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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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MittheLluttgeir über die Verhandlungen des -Landtags. 27. Dresden, am 28. December. 1836» Dreizehnte öffentliche Sitzung der I- Kammer, am 16. December 1836. (Fortsetzung.) Fortsetzung der besondern Benutzung über den Enttvurf eines Criminalgesetzbuchs (Art. 9 und 11 — 19). — Man kann nun auf die Sache selbst übergehen und zwar zunächst auf die ausgesetzt gebliebnen Artikel. Der erste von die sen ist der Artikel 7., welcher in letzter Sitzung zwar zur Ab stimmung gebracht wurde, wobei aber die Stimmenzahl gleich stand. Nach einer kurzen Debatte darüber, welches eigentlich der zur Abstimmung zu bringende Vorschlag sei, wobei man sich bald dahin vereinigte, daß es der im Deputations-Gutach ten der II. Kammer Seite 41. enthaltene Artikel sei, und nach mehrer» vorgeschlagenen Fragstellungen wurde vom Präsi dium die Frage beliebt: nimmt die Kammer den S. 41. des Deputations-Gutachtens der H. Kammer enthaltenen Artikel an? Bei der ersten Zählung wurden 19 Mitglieder gezählt, welche sich gegen den Antrag erhoben hatten, wornach, da 38 Mitglieder anwesend waren, sich abermals kein Resultat heraus gestellthabenwürde. Indessen, da es sich hier nur um eineStim- me handelte, wurde die Zählung nochmals vorgenommen, und es fand sich, daß sich diesmal 20 Mitglieder erhoben hatten, wornach also dieser Artikel in der beantragten Maße a bg e- worfen ist. Es kommt nun das weitere Amendement des Bürgermei ster Hübler, welches sich S. 165. seines Separatvotums befin det, zur Abstimmung, wobei BürgermeisterHü bler äußert: Ich muß mir die Bemer kung erlauben, daß ich nur eventuell, wenn die Kammer für nothwendig hält, die Zuchthausstrafe 1. Grades an ein solches Kriterium zu binden, den Antrag gestellt habe; denn ich muß gestehen, daß ich für meine Person gegen einen solchen Zu satz bin. Der Präsident stellt die Frage, ob die Kammerden Antrag, wie er S. 165. Punct 1. des Separatvotums enthal tensei, annehme? Sie wird mit 20 gegen 18 Stimmen bejaht. Referent Prinz Johann: Es würde nun also der An trag der Deputation zu tz. 7. sich erledigen, indem er sich bloß auf die Schärfung durch Wasser und Brod bezieht. Es würde nun in Frage kommen der Antrag des Bürgermeister Hartz in Betreff des Ueberverdienstes. Seer. Hartz: Ich habe mir schon neulich bei einer Dis kussion, wo ich den Antrag zuerst stellte, und wo er hierher verwiesen wurde, gestattet, die Gründe desselben kürzlich zu entwickeln. Es soll nach den Notizen, die wir auf der 23. Seite des Deputations-Berichts finden, der Lheil, welchen der Sträfling als Ueberverdienst erhalten, und der ihm bei sei nem Abgänge ausgezahlt werden soll, bei der Zuchthausstrafe 1. Grades in ^-theil, 2. Grades in H-theil u. bei dem Arbeitshause in der Hälfte des ganzen Verdienstes bestehen. Ich erlaubte mir damals zu äußern, wie ich für die erste Wicht des gestraften Mannes halte, den Aufwand, den seine Bestrafung dem Staate verursacht, zu vergüten. Ich bemerkte zugleich, wie ich es für rathsam erkenne, daß auch dem Sträfling ein Lheil seines Verdienstes zukomme und ihm während der Strafzeit Etwas gesammelt werde, damit er Freude und Interesse an der Arbeit gewinne und ihm Etwas bleibe, wenn er einmal die Strafanstalt verläßt. Daß aber der angegebene Antheil des Verdienstes zu groß ist, wird aus einer Berechnung hervor gehen. Nehmen wir an, daß der Mann in dem Arbeitshause 2 Groschen täglich verdiene, so würde ihm 1 Groschen täglich als Ueberverdienst bei Seite gelegt. Bleibt er vier Jahr in dem Arbeitshaus, so wird er ein Kapital von mehr als 60 Thalern erhalten. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß mir erlauben, die eben angeführte Lhatsache dahin zu berichtigen, daß der Sträfling in unfern Straf- und Arbeitshäusern keineswegs die Hälfte seines Arbeitsertrags, sondern im Durchschnitt den 4ten Lheil als Ueberverdienst erhält und von diesem die Häfte im Zucht- oder Arbeitshause verwenden kann, während die an dere Hälfte aufbewahrt, beim Abgang aus letzterm ausgehän- diget wird. Secr. Hartz: Da liegt dann der Jrxthum in dem Depu tations-Gutachten, in welchem es heißt: „endlich soll noch, der gegebenen Auskunft zu Folge, zwischen Zuchthaus und Arbeitshaus in Rücksicht auf Kost, Arbeit und sonstige Be« Handlung einiger Unterschied stattfinden, insbesondere aber künftig den Züchtlingen 1. Grades ein Viertheil, den Zücht lingen 2. Grades ein Drittheil und den Sträflingen im Ar» beitshause die Halste des Ertrags ihrer Arbeit als Ueberver dienst zu Gute kommen." Staatsminister v. Linde nau: Ein Ueberverdienst tritt erst dann ein, wenn das vyrgeschriebene Pensum erreicht wor den ist. Ersterer ist so geregelt, daß, wenn der Sträfling 4 Groschen für die Anstalt verdient, 1 Groschen den Ueberver dienst bildet, von dem er einen Lheil zur Verfügung im Zucht hause und das Uebrige beim Abgänge erhält. Secr. Hartz: Ist das bei Allen gleich?
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