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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nm danüt einverstanden sei, den siebenten Punktauf sich beruhen zu lassen. Referent Abg. v.Gablenz: Ich wollte nur die Deputation von dem ihr schuldgegebenen Jrrthume rechtfertigen. Der geehrte Abgeordnete Braun hat bereits auseinandergesetzt, daß ein Jrr- thum hier nicht vorwalte; denn ein Gesetz ist in dieser Beziehung erlassen worden, und die Deputation hat sich nur gegen Abände rung dieses Gesetzes erklärt. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir übrigens zu bemerken, daß die Beschränkung, welche in der Decisivn vom Jahre 1840 liegt, durch die Hypvthekenordnung schon von selbst wegfällt. Weil bei hypothekarischen Gläubigern von der Im mission in das Grundstück nicht mehr die Rede sein kann, so wird also die Beschränkung , welche in der Decision von 1840 liegt, von selbst wegfallen. Im Uebrigen konnte das Gesetz damals nicht weiter gehen. Es war nur die Frage, inwiefern die Juden eine Hypothek auf ein Grundstück erwerben könnten. Diese Frage hat die damalige Gesetzgebung dahin gelöst, daß sie Hypotheken erwerben können, aber nicht mit der Wirkung, daß sie, wie die Gesetze nachließen, in das Grundstück wirklich immittirt werden, weil sie als Besitzer des Grundstückes nicht betrachtet werden konnten. Die Frage, inwiefern bei einer Licitation, wobei sich nicht Licitanten melden, einem Juden das Grundstück überlassen werden könne, hat nicht vorgelegen; denn können die Juden über haupt nicht mehre Grundstücke erwerben, so können sie es auch hierdurch nicht, und müssen Andere präsentsten, die es kaufen. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer: ob sie den siebenten Punkt auf sich beruhen lassen wolle? — Wird ein stimmig bejaht. Präsident 0. Haase: So ist dieser Gegenstand erledigt, und wir gehen nun auf den Dorbericht der dritten Deputation über, die Petition der Rechtscandidaten. Abg. V. v. Mayer: In Auftrag des Vorstandes der ersten Deputation habe ich dem Präsidio mitzutheilen, daß die stän dische Schrift über den Gesetzentwurf, einige Erläuterungen zum Parochialgefttze betreffend, gefertigt, und, wenn es genehm ist, vorgetragen werden kann. Präsident!). Haase: Will die Kammer sich diesen Vor trag erstatten lassen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Ich ersuche den Herrn Referenten, diese ständische Schrift jetzt vorzutragen. Abg. v. v. Mayer trägt die ständische Schrift vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer die vorge tragene ständische Schrift und die Beilage derselben? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Ich ersuche nun den Referenten Ab geordneten Klien, den von mir schon angekündigten Vvrbericht mitzutheilen. Referent Abg. Klien: Da nur ein Vorbericht der dritten Deputation vorliegt, so ersuche ich den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob ich vorerst die Petition der RechtScandi- -atrn, oder sogleich den Bericht der ersten Kämmer vorlesen soll, oder ob man sich mit dem Vorberichte der Deputation begnü gen wolle. Präsident V. Haase: Ich glaube, daß schon die Kammer durch den Bericht der ersten Kammer hinlänglich von der Sache in Kenntniß gesetzt sei. Ich will aber die Frage stellen : ob die Kammer wolle, daß nur der Vorbericht unsrer Deputation vor getragen werde? — Wird einstimmig bej aht. Referent Abg. Klien: DerVorberichtder dritten De putation der zweiten Kammer, die Petition der Rechtscandidaten aus 22 Orten des Landes, Heinrich Hermann Klemm und 130 Genossen, betreffend, lautet: Ueber die vorliegende Petition ist, da sie zunächst bei der er sten hohen Kammer eingegangen war, von der dritten Deputa tion der letztem Bericht erstattet worden (lät. ?. der betreffenden Abtheilung Seite 205 flg.). Nach solchem und Inhalts der Petition geht das Gesuch der- Rechtscandidaten dahin: „Die Ständeversammlung möge bei der hohen Staats regierung die Vorlegung eines Gesetzentwurfs beantra gen, des Inhalts: daß alle Rechtscandidaten, sobald drei Jahre von dem vor der leipziger Juristenfacultät bestandenen Examen an verflossen, insofern dieselben in dieser Zeit die Approbation ihrer Advocatenprobeschriften erlangt, oder, dafern diese Probeschriften erst nach Ab lauf jener drei Jahre gefertigt und approbirt werden soll ten, unmittelbar nach dieser Approbation als Sachwal ter zu immatriculiren und ihnen die volle Ausübung der advocatorischen Praxis zu gestatten." Räch gedachtem Berichte hat die dritte Deputation der er sten Kammer auf erwähntes Gesuch in der Hauptsache vor der Hand nicht eingehen zu können geglaubt, weil dasselbe mit der jetzt in der dritten Deputation der zweiten Kammer zur Be gutachtung vorliegenden, von mehren Advocaten eingereichten, eine Abänderung der Organisation des Advocatenstandes bezwe ckenden Petition insofern im genauesten Zusammenhänge stehe, inwiefern in der deshalb vom Herrn Finanzprocurator Blech- schmidt verfaßten Schrift eine deschränkte Advocatenzahl gewünscht werde, während die Rechtscandidaten eine der Zahl nach unbe schränkte Admission zur Advocatur wünschten. Dagegen ist im gedachten Berichte, aus Rücksicht auf die darinnen mit Bezugnahme auf die im Druck vertheilte Schrift: „über die gegenwärtigen Rechtsverhältnisse der Rechtscandidaten im Königreiche Sachsen" geschilderte traurige Lage der letztem, vorgeschlagen worden: die Kammer möge in Vereinigung mit der andern Kam mer an die Staalsregierung den Antrag richten: „daß dieselbe, ob und inwieweit zu Erleichterung der dermaligen bedrängten Lage der vorhandenenNechts- candidaten eine außerordentliche Admission derselben zur Advocatur thunlich sei, in Erwägung ziehen, und insoweit solche thunsich befunden werde, sie baldmög lichst eintreten lassen wolle." Diesen Vorschlag hat die hohe erste Kammer in ihrer Si tzung am 7. Februar 1843 angenommen, und auch die unter zeichnete Deputation, welcher die gedachte Petition in der Sitzung am I4ten desselben Monats zugewiesen worden ist, kann nicht umhin, der geehrten zweiten Kammer „den Beitri ttzu jenem Beschlüsse anzuempfehlen."
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