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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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des Stiftuttgsvermögens gegeben zu werden, und ich würde daher kein Bedenken haben, diesen Antrag zu snbstituiren für den der Deputation. Abg. v. d. Planitz: Ich finde doch, daß zwischen dem An träge, welchen die Deputation früher beschlossen hat, und dem Vorschläge, welchen der Herr Staatsminister v. Zeschau empfoh len hat, ein bedeutender Unterschied ist, und dieser liegt nach mei ner Ansicht vorzüglich darin, daß die hohe Staatsregierung uns die Zusicherung ertheilen will, keine Veränderung zu genehmigen, die von wesentlichem Einflüsse auf die zu den Bedürfnissen der Universität zu bewilligenden Summen sein können. Nun kön nen aber sehr verschiedene Meinungen obwalten, welche Gegen stände einen solchen Einfluß ausüben würden. Z. B. gerade jetzt hat die Deputation die Ansicht ausgesprochen, daß das Auf führen von Gebäuden zu dem Behufe von Vermiethung ihr nicht gerade rathsam und empfehlenswerth erscheine, obgleich es nicht zu leugnen ist, daß für die Universitätscaffe für den Augenblick ein großer Vortheil daraus entsteht. Eine solche Maßregel würde aber, nach dem Anträge, den der Herr Staatsminister v. Zeschau uns zur Annahme empfohlen hat, völlig gerechtfertigt erscheinen; denn sie übt keinen Einfluß auf die Bewilligung, welche die Stände zur Unterstützung der Universität zu geben ha ben. Es scheint mir also, wie ich den Antrag aufgefaßt habe, doch ein zu großer Unterschied zwischen demselben und dem von der Deputation zur Annahme empfohlenen zu sein, um mich, we nigstens in dem Augenblicke, ganz dafür erklären zu können, ob wohl ich völlig damit einverstanden bin, daß es nicht wünschens- werth sei, wenn von der Kammer Anträge an die hohe Staatsre gierung gelangen, von welchen vorauszusehen ist, daß sie nicht erfüllt werden können. Staatsminister v. Zeschau: Die Besorgnisse, welche der geehrte Abg. v. d. Planitz in Bezug auf die verschiedene Fassung der Anträge ausspricht, kann ich durchaus nicht theilen; denn es steht diesen Besorgnissen entgegen, daß die Regierung bei jedem Landtage bei der Berathung des Budjets eine Uebersicht des muthmaßlichcn künftigen Ertrags vorzulegen hat. Sie muß also in dieser Uebersicht nachweisen, vb sie mehr oder weniger durch die verschiedenen Einnahmequellen, und, wie ich absichtlich anführe, z. E. durch Miethzins von den Gebäuden erwartet. Hier müs sen die Absichten der Negierung hinsichtlich etwa beabsichtigter Veränderungen zur Sprache kommen. Abg. v. d. Planitz: Es würde aber dieser Nachweis den Ständen nur die Möglichkeit gewähren, sich über schon erfolgte Veränderungen zu äußern, und außerdem auch die Erklärung der Stände keine besondere Kraft haben, während die Deputation dafür hielt, daß es wünschenswerth und nothwendig sei, daß, be vor mit der Substanz des Vermögens der Universität Verände rungen vorgenommen werden könnten, die ständische Begutachtung und Zustimmung erfolgen müsse. Abg. Sachße: Ich würde mich der Mehrheit der Deputa tion nach den Erklärungen des Herrn Vorstandes derselben, des Abg. v. d. Planitz, angeschloffen haben, wenn er nickt in seiner Aeußerung eine Behauptung ausgestellt hätte, welche meinem H. 45. Separatvoto direck entgegensteht, nämlich, als ob die nützliche Verwendung der Gelder auf Baue von Seiten der Universität, da, wo besondere Bestimmungen einer Stiftung nicht geboten sind, ausgeschlossen sek. Aus diesem Grunde schließe ich mich der Erklärung des Herrn Staatsministers an, die ohnehin im Ganzen mit unserm Anträge zusammenfällt, darum, weil sie das, was in dem Anträge enthalten ist, noch mehr erläutert. Referent Abg. v. Thielau: Ich erkläre mich mit den An sichten der geehrten Abgg. Poppe, v. d. Planitz und Römer ein verstanden und wünsche, daß der Antrag der Deputation von der Kammer angenommen werden möge, gerade aus den Grün den, welche soeben dagegen angeführt worden sind. Sie haben soeben gehört, daß der Abg. Sachße dem neuern Anträge beitre ten wolle, weil erfindet, daß dadurch die Regierung ermächtigt sein könne, Baue auf Speculation aufzuführen. Es scheint also, daß hierverschiedeneMeinungenexistirenkönnen, inwieweit eine Verwendung von Einfluß auf die Bewilligung sek. Was den Antrag des Herrn Staatsministers anbelangt, so verkenne ich den guten Zweck desselben gar nicht, er soll geräde das ver hindern, was wir verhindert wissen wollen; ich glaube nut sticht daß dieser Zweck dadurch erreicht wird. Ich würde daher aüch glauben, daß bei dem Anträge der Deputation zu beharren sein würde, da ich auch, offen gesagt, keinen Zweifel habe, daß die hohe Staatsregierung den Antrag genehmigen werde, weih, wenn die StandeversamMlung bewilligen soll, sie nothwendig auch das Recht haben muß, darüber zu cognosciren, ob emle Verwendung von Einfluß auf die Bewilligung sei. Abg. Sachße: Der Herr Referent brauchte wieder den Ausdruck: „auf Speculation bauen," um die Sache gehässig zu machen, und tritt meinem Separatvoto entgegen. Ich habe aber schon darin entwickelt, in,'welchem Sinne die Verwendung die ser Gelder zu Bauen zu verstehen sei; wenn nämlich bei den der Universität vermachten Geldsummen eine bestimmte Anwen- dungsweise, namentlich Ausleihung, vorgeschrieben ist, so ver steht es sich von selbst, daß sie nicht können verbaut werden. Wenn aber der UniversitätzCapitalicn ohne diese nähern Bestim mungen vermacht worden sind, und die Universität, welche eine rechtsbefähigte Person ist, käme in den Fall- Gelder zu ver wenden, vielleicht zur wahren Verbesserung ihrer Vermögens umstände durch vortheilhaste Ankäufe, z, B. eines Stück Holzech Feld oder Wiese zu Abrundung, und nähme dazu diese Capita lien , anstatt sie von einem Dritten zu erborgen, so kann matt dies unmöglich Speculation nennen. Das Capital würde m das Buch der Universität mit seiner Verwendung, wäre es auch nur zu Erhaltung des Andenkens an den Erblasser, eingetragen werden und immer Stiftung bleiben, und nur, wenn die Univer sität zu Grunde ginge oder, was noch weniger als Letzteres denk bar, in Concurs verfiele, würde selbiges verloren gehen. Ich halte dafür, man würde durch die Form der Sache schaden, wenn man die UniversitatLberhindem wollte, ihre Capitalim durch offenbar vortheilhaste Bebauung eines ihr eigenthümllchm, durch seine Lage werthvollen Bauplatzes zu Erlangung höherer Rente derartig zu verwenden; denn das Capital ist dann am sicherstm. A *
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