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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sondern als eine rechtliche Folge des Particularvertrages §. 35. und der von der Standeversammluna in der Schrift vom 16. November 1833 ausgesprochenen Erklärung zu betrachten ist. — Nichtsdestoweniger halt sich doch die Deputation verpflichtet, hierbei aufmerksam zu machen, daß bei Veranschlagung der zu Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden durchschnittlich er forderlichen Summe, welche bei Berechnung der Oberlausitzer Beitragsquoten in Frage kommt, ein Tilgungsfonds von l^pr. C. der dermaligen Schuldenlast angenommen worden ist. — Da nun der mit dem höchsten Dekrete Nr. 5. sub 6. S. 192. der Landtags-Akten den Kammern vorgelegte Tilgungs plan der auf der Staatsschuldenkasse haftenden Steuerschulden von der ersten Kammer noch nicht zur Berathung gezogen wor den, und es daher noch nicht entschieden ist, ob 1A pr. C. der Staatsschuld zu Tilgung derselben verwendet werden sollen, diese Bestimmung aber von wesentlichem Einflüsse auf die Größe der Oberlausitzer Beitragsquoten ist, so halt es die De putation für angemessen und rathsam, daß die Kammer die 8ub III. 1. und 5. für die Oberlausitz ausgeworfenen Summen, als: 48,522Thlr.5Gr. 6 Pf.Beitrag zu den alterblattdischen Grund abgaben und 34,862 Thlr. 13 Gr. 4 Pf. zu Tilgung und Ver zinsung der Staatsschulden, nur provisorisch und bis über die Höhe des Staatsschulden-Lilgungsfonds Beschluß gefaßt sein wird, annehmen möge. Nachdem der Referent das Sachverhältniß näher erörtert und namentlich angeführt, daß dieser Vorbehalt lediglich in der Absicht gemacht worden, damit der spätem Berathüng über die Tilgung des Schuldenwesens nicht vorgegriffen werden möge, äußert Staatsminister v. Zeschau: Die geehrte Deputation hat damit doch nur bezeichnen wollen, daß dieser Vorbehalt in der ständischen Schrift ausgesprochen werden möchte. Da das Gesetz ohnehin nur als ein provisorisches bezeichnet ist, so wird der Zweck dadurch erreicht. Der Referent erklärt sich hiermit einverstanden, und es fragt hierauf der Präsident: ob die Kammer gemeint sei, die in der 3. Unterabtheilung der 1. tz. gethanen Vorschläge unter den Mo difikationen, welche in dem Deputations - Gutachten S. 247. näher enthalten und so eben vorgetragen worden, und unter dem Vorbehalt, welcher oben erwähnt worden, anzunehmen? Es wird dies einstimmig bejaht. Ebenso wird tz.2. des allerhöchsten Dekrets auf die diesfal- sige Frage des Präsidenten einstimmig angenommen, und die tz. 3. gedachten allerhöchsten Dekrets hierdurch zugleich für angenommen erachtet. Der Präsident schreitet hierauf zur Abstimmung durch Namensaufrufüber Annahme des Dekrets vom 14. Dcbr.1836, welches von sämmtlichen Kammermitgliedern einstimmig angenommen wird. Staatsminister v. Ze sch au: Die Staatsregierung setzt nach erfolgter Annahme dieses Gesetzes das Einverständniß der geehrten Kammer voraus, daß dasselbe auch unerwartet der ständischen Schrift immer erlassen werde, weil die Zeit drängt. Präsident: Es ist dies wohl unbedenklich und liegt in der Natur der Sache. Der Präsident: Ein dritter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der mündliche Vortrag des Dekrets, den Beitrag der alterblattdischen Ritterschaft zu den außeror dentlichen Staatsbedürfnissen in den Jahren 1830 und 1831 betreffend (s. den Beschluß der H. Kammer in Nr. 6. d. Bl. S. 61). Der Referent v. Crusius bemerkt hierbei, daß das bloß eigentlich eine Antwort sek auf die ständischen Anträge, welche sich in den Landtagsakten von 1834 S.188, befänden; es dürste sich hierbei zu beruhigen und gar keine Frage darauf zu stel len sein. Nachdem die Kammer sich mit dieser Ansicht einverstanden, und auf die Frage des Präsidenten, ob Jemand dabei Et was zu bemerken habe, sich Niemand darüber äußert: so wird solches für angenommen geachtet. Der Präsident: Die Berathung über die Gegenstände der heutigen Sitzung ist beendigt, und ich ersuche die Mitglieder der Kammer sich morgen früh um 10 Uhr hier wieder zu ver sammeln, um die Berathung über das Criminalgesetzbuch fort zusetzen. Noch bemerke ich, daß die Niederschriften der Ste nographen von nun an in der Canzlei der Kammer stets 24 Stunden zur Aussicht werden ausgelegt werden. Die Sitzung wird hierauf Hl Uhr geschlossen. Eilfte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 14. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Besondere Berathung des Ent wurfs eines Criminalgesetzbuchs (Art. 1 — 4). —- Die Sitzung beginnt 10H Uhr. Anwesend sind 31 Mit glieder. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und durch v. Thiel au (auf Lampertswalde) und Bürgermeister Schill mit vollzogen. Auf der Registrande war ekngegangen: 1) Christoph Heinrich Preißker und Cons. zu Dippoldis- walda bitten um Erlaß oder Gestundung der ihnen im Jahre 1826 zum Wiederaufbau ihrer abgebrannten Gebäude ge machten Hülfsvorschüsse (an die 4. Deputation). 2) Eine kleine Schrift des Pastor Christian Friedrich Wilhelm Thamm an den Präsidenten, enthaltend eine Vorstellung in Betreff der Heiligkeit des Beichtsiegels in Beziehung auf den Ent wurf des Criminalgesetzbuchs. — Präsident: Da alle Gegenstände, welche bei dem Criminalgesetzbuch in Frage kommen, an die betreffende De putation abgegeben werden, so schlage ich vor, auch diesen dahin zu verweisen. Königl. Commissair v. Groß: Ich weiß wirklich nicht, ob ein solcher nicht von einem Mitglieds der Stäüdeversamm- lung gestellter Antrag zu beachten ist? Prinz Johann: Habe ich das Präsidium recht verstan den, so geht dessen Ansicht nicht dahin, daß über die Sache Vortrag erstattet werden soll, da sie keinen Antrag enthält, sondern sie scheint bloß zur Notiz und nach Befinden zum Ge brauch übergeben worden zu sein.
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