, inwiefern diese gleichmäßig zu machen seien. Dagegen lautet der Artikel der Bundesacte, welcher von der Presse spricht: die Bundesversammlung wirdin ihrererstenSitzungmitAb- fassung eines Gesetzes sich beschäftigen, durch welches die Freiheit der Presse gesichert werden soll. Es ist also ein ge waltiger Unterschied zwischen diesen beiden Bestimmungen, und dieser gestattet einen Vergleich zwischen beiden nicht. Allein ich möchte aus der Bestimmung selbst, die von den den Juden ein zuräumenden Rechten handelt, auch noch keineswegs den Satz folgern, dqß auf die Bundesgesetzgebung gar kein Bezug zu neh men sei. Es ist allerdings wahr, daß, seitdem die Bundesacte erschienen ist, es bis jetzt in dieser Beziehung sich noch nichts ge ändert hat. Allein wenn auch die Sache lange dauert, daraus folgt noch nicht, daß gar Nichts geschieht. Was lange währt, wird gut. So wird also auch das Bundesgesetz über die Juden und die Presse desto besser werden, je langer es dauert, ehe es kommt. — Endlich ist noch von einem Abgeordneten Bezug ge nommen worden auf eine Aeußerung, welche in der letzten Sitzung gefallen ist und die Gegner mit dem allgemeinen Ausdrucke: „Nachundnachleute" bezeichnete. Der Abg. v. Thielau ist be reits für diese Aeußerung eingetreten, und ich hätte eigentlich nicht nöthig, darauf zurückzukommen. Da ich aber zugeben muß, daß ich die Aeußerung selbst gethan habe, so will ich wenigstens zur Fahne des Abg. v. Thielau in dieser Beziehung mich schla gen und der Interpretation des „nach und nach", die er gegeben hat, unbedingt beitreten. Ich glaube, man braucht weder ge nialer Geist, noch ein kühler Mensch zu sein — denn so wurden meines Erinnerns die Gegensätze aufgestellt—um zu finden, was Großmuth und Gerechtigkeit gegen einen unterdrückten Volks stamm erheischen. Beide werden dies finden, wenn sie sich die Mühe nehmen, es zu suchen. Abg. Leuner: Der geehrte Abgeordnete hat bemerkt, daß der von mir gemachte Antrag auf ein Ausnahmegesetz hinaus liefe, und daß da auch hinsichtlich der Kategorie, die ich aus schlösse, auch die^Christen ausgeschlossen werden müßten, welche derselben beizuzählen wären. Allein hier handelt es sich von zu S
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