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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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daß bei Verschwägerten derselbe Grund vorhanden, wie bei den Verwandten, namentlich den Collateräl-Verwandten; denn es ist ein gleiches Verhältniß; im gemeinen Leben findet hier kein Unterschied statt. Die Stiefkinder will ich nicht er wähnen. Hier gilt das, was die Deputation gesagt hat: das Verhältniß ist entweder ein inniges; oder das Entgegengesetzte findet statt. Bürgermeister Ritterstadt: Ich kann nicht umhin, mich für das Deputations - Gutachten zu verwenden. Es giebt Pflichten, die man ausdrücklich übernommen hat; das sind keinesweges solche, die einem angeboren werden; diese müssen den Familienpflichten nachstehen. Man kann nicht von Je mandem verlangen, daß er alle Familienbande vergessen solle; allerdings bin auch ich der Ueberzeugung, daß es im Interesse des Staates liege, das Familienband aufrecht zu erhalten und zu ehren, und ich glaube, daß man hier lieber mehr nachsieht, als bloß zum Schutze des Staates weiter zu gehen.. Was endlich den Vorschlag des Herrn Secretair Hartz anlangt, so wollte ich mir nur eine kleine Redaktion erlauben, rücksichtlich des Wortes: „ dann." Ich glaube, es würde besser sein, wenn er es durch die Bezeichnung gerade ausdrückte, was er in das Gesetz aufzunehmen wünscht. Secr. Hartz: Vielleicht: „ Geschwister der Aeltern." Referent Prinz Johann: Es dürste wohl die Redaktion dem Herrn Secretair selbst zu überlassen sein; denn gerade diese Bestimmung scheint mir populärer. Domherr v. Günther: Ich muß bemerken, daß ich mich mit dem Personenkreise der 38. tz. vollkommen einverstehn und eine Erweiterung desselben nicht beantragen möchte; in sofern nur der hohen Staatsregierung gefällig wäre, die Verbrechen anders zu bezeichnen, als es durch die Hinweisung auf die Ar beitshausstrafe geschehen ist. Es können in der That Verbre chen vorkommen, die mit geringerer Strafe bedroht sind, als Arbeitshausstrase,. und wo die Anzeige doch verlangt werden könnte, dagegen wieder größere Verbrechen, wo sie nicht erfor dert werden zu können scheint. Ich gebe daher nochmals anheim, ob es nicht rathsam sein möchte, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, statt der Hinweisung auf die Strafe eine namentliche Bezeichnung der Verbrechen ekntreten zu lassen. Wenn z. B. vom Hochverrath, Mord und von andern schweren Verbrechen die Rede ist, so mögen die Ehegatten und Geschwister von der Denunciationspflicht ausgenommen sein. Wenn man aber noch weiter geht und Oheim, Tanten, Neffen, Nichtenrc. aus nehmen will, so scheint dies bei solchen Verbrechen zu viel; da gegen müßte ich dem Amendement beistimmen, insofern von kleinern Verbrechen die Rede ist. Referent Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß schon abgestimmt ist über den Antrag des verehrten Hrn. Königs. Commissair. Er ist angenommen, also ist darüber schon ent schieden. Ich vermuthe daher, daß er für das Deputations- Gutachten stimmen wird. Ich erlaube mir zu bemerken, daß man Seiten der Deputation sowohl als Selten der Regierung kei neswegs die Absicht hat, moralische Pflichten auszuschließen, die Jemand haben kann, aber man will ihn nur nicht strafen, wenn er diese Pflichten verletzt. Ich glaube, man muß das eines Jedes Gewissen überlassen. Noch muß ich zu Beruhi gung für diejenigen Mitglieder, denen Bedenken hier beigegan gen sind, bemerken, daß diese Strafen sehr gering sind. Es ist hier eine Gefängnißstrafe bis 6 Monat, oder verhältnißmä- ßige Geldstrafe; es kann also Einer mit 1 Tag Gefängnißstrafe oder 8 Groschen Geldstrafe wegkommen. Präsident: Ich glaube nun zu dem Deputations-Gut achten und zwar auf die vorgeschlagenen Puncte a, b und v zu rückkommen zu dürfen; und ich frage die Kammer: I) Nimmt sie den Deputations-Vorschlag unter») an? 2) Tritt sie dem Vorschläge unter b) bei? 3) Genehmigt sie den Deputations- Vorschlag unter v) ? Erstere Frage wird mit 32 gegen 2 Stim men, die zweite mit 22 gegen 12, und die letzte mit 24 gegen 10 Stimmen bejaht. Hierauf kamen die beiden Hartzschen Amendements bei Art. 39. b zur Abstimmung, und es werden die Fragen des Präsidenten: 1) Ist die Kammer geneigt, die Einschaltung der Worte „Oheime und Tanten" anzunehmen? 2) Beliebt die Kammer die Einschaltung der Worte „Vormünder und Mündel" ? verneint, die erstere mit 20 gegen 12, die zweite mit 25 gegen 7 Stimmen. Nachdem Referent Prinz Johann auch den letzten Satz des Deputations-Gutachtens„auch dürfte diese Ausnahme — droht?" (s. oben S. 397.) verlesen hatte, stellt der Präsident die Frage an die Kammer, ob sie diesem Theile des Deputa tions-Gutachten beistimme? was gegen 1 Stimme erfolgt. Referent PrinzI o Hann: Ich glaube diesen g»88us mit der Schlußfaffung über Artikel 39 d. verbinden zu dürfen, oder es könnte auf den Artikel 38. zurückgegangen werden. Präsident: Die Deputation schlägt bei dem Artikel 38. vor, daß die Worte: „jedoch sind — verbunden" in Wegfall kommen sollen. Ich frage daher, ob die Kammer damit über einstimmt? Wird mit 24 gegen 9 Stimmen mit Ja beantwor tet, wie auch auf die zweite Frage: ob die Kammer den übrigen Kheil des Artikels 38. annähme? gegen 2 Stimmen beja hen de Antwort erfolgt. Präsident: Zu Artikel 39. ist eine ganz andere Fassung von der Deputation vorgeschlagen worden, und ich würde die Frage an die Kammer darauf richten, ob sie den von der Depu tation anders gefaßten Artikel annimmt? Wird von 30 gegen 2Stimmen bejaht. In Betreff des Artikels 39b. bemerkt der Präsident: Wenn sich Niemand erhebt, so stelle ich die Frage: Nimmt die Kammer den von der Deputation vorgeschlagenen Artikel 39b. an? Er wird mit 29 gegen 5 Stimmen angenommen. Bei Artikel 40, welcher Vorschriften über die Zumessung der Strafe enthält, wird Nichts erinnert und die Frage des Prä sidenten: Nimmt die Kammer diesen Artikel an? wird ein stimmig bejaht. Art. 41. Bei Zumessung der Strafen wegen der aus Fahr lässigkeit begangenen Verbrechen ist vorzüglich auf das Ver- haltniß der auf das vorsätzliche Verbrechen gesetzten Strafe und auf die Größe der Verschuldung und des dadurch verursachten Schadens Rücksicht zu nehmen.
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