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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Dann hat noch die erste Kammer beschlossen, die Voraussetzung auszusprechen, welche im Bericht Seite ZV6 unter 2) bemerkt worden ist, und ich frage in dieser Beziehung: ob die Kammer dem bei derselben §. von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse beitreten wolle, daß in der ständi schen Schrift die Voraussetzung ausgesprochen werde, daß die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin aus den Wunsch der Be theiligten die unmittelbare Aushändigung der Entschädigungs summen an diese selbst zu bewirken nicht Anstand nehmen wür den, sobald nämlich diese Aushändigung nach tz. 6 des Gesetzes zulässig sei?" — Wird einstimmig bejaht. Referent Secretair 0. Schröder: Nun lautet der B e - richt: 8-6. ist in der ersten Kammer wie in der zweiten unverändert angenom men worden, es hat jedoch, in Folge einer Aeußerung des frü hem diesseitigen Referenten am Schluffe der Berathung in der zweiten Kammer, die hohe Staatsregierung noch einen Zusatz zu dieser Paragraphe vorgeschlagen, der so lautet: Uebrigens wollen und erklären wir, daß in Bezug auf die Aufhebung der Steuerfreiheit und die deshalb gesetzlich zu gewährende Entschädigung das landesherrliche Inter esse auf keinerlei Weise berücksichtigt werden soll, und ist derselbe auch von der ersten Kammer mit ehrfurchtsvollem Danke angenommen worden. Dieser Zusatz entspricht dem Inhalte des Eingangs des Ab lösungsgesetzes, und die Deputation kann nur anrathen: diesen Zusatz ebenfalls anzunehmen. Präsident 0. Haase: Es handelt sich also hier um den in dem Berichte angegebenen Zusatz, den die erste Kammer an genommen Hat. Die Deputation rathet uns an, der ersten Kam mer beizutreten, und ich frage: ob die zweite Kammer sich dieser Ansicht anschließen wolle? — Wird einstimmig bejaht. Referent Secretair v. Schröder fährt im Berichte fort: Demnächst hat aber die erste Kammer, dem Gutachten ih rer ersten Deputation gemäß, zu §. 6 auch noch einen Antrag in die ständische Schrift des Inhalts beschlossen: daß die Lehns - und Hypothekenbehörden angewiesen wer den möchten, schon auf Antrag des Betheiligten und auf Production der ihm zugefertigten Entschädigungsberech nung das zur Wahrnehmung der Rechte dritter Interes senten nvthige Verfahren zu beginnen und einzuleiten. Der ersten Kammer ist es nämlich wünschenswert!) erschie nen, eine Möglichkeit zu gewähren, daß der Betheiligte noch vor Ablieferung des Entschädigungsbetrags an die Hypotheken behörde das zu Wahrnehmung der Rechte dritter Personen einzu leitende Verfahren beantragen könne, damitdiederVerabfolgung der Entschädigungssumme entgegenstehenden Bedenken beseitigt, oder sonstige Veranstaltung zu Sicherstellung dritter Interessenten getroffen werden. Die Deputation theilt diesen Wun'ch, findet auch kein Be denken gegen den gemachten Vorschlag zur Realisimng desselben, und räth der Kammer an: auch ihrerseits diesen Antrag, jedoch unter Wegfall der überflüssigen Worte: „zu beginnen und" zu genehmigen. Referent Secretair v. Schroder: Der Antrag würde also nunmehr so heißen: „Daß die Lehns- und Hypothekenbe hörden angewiesen werden möchten, schon auf Antrag-des Be theiligten und auf Production der ihm zugefertigtcn Entschädi gungsberechnung das zur Wahrnehmung der Rechte dritter In teressenten nöthige Verfahren einzuleiten." Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer den soeben verlesenen Antrag an, wie er von unserer Deputation redigirt worden ist? — Einstimmig Za. Referent Secretair 0. Schröder: Der Bericht lautet ferner: Bei Z. 7. hat die erste Deputation der jenseitigen Kammer erwähnt, daß in Ablösungssachen Falle vorgekommen sein sollen, wo Bezirks ämter die ihnen von dem Lehnhofe aufgetragene Aushändigung von Landrentenbriefen, ungeachtet der Bestimmung von §. 277 des Ablösungsgesetzes, nicht ohne Aushändigungs - und Deposi-' tionsgebühren bewirkt haben, und hat die Deputation, zumal die zugezogenen königlichen Herren Commissarien ausdrücklich erklärt haben, daß es nicht in der Absicht des Gesetzes liege, dem Empfänger der Entschädigungscapitalien für deren Aushändigung durch die Bezirksämter Kosten ansinnen zu lassen, der ersten Kammer vorgeschlagen: eine Bitte in der Schrift auszusprechrn, daß die Behör den der §. 7 und der vorerwähnten Erklärung gemäß an gewiesen werden möchten. Wie nun die erste Kammer diesem Vorschläge beigetreten ist, so räth auch die Deputation der geehrten Kammer an: diesen Antrag ebenfalls zu genehmigen. Präsident V. Haase: Genehmigt die Kammer diesen von der ersten Kammer beschlossenen Antrag? — Wird einstim mig genehmigt. Referent Secretair v. Schröder: Eine weitere Differenz besteht in Betreff dieses Gesetzentwurfs zwischen beiden Kam mern nicht. Präsident V. Haase: Wir kommen nun auf den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf den Vortrag des Berichts derdriLten Deputation, die Beschränkung der Ablö sung des Naturalzehnten der Geistlichen und Schullehrer be treffend. Referent Abg. Klien: Der Bericht der dritten Depu tation über die Petition der Gutsbesitzer zu Mühlau bei Penig, Niederfrohna, Burkersdorf, Ziegelheim, Oberelsdorf und Obcr- gräfenhain, Johann Gottfried Türschmann und Genossen, auf Wiederaufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1846, die Be schränkung der Ablösung des Naturalzehntcn der Geistlichen und Schullehrer betreffend, lautet, wie folgt:
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