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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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lassen, und nachher soll das Resultat der Revision bekannt ge macht werden. Es ist nicht zu verkennen, man wird eine große Beschränkung des Eigenthums in das Gesetz bringen, und ob man dabei den Staatsbürger würdigt und der Gerechtigkeit hul digt, ist die Frage; ich bezweifle das Eine wie das Andere. Sie müssen aber auch Alle im Interesse der Gerechtigkeit den Wunsch haben, daß das Grundeigenthum der Privaten soviel wie mög lich nicht beschrankt werde. Es ist gar nicht zu verkennen, welche Nachtheile es bringt, wenn man die Waldungen aushauen laßt. Zn dem letzten Sommer hat es sich wieder gezeigt, was für Schaden es gebracht hat in Frankreich, daß man auf dem Wege von Paris bis Rouen das wenige Holz abgehauen hat; die Seine ist nicht fahrbar gewesen, und die Elbe wäre nicht so ver sandet und fahrbarer geblieben, wenn die Holzungen an ihrem Ufer nicht wären abgehauen worden, das ist begründet; aber die Eingriffe in das Privateigenthum lassen sich hierdurch nicht rechtfertigen; das würde zu keinem erfreulichen Resultate führen. Ich glaube, wir können uns dem -Vertrauen hingeben, daß die hohe Staatsregierung überall, wo es geschehen kann, für eine gehörige Berücksichtigung dieses Gegenstandes sorgen wird; aber einen ständischen Antrag würde ich nicht bevorworten können. Abg. Braun: Ich erlaube mir nur zwei Worte und will die geehrte Kammer nicht lange aufhalten. Wenn ich auch dem geehrten Antragsteller sehr dankbar dafür bin, daß er eben den Antrag gestellt hat, da dieser einen Gegenstand betrifft, der von außerordentlicher Wichtigkeit ist, namentlich in den Landestheilen, in denen die Armuth groß und der. Arme seinen geringen Holzbe darf kaum aufzubringen vermag, und in denen er auch nicht ein mal so glücklich ist, ein Surrogat des Holzes zu besitzen, so kann ich doch dem Anträge des geehrten Abgeordneten nicht beitreten, aber nicht aus Berücksichtigung der tz. 27 der Verfassungsur kunde; denn diese tz. scheint mir durchaus nicht hier anwendbar zu sein, da sie ausdrücklich sagt, daß eine Beschränkung des Ei genthums nur soweit unterbleiben solle, als sie nicht durch Gesetz und Recht gerechtfertigt wird; hier aber ein Gesetz entgegenstehen würde, wenn wir uns auf den Antrag des Abg. Wieland bewogen finden sollten, ein solches zu geben. Also die Rücksicht auf §. 27 bestimmt mich nicht, gegen den Antrag zu sprechen. Mich be stimmt die angedeutete Rücksicht, daß die beantragte Maßregel eine Bevormundung wäre, eine Art Wohlfahrtspolizei, eine so genannte Staatsbürgerbeglückungstheorie, und dieser kann ich nimmermehr das Wort reden. Ich glaube, auch der geehrte Ab geordnete, welcher den Antrag gestellt hat, kann sich beruhigen. Der Herr Abg. v. Lhielau sagte vorhin, daß das Interesse der beste Lehrmeister sei, auch ich glaube es; je mehr der Grundbesitzer rinsehen wird, daß die Anpflanzung von Bäumen verliert, desto mehr wird er sich auf diesen Zweig legen. Der Unterricht in den Schulen wird gewiß ebenfalls dahin wirken und, wie ich glaube, der jetzt wieder erwachte Geist der Association. Es werden sich die Vereine, die sich bereits für diese Gegenstände gebildet haben, vermehren, und hauptsächlich durch diese Vereine kann meiner Ansicht nach für den Zweck gewirkt werden, den der geehrte Abg. Wieland im Auge hat. Abg. Sachße: Nur einige Worte. Ich habe den Antrag auch unterstützt, weil ich ihn für von Bedeutung halte. VonSei- ten der hohen Staatsregierung ist zwar eine beruhigende Aeuße- rung, besonders rücksichtlich der Obstbaumcultur gegeben worden, so daß man in dieser Hinsicht nicht weiter für nöthig zu halten brauchte, den Antrag zu verfolgen. Allein in Ansehung der An pflanzung von Brenn - und Nutzholz halte ich allerdings ein ge wisses Augenmerk auf den Zustand der Privatwaldungen für sehr ersprießlich. Der geehrte Abg. Braun hat schon Bezug genom men auf die §. 27 der Verfaffungsurkunde, die die freie Gebah- rung mit dem Eigenthum denn doch nur in der Maße zusichert, als nicht Gesetze entgegenstehen; nun steht aber das von Petenten angezogene Gesetz in Betreff der Forstcultur hier entgegen, und es kann wohl der Regierung das Wefugniß nicht streitig gemacht werden, nach Erforderniß sich einzumischen und einzuschreiten. Auf der andern Seite hat das Unbegrenzte und Erdrückende sol chen Einschreitens allerdings soviel Unzutraglichkeiten, daß es von der Staatsregierung nicht geübt worden, und es auch in der Maße nicht wünschenswerth ist; aber ein Augenmerk darauf zu richten, ist allerdings zu wünschen; denn dem großen Lobe, das vor hin über die forstwirthschaftliche Behandlung des kleinen Holz grundstückbesitzers in den niederen Gegenden verlautete, dem kann ich so unbedingt keinen Glauben schenken; ich kann mir nicht den ken , daß diese Besitzer der kleinen Holzungen seit einiger Zeit so tüchtige Forstwirthe geworden wären. Hierzu kommt noch, daß keineswegs das neue Steuersystem der Holzcultur förderlich ist. Das neue Steuersystem verlangt allerdings verhältnißmaßige Abgaben von jeder Scholle Landes. Der aber, welcher in dessen Folge mit schwerem Abgaben als den zeitherigen belegt ist, wie häufig vorkommen dürfte, wird genöthigt sein, seine Grundstücke soviel als möglich- zu benutzen. Nun gewährt den höchsten Er trag nicht der Holz-, sondern stets der Feldbäu, welcher auch das auf Verbesserung verwendete Capital in wenig Jahren erstattet, während der mit Holz besäete oder bepflanzte Boden erst nach 20, 50, 80 und mehr Jahren eine Rente gibt. Also in dieser Beziehung kann man das neue Steuersystem als Beförderung der Holzcultur nicht ansehen. Staatsminister v. Ze schau: Ich muß dem Vielen, was über diesen Gegenstand gesprochen worden ist, auch einige Worte hinzufügen. Ich berühre zuvörderst die Obstbaum zucht. Es ist wahr, sie ist in Sachsen im Vergleich zu andern Staaten, namentlich zu dem angrenzenden Böhmen, weniger vorgeschritten. Es ist dies aber ganz natürlich, besonders des halb, weil die Obstnutzung eine äußerst ungewisse ist und eine im Vergleich zum Getreidebau häufig minder einträgliche, da das Obst in den Jahren, wo es geräth, in der That für einen Spottpreis zu haben ist. Wenn in dem Nachbarlande die Obst baumzucht weiter vorgeschritten ist, so liegt dies mit darin, daß dort der Grund und Boden nicht den Werth hat, wie hier. Die
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