Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Abg. Häntzschel: Meins Herren! Zu denjenigen Personen, welche das den sächsischen Staatsangehörigen nach Z. 36 der Vcrfassungsurkunde zustehende Neclanratkonsrccht vor zugsweise in Anspruch nehmen, gehört unter andern auch der von der juristischen Praxis suspendirte AdvocatRumpelt zu Dresden. Schon bei den Landtagen 18AA und 18HA klagte derselbe mit Verunglimpfungen und bittern Ausfallen gegen die Behörden über angeblich erlittene Beeinträchtigung und hauptsächlich über die gegen ihn verhangene Suspension von der Advocatenpraxis, sowie über die ihm verweigerte Readmission. Aus der von dem Hohen Justizministerio damals über Rumpelt's Beschwerde gege benen Mittheilung ging indeß hervor, daß Rumpelt schon im Jahre 1799 wegen unziemlicher Schreibart, Verunglimpfung der Behörde, Verleitung zu Rechtshändeln, Vertheidigung rechts widriger Meinungen und Mißbrauch des Appellationsrechts wiederholt mit Geld - und Gefängnißstrafen belegt, auch daneben zu verschiedenen Malen wegen abermaliger Verletzung seiner Advocatenpflichten, gänzlichen Mangels an Rechtskcnntniß und Beurtheilungskrast, und eines sich zu eigen gemachten ganz ver worrenen Styls von der juristischen Praxis suspendier worden war. Auf den Grund dieser ahndungswerthen Vorgänge konnte daher auch seinen wiederholten Gesuchen um Readmission zur zaristischen Praxis nicht Statt gegeben werden, vielmehr wurde ihm in den Jahren 1832 und 1833 durch hohen Ministerialbe- scheid zu erkennen gegeben, daß es bei der ausgesprochenen Sus pension bewenden müsse, und zwar deshalb, weil er in seiner praktischen Laufbahn sich als so unfähig zu dem Berufe eines Sachwalters gezeigt habe, daß eine ordentliche, zuverlässige und legale Besorgung rechtlicher Angelegenheiten ihm nicht zuzu trauen sei, ingleichen weil der bei Ausübung der juristischen Praxis an den Lag gelegte Mangel an den erforderlichen Rechts kenntnissen und aller Einsicht und gesunder Beurtheilung ihn zu dem Berufe eines Sachwalters als völlig untauglich erscheinen lasse. Aus diesen Gründen wurde Rumpelt bei den Landtagen 18AA und 18ZH mit seinen unbegründeten Beschwerden abge wiesen, auch zuletzt im Jahre 1840 von beiden Kammern gegen ihn die Erwartung ausgesprochen, daß er sich in dieser Beziehung aller ferneren Behelligung für immer enthalten werde. Einer solchen Erwartung hat jedoch der unermüdliche Rumpelt nicht entsprochen; er hat sich am 22. Januar dieses Jahres abermals, diesmal jedoch nur an die zweite Kammer mit einer schriftlichen Eingabe gewendet; er führt darin an, daß er seine Beschwerde wegen verweigerter Readmission zur juristischen Praxis, nach dem er bei der Ständeversammlung ksine Hülfe gefunden, der hohen Bundesversammlung mit Einsendung seiner vollstän digen Landtagspetitionsactcn vorgetragen habe, aber zu seinem g'ößten Erstaunen von dieser hohen Behörde bis jetzt noch keiner Antwort gewürdigt worden sei, und er bittet die zweite Kammer daher, sich bei der hohen deutschen Bundesversammlung bald gefällig für hohe Entscheidung seiner Suspensionsangelegenheik zu verwenden. In einer spatem Eingabe vom !6. F.bruar dieses Jahres ersucht derselbe endlich noch die Kammer, bei der hohen Smatsregienmg eine Verwendung dafür emmten zu lassen, daß lü 43. die Entscheidung der hohen Bundesversammlung, wenn solche angelangt sein werde, zu seiner höchst^nöthigen Beruhigung so gleich an ihn befördert werde. Dann führt er in seiner Eingabe vom 22. Januar noch an: er habe seit feiner langwierigen Sus pension von Zeit zu Zeit die Vorlegung der wider ihn ergangenen Acten vergeblich bei hiesigem Stadtgericht nachgcsucht, worauf ihm am 19. December 1842 bei dieser Behörde eine Appella tionsverordnung bekannt gemacht worden sei, nach welcher ihm die Acten zwar hatten vorgelegt werden sollen, jedoch nur unter der Bedingung, daß er die Suspension weder berühre, noch widerlege. Darauf sei er, Petent, nicht eingegangen, wohl aber habe er an das Stadtgericht am 29. December vorigen Jahres ein Schreiben gelangen lassen, in welchem er eine 27jährige Ent schädigung wegen der von ihm gerügten vierjährigen „Actenvor- lcgunguntcrlassung" gefordert habe. — Auch in dieser Beziehung bittet Rumpelt die Kammer, sein Entschädigungsgesuch mildest zu unterstützen, .damit er nicht langer mit seiner Armuth kämpfen dürfe. —- Wenn nun die Deputation der verehrten Kammer vor schlägt: die ganz ungehörigen Anträge des Petenten auf sich be ruhen zu lassen, so hofft sie, daß es bei der zu Lage liegenden Verkehrtheit jener Anträge einer Rechtfertigung des Gutachtens gewiß nicht bedürfen wird. Präsident v. Haa se: Will dieKammeralso diese Eingabe und resp. Beschwerde Rumpelts auf sich beruhen lassen? — Einstimmig Ja. Präsident 1). Haase: Es liegt nun noch ein Bericht der vierten Deputation vor über die Petition der Gemeinden Lausa rc., die Erholung von Streu aus Staatswaldungcn betreffend. Der Herr Vorstand der Deputation ist selbst Referent. ReferentAbg. a. d. Winkel (von der Rednerbühne aus): Der Bericht der vierten Deputation überdic Petition der Gemein-, den Lausa rc., die Erholung von Streu aus Staatswaldungen betreffend, lautet: Laut Kammerbeschluß vom 22. Februar 1843 ist der vier ten Deputation eine Petition der oben genannten Communen zur Begutachtung überwiesen worden, worin die Petenten, Johann Christian König und Consorten, die Bitte an die hohe Ständeversammlung richten: Hochdieselbe wolle es dahin bewirken, daß sie, wie frü her, aus der Staatswaldung Streu bekämen, sei es nun Laub, Schneioel- oder Nadelstreu, und wenn ja nicht umsonst, doch um einen billigen Zins. Zur Begründung ihres Gesuchs führen sie, wie gewöhn lich an, daß ihre Vorfahren seit Menschengedenken und viel leicht seit Jahrhunderten die Gerechtsame gehabt hätten, Nadel streu aus den Staattwaldungen zu erholen, und derselben zu Düngung und Cultivirung ihrer magern Ländereien unum gänglich nothwendig bedürften, da in ihrer stroharmen Gegend und bei dem Mangel an sonstiger Streu und Düngungs material die seit undenklichen Zeiten von ihren Vorfahren aus den Skaattwa'.dungen erhaltene Streu ein Haupterfordemiß °hres fernem bessern Bestehens sei. Schon bei der Berathung in der Kammer über eine gleich mäßige Position rer Weinbergsbcsitzer zu Weinböhla und Lau ben haben sich die Ansichten der Lämmer über diesen Gegenstand sattsam herausgeMt, und die Deputation glaubt daher, her 4
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder