Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
jetzige Ständeversammlung die Bewilligung an und für sich nur auf die Finanzperkode richten kann. Da es aber haupt sächlich auf die Auslegung der Worte ankommt, so scheint mir in den letzten Worten „dermaliger Schuldenbetrag" auch das zu liegen, was für die Zukunft geschehen soll. Wenn die künftigen Ständeversammlungen andere Bewilligungen ma chen, so ist dann der Schuldbetrag nicht mehr der dermalige. Abg. v. Leyßer: Ich kann mich nach meiner Ansicht bloß dem Deputations - Mitglieds zu meiner Linken anschließen, nämlich, daß es nothwendig ist, für Sachsen einen festen Til gungsfonds aufzustellen. Sachsens. Credit steht so fest und hoch, daß die Staatspapiere mit Erhöhung von einigen x.v. gesucht werden. Es würde in der jetzigen Zeit vielleicht selbst schädlich sein, wenn wir unsere Staatsschulden tilgen wollten, ich kann es bloß bedingungsweise anNehmen, wenn gesagt wurde: „Wer seine Schulden bezahlt, verbessert seine Güter." Beim Staate ist das ein ganz anderes Verhältnis Wollten wir. unsere Schulden tilgen, so würden große Summen ins Ausland gehen, die im Gegentheile unser Eigenthum bleiben. Im Fall eines Kriegs sind vielleicht unsere Millionen im Aus lande, wo wir nicht dafür stehen können, ob sie uns nicht ganz entrissen werden möchten. Abg. Adler: Ich glaube ger^>e das Gegentheil. Wenn die Staatsschulden zurück gezahlt werden, gehen die Gelder in die Gewerbe über, und kommen dem Lande mehr zu statten als durch die Staatspapiere. Jetzt ist es gerade Zeit, wo diese Tilgung fortgeführt werden kann. Allein es können auch Zeiten kommen, wo Steuererlasse weit dringlicher sind. Auf die -Frage des Staatsminkster v. Zeschau: ob der Antrag des Abg. v. Lhielau bereits unterstützt worden sei? erwredert der Abg. v. Thielau, daß er ihn zurückgenommen habe, und auf diese Erwiederung äußert Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte um Erlaubnis im Allgemeinen noch etwas zu bemerken: Ich würde es für den Sächs. Credit nachtheilig halten, wenn man Beschränkun kungen m das Schuldenvechältniß hineinbringen wollte. Der Lilgungsplan des ständischen Ausschusses, und der Vorschlag der Regierung ist-von der Ansicht ausgegangen, daß ein dies falls zu fassender Beschluß als festbestehend anzusehen sei. Es ist diese Frage bei dem Zollvertrage zur Sprache gekommen, ob nämlich die Ständeversammlung sich für befugt halten könne, eine derartige Erklärung über 3 Jahre hinaus auszu dehnen ? Sie ist bejaht worden und man hat namentlich damals der Feststellung von Schüldentilgungsplanen gedacht. Ich glaube also, daß, wenn erklärt wird, daß der Tilgungsplan an genommen werde, diese Erklärung als dauernd anzusehen ist. Die Bewilligung der' alljährlich erforderlichen Summen bleibt jedem Landtage Vorbehalten; aber die Ständeversammlung wird sich deshalb gewiß nie weigern, während sie den Tilgungs fonds früher festgestellt hüt. Referent Iunghanns: Ich bin allerdings der Mei nung, daß die spätere Zukunft nicht gebunden werden kann; allein bei dem Schuldenwesen muß Stabilität sein. Ich hin daher der Meinung, daß das Deputations-Gutachten beibe halten werde. Abg. V. v. Maper: Nach der letzten Erörterung des Hrn. Finanzministers, stellt sich die Frage ganz anders, als vor we nigen Minuten. Das kann die Meinung nicht sein, daß die Ständeversammlung den Tilgungsplan niemals andern könne. Dann ist die Frage von solcher Erheblichkeit, daß man weit mehr in das Detail ekngehen muß. Der Schuldentilgungsplan besteht allerdings für alle Zeit. Wenn aber künftig andere Verhältnisse eintreten, kann auch davon wiederum abgegangen werden. Um stände andern die Sache, und man muß sich also hüten, den Gläubigern Versprechungen zu machen, die zu halten vielleicht künftig unrathsam erscheinen könnten. Ich bin daher ganz der Meinung, daß das Gutachten der Deputation angenommen werde, aber unter der Voraussetzung, daß darunter stillschwei gend verstanden bleibt, es fei eine Abänderung möglich, nur nicht unter dem, was den Gläubigern bei der Anleihe von 1830 zugc- sichert worden ist. Was damals zugesichert worden ist, soll die Grundlage bleiben. Ob es aber bei 1^x6. sein Bewenden ha ben soll, ob diese Prozente erhöht oder erniedrigt werden sollen, das muß frei bleiben. Eben darum hat sich die 2. Deputation so allgemein gehalten. Wenn aber von der Regierung erklärt wird, daß man von denl^x.6. niemals mehr zurückgehen kön ne, so wünsche ich, daß wenigstens die Worte: „für jetzt" in das Deputations-Gutachten gesetzt würden. Abg. Scholze glaubt, daß der Ausdruck „dermaliger Schuldenbetrag" hinreichende Beruhigung gewahren könne. Abg. v. v. Mayer: Die Kammer scheint die Meinung des Hrn. Staatsministers nicht zu theilen; sie scheint ihr neu zu sein. Sie hat gegen das Deputations-Gutachten zwar nichts einzuwenden, aber nur unter dem vorhin angedeuteten still schweigenden Vorbehalte. Es scheint, die Deputations-Mit glieder selbst haben mit ihrem Gutachten denselben Sinn ver bunden. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube der geehrten Kammer in's Gedächtniß zurückrufen zu müssen, was bei der Anleihe im Jahre 1830 Vorbehalten wurde. Es wurde eine An leihe eröffnet und damals kein Schuldentilgungsplan festgestellt. Dieser Augenblick ist eingetreten. Es wurde erklärt, es sollte mindestens Ix.6. zur Tilgung verwendet werden, ob mit Zin senzuschlag oder ohne denselben, lasse ich dahingestellt sein. Die Regierung hat jetzt den Plan vorgelegt. Es ist berechnet, wie die Verloosung beginnen und fortgehen soll. Nothwendig scheint mir zur Erhaltung des Sächs. Credits, daß die geehrte Kammer sich darüber ausspreche, ob sie diesen Plan genehmigt; da ich es für den Sachs. Credit für sehr gefährlich halten würde, wenn der Plan abgeändert werden könnte. Abg. v. Thielau: Wenn ich früher über die Zeit der Be willigung gesprochen, habe ich es gethan, um zu wissen, was man beabsichtige. Jetzt erst weiß die Kammer, was^ man will. Man verlangt eine Anerkennung des Lilgungsplans; diese liegt nicht im Deputations-Gutachten, und die Deputation konnte nichts thun, als bei der Kammer beantragen, ob sie dem Lil? gungsplane beitreten wolle. Ich erkenne die Grundsätze des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder