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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Die Deputation führt zu Unterstützung dieses ihres Antrags Folgendes an: „Daß die Lage der Rechtscandidaten in Sachsen gegen wärtig, und wenn zu deren Gunsten die hinsichtlich ihrer beste henden Einrichtungen nicht abgeändert werden, auch fernerhin insofern eine sehr bedrängte sei, als denselben erst viele Jahre nachher, nachdem sie ihre Advocatenspecinnna gefertigt und de ren Approbation erlangt, die Ausübung der advocatorischen Pra xis gestattet wird, ist notorisch und in der eingangserwähnken, der Kammer vorliegenden gedruckten Petition klar auseinander gesetzt. Die Deputation hält es nicht nur für billig, sondern auch für gerecht, daß die Lage der Rechtscandidaten überhaupt in dieser Beziehung erleichtert werde, glaubte aber für den Au genblick sich darauf beschränken zu müssen, eine solche Erleichte rung lediglich fü r die Petenten und die mit selbigen jetzt in gleichen Verhältnissen stehenden Rechtscandidaten herbeizuführen, und fand das einzige Mittel, dieselbe auf dem kürzesten Wege zu erreichen, in dem unverzüglichen Beitritt der verehrten Kam mer zu dem obenerwähnten Beschluß der hohen ersten Kammer. Wird nämlich der in der hohen ersten Kammer beschlossene An trag ein ständischer, so kann derselbe sofort an die hohe Staats regierung gebracht werden, und man zweifelt nicht, daß diese auch darauf alsbald den Wünschen der Kammern entsprechen werde. Dadurch wird dem dringendsten Bedürfnisse der Gegen wart abgeholfen?' Nun bleibt zwarallerdings der Deputation noch die Aufgabe, allgemeinere Vorschläge an die verehrte Kammer zu bringen, wo durch auch für die Zukunft die Lage der inländischen Rechtscandi daten dau ernd verbessert werde, und zu solchen gibt ihnen nicht nur die vorgedachte Petition, sondern auch die von mehren Sach waltern bei der zweiten Kammer eingereichte, auf eine verbesserte Organisation des Advocatenstandes gerichtete Petition Veranlas sung. Allein dieser Gegenstand ist sehr wichtig und umfangreich, er erfordert das Studium mehrer darüber erschienenen Schriften, bedarf bei den verschiedenartigsten Anträgen, die sich in beiden Petitionen begegnen, der genauesten Prüfung, zieht auch Ver handlungen mit Negierungscommissarien nach sich, so daß, ehe darüber eine Vereinigung beider Kammern, ein ständischer An trag und nach Befinden gesetzliche Bestimmung erfolgen kann, allem Ansehen nach eine sehr geraume Zeit vergehen möchte. Bis dahin glaubt aber die Deputation, die von den Petenten gesuchte Abhülse — vorbehältlich anderweit den Rechtscandidaten überhaupt günstiger Maßnahmen, welche hoffentlich noch auf diesem Landtage von den Kammern bevorwortet und beantragt werden möchten—nicht hinausschieben zu dürfen- Dazu kommt, daß der von ihr bevorwortete Antrag den übrigen in Folge beider Petitionen zu stellenden Anträgen und insonderheit der von meh ren Sachwaltern eingereichten Petition, mit welcher sie sich be reits beschäftigt und deren Begutachtung sie übrigens möglichst beschleunigen wird, nicht präjudiciren kann. Präsident v. Haase: Ich habe zu erwarten, ob Jemand in Bezug auf den vorgetragenen Vorbericht das Wort ergreift. — Es scheint nicht der Fall zu fein, und insofern kann ich gleich zu dem Anträge der Deputation übergehen. Die Deputation hat in ihrem Berichte erwähnt Abg. v. Lhielau: Der Herr Minister hat sich erhoben. Staatsminister v. Könneritz bemerkt, daß er nicht spre chen wollen. Präsident v. Haase: Die Deputation hat erwähnt, daß be reits von der ersten Kammer ein Antrag in dieser Maße an die hohe Staatsregierung gerichtet worden sei: „Daß dieselbe, ob und inwie weit zu Erleichterung der dermaligen bedrängten Lage der vor handenen Rechtscandidaten eine außerordentliche Admission der selben zur Advocatur thunlich sei, in Erwägung ziehen, und inso weit solche thunlich befunden werde, sie baldmöglichst eintreten ! lassen wolle." Die Deputation hat den Beitritt zu diesem Be schlüsse der verehrten Kammer empfohlen, und ich werde also nunmehr auf die Frage übergehen: ob die Kammer diesem Be schlüsse beitreten wolle? Es ist ein Antrag der dritten Deputa tion, und nach der gewöhnlichen Regel würde mit Namensauf ruf abzustimmen sein. Da es aber sich nur um den Beitritt zu einem Beschlüsse der ersten Kammer handelt, nicht um einen selbstständigen aus der diesseitigen dritten Deputation hervorgegan genen Antrag, so will ich der Kammer überlassen, ob sie durch Namensaufruf oder auf gewöhnliche Weise abstimmen wolle. Abg. V.v. Mayer: Da keine Discussion stattfindet, so darf man allerdings voraussetzen, daß der Antrag der Deputa tion angenommen werden wird, und ich glaube daher auch, daß die gewöhnliche Abstimmungsart genügen könne. Präsident v. Haase: Ist die Kammer gemeint, daß auf gewöhnliche Weise abgestimmt werde? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Ich frage: ob die Kammer dem Beschlüsse der ersten Kammer beitreten wolle? — Wird ein stimmig bejaht. Präsident 0. Haase: Wir gehen nun auf den Bericht der dritten Deputation über, in Bezug auf die Petition des Abgeord neten Wieland, die Beförderung der Baumzucht und Forstwirth- schaft bei den Privaten betreffend. Referent ist der Abgeordnete Tzschucke. Referent Abg. Tzschucke tragt den Bericht der dritten Deputation über die Petition des Abg. Wieland, die Beförderung der Baumzucht und Forstwirthschaft bei den Privaten betreffend, vor, wie folgt: Der Abgeordnete Wieland hat in einer an die Ständever sammlung , zunächst an die zweite Kammer gerichteten Petition darauf angetragen: „die Ständeversammlung wolle für den Zweck der Be förderung der Baumzucht und der Waldwirthschaft auf Privat - und Commungrundstücken bei der hohen Staats regierung bitten, daß die im Mandate vom 11. Mai 1726 und sonst bestehenden gesetzlichen Anordnungen durchgesehen und zusammengestellt, sodann aber, soweit sie als zeit - und sachgemäß zu befinden sind, im Ber- vrdnungswege bekannt gemacht und eingeschärft werden," und zur Begründung seines Antrags Folgendes angeführt: Schon in der ältern Gesetzgebung und namentlich im Man dat vom I I. Mai 1726 werde über den besorglichen Holzmangel
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